17. Juni 2024
Artikel 1
Einleitung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden die „AGB“) werden von Unwildered, handelnd unter SphereIQ, 128 City Road, London, Companies House: 15392075, EC1V 2NX, Vereinigtes Königreich (im Folgenden der „Betreiber“), für seine Geschäftspartner (im Folgenden jeweils der „Partner“) herausgegeben, die als Unternehmer eine Vertragsbeziehung mit dem Betreiber eingehen (im Folgenden die „Kooperationsvereinbarung“).
Der Partner erklärt hiermit, dass alle im Zusammenhang mit der Durchführung und Laufzeit der Kooperationsvereinbarung bereitgestellten Informationen wahrheitsgemäß und tatsächlich zutreffend sind.
Die Kooperationsvereinbarung kommt durch die Annahme des Angebots des Partners durch den Betreiber zustande. Das Angebot gilt als angenommen, sobald die Annahmeerklärung des Betreibers an die Registrierungs-E-Mail-Adresse des Partners oder an eine sonstige entsprechende Adresse des Partners zugestellt wird; zur Klarstellung ist der Betreiber in jedem Fall berechtigt, das Angebot des Partners zum Abschluss der Kooperationsvereinbarung nicht anzunehmen.
Artikel 2
Gegenstand der Kooperationsvereinbarung
Die Kooperationsvereinbarung umfasst die Verpflichtung des Partners, Produkte oder Dienstleistungen des Betreibers oder eines Geschäftspartners des Betreibers online mit den in diesen AGB festgelegten Mitteln zu bewerben (im Folgenden die „Werbung“) sowie die Verpflichtung des Betreibers, dem Partner für seine Leistungen eine Provision gemäß den in Art. 6 dieser AGB festgelegten Bedingungen und in dem dort genannten Umfang sowie gemäß etwaigen zusätzlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien zu zahlen.
Der Partner erbringt seine Leistung auf Anfrage des Betreibers unter Nutzung der Anwendung des Betreibers. Der Partner erkennt hiermit an, dass der Betreiber lediglich diese Anwendung betreibt, jedoch für etwaige Fehler der Anwendung nicht haftbar gemacht werden kann.
Artikel 3
Schutz von Informationen
Der Partner darf keine Informationen, die er vom Betreiber im Zusammenhang mit der Kooperationsvereinbarung erhalten hat, Dritten zugänglich machen, es sei denn, solche Informationen sind öffentlich bekannt oder anderweitig allgemein verfügbar. Der Partner erkennt an, dass ein Verstoß gegen die Verpflichtung gemäß dem vorstehenden Satz dazu führen kann und wahrscheinlich dazu führen wird, dass Geschäftsgeheimnisse oder Know-how des Betreibers verletzt werden und dem Betreiber dadurch ein Schaden entsteht.
Der Partner verpflichtet sich, seine in Art. 3 Abs. 1 dieser AGB festgelegte Verpflichtung auch nach Beendigung der Kooperationsvereinbarung einzuhalten.
Artikel 4
Pflichten des Partners
Der Partner verpflichtet sich:
alle dem Betreiber im Zusammenhang mit der Kooperationsvereinbarung mitgeteilten Erklärungen des Partners wahrheitsgemäß und richtig zu halten;
ehrlich und unter Einhaltung der guten Sitten zu handeln.
Während der Laufzeit der Kooperationsvereinbarung verpflichtet sich der Partner unter allen Umständen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und erklärt, dass er über volle Geschäftsfähigkeit verfügt. Soweit erforderlich, erklärt der Partner außerdem, dass er über die gesetzlich erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen oder sonstigen Erlaubnisse verfügt.
Dem Partner ist strengstens untersagt:
die folgenden Begriffe zur Bewerbung unserer Produkte zu verwenden: advice, solicitor, barrister, law firm, legal firm, tax advice
gegen anwendbare Gesetze, Rechte irgendeiner Person oder Organisation, die guten Sitten, ethische Regeln oder die Anweisungen des Betreibers zu verstoßen oder in die Geschäfte anderer Partner des Betreibers oder des Betreibers selbst einzugreifen;
immaterielle Rechte Dritter, z. B. Urheberrechte, Marken oder Namen, zu missbrauchen;
den Ruf Dritter zu schädigen oder auf deren Kosten vom Ruf Dritter zu profitieren;
in irgendeiner Weise Handlungen vorzunehmen, die als unlauterer Wettbewerb, irreführendes Auftreten oder ähnliche rechtswidrige Handlungen angesehen werden können;
Personen, Mittel, Vorrichtungen oder Vereinbarungen zu verwenden, um Betrug zu begehen oder Informationen zu verfälschen, insbesondere in Zusammenhang mit Weiterleitungen über die Links oder der Generierung von Provisionen;
automatisierte Mittel zu verwenden, um die Anzahl der Klicks oder einen sonstigen Leistungsindikator über die Links oder durch das Ausfüllen erforderlicher Informationen zu erhöhen, Spyware zu verwenden, Stealware zu verwenden, Cookie-Stuffing und andere irreführende Handlungen oder Klickbetrug zu begehen;
ungefragte Massen-E-Mails, Instant Messages, Chatroom-, Newsgroup-Nachrichten oder jede Form von Spam zu verbreiten;
irreführende Werbung oder irreführende Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen zu verwenden, die vom Partner präsentiert werden;
andere Praktiken anzuwenden, die als Verstoß gegen Rechte aus dem Verbraucherschutz angesehen werden können;
den Betreiber, seine Auftragnehmer oder Dritte in irgendeiner Weise irrezuführen, zu täuschen, zu betrügen oder in Verruf zu bringen oder dies zu versuchen;
unrichtige oder unvollständige Kontoinformationen bereitzustellen oder Traffic zu kapern.
Der Partner hat sich in jedem Fall zu enthalten von:
der Erzeugung und/oder Veröffentlichung selbst erstellter (gefälschter) Bewertungen oder Empfehlungen;
der Erzeugung und/oder Veröffentlichung von Bewertungen oder Empfehlungen durch Parteien, zu denen der Partner eine wesentliche Verbindung hat;
dem Auffordern von Personen oder Parteien, gegen Vergütung, Rabatt oder sonstigen Vorteil eine Bewertung oder Empfehlung abzugeben;
dem Entfernen negativer Bewertungen ohne vorherige Mitteilung über die Entfernung;
der Nichtkennzeichnung gesponserter Bewertungen als solche;
irgendwelche unrichtigen Angaben zu machen oder irreführende Informationen zu veröffentlichen.
Der Partner ist verpflichtet:
sicherzustellen, dass sämtliche Inhalte, die auf Portalen, Websites oder in sonstigen elektronischen Umgebungen, die dem Partner gehören, von ihm betrieben werden oder unter seiner Kontrolle stehen und im Zusammenhang mit der Kooperationsvereinbarung genutzt werden (im Folgenden der „Webinhalt“), keine Elemente enthalten, die nicht den gesetzlichen Vorschriften, den guten Sitten, diesen AGB, der Kooperationsvereinbarung und den Anweisungen des Betreibers entsprechen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Elemente, die Rechte Dritter verletzen, z. B. Marken, Patente oder Urheberrechte. In Bezug auf den Webinhalt verpflichtet sich der Partner:
personenbezogene Daten und Kontaktdaten der angesprochenen Personen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften sowie den internen Richtlinien oder Anweisungen des Betreibers zu verwenden;
die in Art. 5 dieser AGB definierte Werbung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, den guten Sitten, ethischen Regeln, diesen AGB, der Kooperationsvereinbarung und den internen Richtlinien oder Anweisungen des Betreibers durchzuführen;
sicherzustellen, dass der Webinhalt darauf hinweist, dass es sich um Werbung handelt;
den Betreiber unverzüglich über jede eingegangene Beschwerde einer dritten Person in Bezug auf einen möglichen Gesetzesverstoß, insbesondere in Bezug auf Werbung, ab dem Zeitpunkt des Eingangs einer solchen Beschwerde zu informieren und dem Betreiber gleichzeitig diese Beschwerde zu übermitteln; unbeschadet der Verpflichtung des Partners, eine solche Beschwerde auf eigenes Risiko und eigene Kosten zu behandeln;
sicherzustellen, dass der Webinhalt leicht sichtbare und zugängliche Kontaktdaten bzw. ein Beschwerdeformular des Partners enthält, damit Dritte ihre Beschwerden einreichen können;
dem Betreiber sämtliche notwendige Unterstützung zu leisten, um den Zweck der Kooperationsvereinbarung zu erfüllen;
den Betreiber unverzüglich zu informieren, falls der Partner feststellt oder den begründeten Verdacht erlangt, dass die mit der Kooperationsvereinbarung zusammenhängende Tätigkeit des Partners als rechtswidrig angesehen werden kann oder Gegenstand einer Untersuchung oder Streitigkeit sein könnte;
dem Betreiber jegliche vom Partner erstellte Inhalte, die von einem durchschnittlichen Verbraucher als Marketingmaßnahme angesehen werden können, zur Verfügung zu stellen und dessen Genehmigung abzuwarten oder dessen Anmerkungen zu berücksichtigen, bevor er solche Inhalte für Marketingzwecke verwendet.
Der Partner verpflichtet sich hiermit und erkennt an, den Betreiber von sämtlichen Schäden, Geldbußen oder sonstigen Kosten freizustellen, die aus einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB entstehen können.
Der Partner erkennt hiermit an und verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Webinhalt sowie die in Art. 5 dieser AGB definierte Werbung insbesondere nicht:
irreführend ist (insbesondere, wenn sie nicht ausdrücklich gekennzeichnet ist oder nur schwer als Werbung erkennbar ist; falls die Werbung in irgendeiner Weise als „versteckt“ angesehen werden kann, muss diese Werbung Folgendes enthalten: „Dies ist eine Werbung“ in englischer Sprache sowie in der Amtssprache oder vorherrschenden Sprache des Staates, auf dessen Kunden sich die Werbung richtet; ein solcher zweisprachiger Hinweis muss an einer sichtbaren Stelle auf der Website platziert werden und mindestens in Schriftgröße 12 ausgeführt sein;
täuschend ist (insbesondere, wenn eine Aussage falsch oder irreführend ist und dadurch falsche Vorstellungen/Meinungen über das Produkt, seinen Inhalt usw. hervorgerufen werden können);
aggressiv ist (insbesondere, wenn Kunden zum Kauf angebotener Produkte oder Dienstleistungen ohne angemessene Beurteilung manipuliert werden);
Produkte bewirbt, die Rechte Dritter verletzen, z. B. Rechte des geistigen Eigentums, Rechte am Persönlichkeitsschutz usw.).
Der Partner erkennt hiermit an und verpflichtet sich, zu beachten, dass für Werbung für bestimmte Produktarten strengere Regeln gelten, z. B. für Medizin, Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel, alkoholische Getränke, Tabakwaren, Waffen und Munition, medizinische Eingriffe, Finanzdienstleistungen, Immobilienhandel oder Glücksspiel.
Verstößt der Partner gegen eine seiner Verpflichtungen aus diesem Artikel „Pflichten des Partners“, ist der Betreiber berechtigt, sämtliche Konten des Partners sowie jede Vereinbarung mit dem Partner zu kündigen.
Artikel 5
Werbemaßnahmen
Der Partner führt Marketing- oder ähnliche Tätigkeiten in Übereinstimmung mit der Kooperationsvereinbarung und den Anweisungen des Betreibers durch, insbesondere mittels:
E-Mails oder sonstiger Kommunikation an Dritte, deren Einwilligung der Partner eingeholt hat;
Bannern oder Verweisen im Webinhalt des Partners;
anderen ähnlichen Formen der Durchführung der Werbemaßnahmen in Übereinstimmung mit den berechtigten Interessen des Betreibers sowie unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, dieser AGB, der Kooperationsvereinbarung und der internen Richtlinien und Anweisungen des Betreibers.
Artikel 6
Provision
Der Betreiber zahlt dem Partner für die Erbringung seiner Leistungen im Rahmen der Kooperationsvereinbarung eine Provision (im Folgenden die „Provision“) in der in diesem Artikel festgelegten Höhe.
Die Provision ist auf Grundlage des Buchungsauftrags (im Folgenden der „IO“) zu zahlen, in dem Betreiber und Partner die Bedingungen für Auszahlungen und die Provision vereinbaren. Besteht zwischen den Parteien kein IO, ist die Provision einmal monatlich zahlbar. Die Auszahlung der Provision wird vom Betreiber spätestens 30 Tage nach Ende jedes Zeitraums bearbeitet.
Die Provision wird in jedem Fall auf Grundlage einer vom Betreiber in der Plattform des Betreibers erzeugten „Rechnungsgutschrift“ bezahlt. Diese „Rechnungsgutschrift“ steht im Partnerbereich der Plattform zum Download bereit und ist das maßgebliche Dokument, auf dessen Grundlage der Partner in seiner Buchhaltung eine Rechnung ausstellt.
Die Provision wird entweder per Banküberweisung oder über einen vom Betreiber akzeptierten Zahlungsdienstleister gezahlt.
Der Partner trägt spätestens am Tag des Beginns der Zusammenarbeit seine Bankverbindungsdaten (wahlweise die Daten einer anderen Zahlungsmethode) sowie außerdem die Rechnungsdaten ein, die für die Durchführung der Überweisung (inländisch oder international) erforderlich sind.
Die Rechnungsdaten müssen enthalten: die Angabe, ob es sich um eine natürliche oder juristische Person handelt, sowie außerdem: Firmenname/Vor- und Nachname, Sitz/Anschrift des Wohnsitzes (Straße, Stadt, Land), die Angabe, ob der Partner als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer registriert ist, und falls ja, die ihm zugewiesene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Werden die Rechnungsdaten nicht korrekt oder nicht vollständig mit allen angeforderten Angaben eingetragen, kann die Auszahlung nicht bearbeitet werden.
Sämtliche im Zusammenhang mit der Zahlung der Provision anfallenden Bank- und Nichtbankgebühren werden im Aufteilungsmodus getragen, wobei jede Partei ihre eigenen Bank- und sonstigen Gebühren des Zahlungsdienstleisters trägt. Ist ein solcher Aufteilungsmodus nicht verfügbar, trägt der Partner die im Zusammenhang mit der Zahlung der Provision anfallenden Gebühren. Der Betreiber haftet nicht für Bank- oder Nichtbankgebühren, die im Zusammenhang mit der Zahlung der Provision auf Seiten des Partners, dessen Bank oder Zahlungsdienstleisters oder einer anderen an der Zahlung der Provision im Sinne dieses Artikels beteiligten Stelle entstehen.
Die Gebühr wird in USD gezahlt, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren. Der Partner kann den zuständigen Manager des Betreibers kontaktieren, um eine andere Währung für die Auszahlung der Gebühr zu vereinbaren.
Artikel 7
Sonstige Vereinbarungen
Der Partner erkennt an, dass der Betreiber keine Verantwortung für Aktivitäten oder sonstiges Verhalten des Partners im Zusammenhang mit der Kooperationsvereinbarung trägt.
Der Partner erkennt an, dass der Betreiber für die Nichterbringung einer relevanten Leistung nach den Bedingungen der Kooperationsvereinbarung aus technischen oder sonstigen Gründen, die durch höhere Gewalt oder einen anderen vom Willen des Betreibers unabhängigen Grund verursacht werden, keine Haftung übernimmt (z. B. Nichterfüllung einer Aufgabe aufgrund eines nicht funktionierenden Hyperlinks, Serverausfall usw.).
Der Betreiber ist nicht verpflichtet, dem Partner die Provision zu zahlen, falls der Partner gegen seine Verpflichtungen verstößt, insbesondere wenn der Partner eine der verbotenen Methoden der Werbung verwendet, und der Partner erkennt an und stimmt zu, dass sein Anspruch auf die Provision erlischt.
Zu den verbotenen Methoden der Werbung gehören die Verwendung von vom Betreiber nicht genehmigten Materialien (Landing Pages, Banner, E-Mails usw.), Incentive-Traffic und das Versenden unaufgeforderter Nachrichten.
Der Betreiber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, jede eingegangene Beschwerde zu untersuchen oder den Partner von der Einbindung in die Online-Softwarelösung eines Dritten gemäß dieser Kooperationsvereinbarung auszusetzen. Zur Klarstellung: Dem Partner steht im Falle einer solchen Aussetzung keinerlei Entschädigung zu. Unbeschadet anderer in diesen AGB festgelegter Verpflichtungen des Partners stellt der Partner dem Betreiber sämtliche notwendige Mitwirkung zur Verfügung, um jede eingegangene Beschwerde zu untersuchen und/oder sicherzustellen, dass das Verhalten des Partners den geltenden Gesetzen, den guten Sitten und den ethischen Regeln entspricht.
Der Partner verteidigt, stellt den Betreiber sowie dessen jeweilige leitende Angestellte, Geschäftsführer und Mitarbeiter von sämtlichen Verlusten, Schäden, Verbindlichkeiten, Ansprüchen, Kosten und Aufwendungen, einschließlich angemessener Anwaltskosten, frei und hält sie schadlos, die aus einem Verstoß gegen die in der Kooperationsvereinbarung festgelegten Zusicherungen, Gewährleistungen oder Verpflichtungen des Partners entstehen oder damit in Zusammenhang stehen.
Artikel 8
Kommunikation
Der Betreiber und der Partner vereinbaren, dass die gegenseitige Kommunikation in erster Linie auf elektronischem Wege (z. B. per E-Mail, Messenger-Anwendungen usw.) erfolgt, und stimmen zu, dass eine solche Kommunikation als schriftlich gilt.
Der Betreiber und der Partner vereinbaren, miteinander zu kommunizieren, einander sämtliche für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Verpflichtungen erforderlichen Informationen bereitzustellen und einander über jede Änderung ihrer Identifikations- oder Kontaktdaten zu informieren. Der Partner unterrichtet den Betreiber über alle wesentlichen Tatsachen, die für den Betreiber maßgeblich sind, um die Eignung einer fortgesetzten Zusammenarbeit im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zu beurteilen (z. B. drohende Insolvenz des Partners, Zahlungsunfähigkeit, Entzug einer Lizenz usw.).
Der Partner ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche erforderlichen Informationen einzuholen, um seine Verpflichtungen aus der Kooperationsvereinbarung jederzeit erfüllen zu können. Sollte dem Partner irgendeine Information fehlen (insbesondere zu einem Bestandteil der Kooperationsvereinbarung, zu Provisionen oder wenn der Partner „SmartLink“ verwendet – eine Form der Werbung ohne Kenntnis des konkreten Werbetreibenden usw.), verpflichtet sich der Partner hiermit, den Betreiber so bald wie möglich zu kontaktieren, um diese Informationen zu erhalten. Der Partner kann den Betreiber auch über den ihm zugewiesenen Affiliate-Manager des Betreibers kontaktieren.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Identität des Partners während der gesamten Dauer einer zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehung zu überprüfen. Eine solche Überprüfung kann mittels Fernkommunikation erfolgen. Um die Identität des Partners zweifelsfrei zu verifizieren, kann der Betreiber auch die Vorlage persönlicher Dokumente verlangen. Kommt der Partner dem Verlangen des Betreibers nach einer Überprüfung nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig nach, ist der Betreiber berechtigt, die Kooperationsvereinbarung zu kündigen.
Artikel 9
Dauer der Zusammenarbeit
Die Kooperationsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Jede Partei ist berechtigt, die Kooperationsvereinbarung ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Kündigt der Betreiber die Kooperationsvereinbarung aus wichtigem Grund, hat die Kündigung rechtliche Wirkungen, die einem Rücktritt von einem Vertrag oder einer Vereinbarung gleichkommen.
Hat der Betreiber den Verdacht, dass der Partner gegen seine Verpflichtungen verstößt, ist der Betreiber berechtigt, den Partner ohne Entschädigungsanspruch und unbeschadet des Rechts des Betreibers, die Kooperationsvereinbarung zu kündigen, von der Bewerbung der Werbung auszuschließen.
Jegliche Bestimmung des IO, die i) die Dauer des Vertragsverhältnisses oder ii) die Art und Weise regelt, in der das Vertragsverhältnis zwischen dem Betreiber und dem Partner beendet wird, ist im Konfliktfall mit diesen AGB maßgeblich.
Artikel 10
Schlussbestimmungen
Die Rechte und Pflichten der Parteien, die in diesen AGB nicht geregelt sind, unterliegen dem Recht des Vereinigten Königreichs.
Der Partner und der Betreiber lösen sämtliche aus der Kooperationsvereinbarung entstehenden Streitigkeiten in erster Linie gütlich.
Werden Streitigkeiten nicht gütlich beigelegt, werden sämtliche aus der Kooperationsvereinbarung entstehenden Streitigkeiten endgültig von den ordentlichen Gerichten des Vereinigten Königreichs entschieden, sofern die Wahl eines örtlichen Gerichtsstands nicht durch besondere Bestimmungen der Gesetze vom 02.04.2024 ausgeschlossen ist.
Erweist sich eine Bestimmung dieser AGB als unwirksam oder undurchsetzbar oder wird sie unwirksam oder undurchsetzbar, so hat dies keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen dieser AGB, sofern sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften nichts anderes ergibt.
Jede Partei verpflichtet sich, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei (2) Tagen nach Änderung ihrer Kontaktdaten (insbesondere einer Anschrift oder E-Mail-Adresse), die andere Partei schriftlich oder per E-Mail über diese Änderung zu informieren. Verstößt eine der Parteien gegen diese Verpflichtung, gilt jede an die zuletzt bestätigte Adresse zugestellte Mitteilung als am dritten (3.) Tag nach ihrer Aufgabe bei der Post (schriftliche Mitteilung) bzw. am dritten (3.) Tag nach ihrem Versand (E-Mail-Mitteilung) zugestellt.
Der Partner ist nicht berechtigt, Forderungen gegen den Betreiber an Dritte abzutreten.
Der Betreiber ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen; die neue Fassung dieser AGB tritt zu dem vom Betreiber festgelegten Datum in Kraft.
Diese AGB sind ab dem 17.06.2024 gültig und wirksam.
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