Die Rolle des Testamentsvollstreckers oder Nachlassverwalters zu übernehmen, ist eine große Verantwortung. Sie verteilen nicht einfach nur Vermögenswerte – Sie sind persönlich dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle gültigen Schulden bezahlt werden, bevor jemand sein Erbe erhält. Wenn Sie einen Gläubiger übersehen, können Sie persönlich haftbar gemacht werden. Genau hier kommt Abschnitt 27 des Trustee Act 1925 ins Spiel. Wenn Sie das Verfahren befolgen, können Sie sich vor unerwarteten Ansprüchen schützen und etwas ruhiger schlafen.

Was ist eine Mitteilung nach Abschnitt 27 und warum ist sie wichtig?

Eine Mitteilung nach Abschnitt 27 ist eine öffentliche Bekanntmachung, die jeden mit einem Anspruch gegen den Nachlass auffordert, sich bis zu einer festgelegten Frist zu melden. Wenn Sie diese Bekanntmachungen veröffentlichen und die Frist abwarten, erhalten Sie einen erheblichen Schutz. Gläubiger, die nicht rechtzeitig reagieren, verlieren möglicherweise das Recht, Sie persönlich in Anspruch zu nehmen, selbst wenn ihre Forderung berechtigt ist.

Sehen wir uns das genauer an:

  • Öffentliche Bekanntmachung: Sie schalten Anzeigen in The Gazette (dem offiziellen öffentlichen Register) und in der Regel in einer lokalen Zeitung, in deren Gebiet der Verstorbene lebte oder Eigentum besaß. Die Mitteilung enthält die Angaben des Verstorbenen und eine Adresse für Forderungen.

  • Frist: Sie setzen ein klares Datum – gewöhnlich zwei Monate ab Veröffentlichung –, bis zu dem Ansprüche geltend gemacht werden müssen.

  • Schutz, keine Immunität: Wenn sich ein Gläubiger nach Ablauf der Frist meldet, kann er weiterhin Ansprüche gegen im Nachlass verbliebene Vermögenswerte oder gegen Begünstigte geltend machen, die Ausschüttungen erhalten haben. Wenn Sie Abschnitt 27 jedoch in gutem Glauben befolgt haben, sind Sie in der Regel vor persönlicher Haftung geschützt.

Wie und wo man eine Mitteilung nach Abschnitt 27 veröffentlicht

Das Verfahren ist unkompliziert, aber auf die Details kommt es an:

  1. The Gazette: Dies ist die offizielle Stelle für rechtliche Bekanntmachungen. Gehen Sie auf die Website von The Gazette, tragen Sie die Angaben des Verstorbenen ein und geben Sie eine Adresse für Forderungen an. Für die Veröffentlichung fällt eine geringe Gebühr an.

  2. Lokale Zeitung: Wählen Sie eine Zeitung, die das Gebiet abdeckt, in dem der Verstorbene lebte oder Eigentum besaß. So erreichen Sie lokale Gläubiger, die The Gazette möglicherweise nicht lesen.

  3. Bekanntmachungsfrist: Zwei Monate sind üblich, prüfen Sie jedoch die Formulierung sorgfältig. Stellen Sie sicher, dass die Frist klar ist und ausreichend Zeit für die Geltendmachung von Ansprüchen lässt.

Bewährte Praxis für Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter

  • Warten, bis die Bekanntmachungsfrist abläuft: Drängen Sie nicht zu schnell auf die Verteilung des Nachlasses. Warten Sie, bis die Frist verstrichen ist, damit Sie wissen, dass Sie den Gläubigern eine faire Chance gegeben haben.

  • Aufzeichnungen aufbewahren: Speichern Sie Kopien der veröffentlichten Mitteilungen und den Nachweis der Veröffentlichung. Legen Sie diese zu den Nachlassunterlagen – sie sind Ihr Beleg, falls später ein Streit entsteht.

  • Eine Rücklage bilden: Behalten Sie auch nach Ablauf der Frist eine kleine Reserve für unerwartete Rechnungen, etwa abschließende Nebenkostenabrechnungen oder Steuerkorrekturen. Das zeigt, dass Sie umsichtig handeln, und schützt die Begünstigten davor, Geld zurückzahlen zu müssen, falls doch noch ein verspäteter Anspruch auftaucht.

Praxisbeispiel: So wird es greifbar

Stellen Sie sich vor, Sie sind der Testamentsvollstrecker für den Nachlass Ihrer Tante. Sie lebte in zwei verschiedenen Städten und führte ein kleines Unternehmen. Sie veröffentlichen Mitteilungen nach Abschnitt 27 in The Gazette und in beiden Lokalzeitungen und gewähren zwei Monate für Ansprüche. Niemand reagiert. Nach Ablauf der Frist verteilen Sie den Nachlass, behalten aber eine kleine Reserve für eventuelle Rechnungen in letzter Minute zurück.

Ein paar Wochen später meldet sich ein Kreditkartenunternehmen wegen einer Schuld, von der Sie nichts wussten. Weil Sie Abschnitt 27 befolgt haben, haften Sie nicht persönlich. Die Schuld kann nur aus dem im Nachlass verbliebenen Geld beglichen werden oder, falls dieses aufgebraucht ist, von den Begünstigten. Sie haben alles ordnungsgemäß gemacht, und Ihr persönliches Vermögen ist geschützt.

Warum Mitteilungen nach Abschnitt 27 unverzichtbar sind

Mitteilungen nach Abschnitt 27 sind eine einfache, kostengünstige Möglichkeit, sich selbst zu schützen. Sie sind besonders wichtig, wenn der Verstorbene:

  • mehrere Adressen hatte oder häufig umgezogen ist

  • selbstständig war oder geschäftliche Beteiligungen hatte

  • komplexe Finanzen hatte, etwa mehrere Bankkonten oder Kreditkarten

Selbst in unkomplizierten Fällen ist die Veröffentlichung einer Mitteilung eine gute Praxis. Sie zeigt, dass Sie verantwortungsvoll handeln, und gibt allen eine faire Chance, einen Anspruch geltend zu machen.

Die wichtigste Erkenntnis

Wenn Sie Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter sind, lassen Sie Mitteilungen nach Abschnitt 27 nicht aus. Sie sind eine kostengünstige, wertvolle Absicherung, die Sie vor persönlicher Haftung und späterem Ärger bewahren kann. Veröffentlichen Sie in The Gazette und in der Lokalzeitung, warten Sie auf die Frist, führen Sie gute Aufzeichnungen und halten Sie eine kleine Reserve für Überraschungen vor. So schützen Sie sich, den Nachlass und die Begünstigten – und ehren zugleich mit Sorgfalt das Vermächtnis Ihres geliebten Menschen.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient nur allgemeinen Informationszwecken und stellt keine rechtliche, finanzielle oder steuerliche Beratung dar. Jeder Nachlass ist anders, und die Ergebnisse hängen von Ihren individuellen Umständen ab. Nehmen Sie sich Zeit, sich mit den Regeln vertraut zu machen, und halten Sie Ihre Unterlagen auf dem neuesten Stand.

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