Es ist eine der grausamsten Realitäten heutiger Trauer.
Sie haben gerade ein Elternteil verloren.
Sie trauern, planen die Beerdigung und trösten Ihre Familie.
Plötzlich klingelt das Telefon.

Eine höfliche, aber bestimmte Stimme ist am Apparat.
Sie ruft von einer Bank, Kreditkartengesellschaft oder einem Inkassobüro an.
Es geht um eine offene Forderung.
Man bittet um Zahlungsdetails.
Vielleicht wird sogar angedeutet, das sei im Sinne des Vaters.

Panik kommt auf. Erbe ich die Schulden meines Vaters?
Verliere ich mein Haus, um seine Kreditkarte zu bezahlen?

Stopp.

Vor dem Griff zum Portemonnaie müssen Sie die Rechtslage kennen.
In den allermeisten Fällen in England und Wales erben Sie keine Schulden.

Die goldene Regel: Der Nachlass zahlt, nicht Sie

Das wichtigste Rechtsprinzip lautet:
Schulden gehören der Person, nicht der Familie.

Stirbt jemand, wird sein Besitz zum Nachlass.
Schulden (Kreditkarten, Kredite, Dispos) werden nur daraus bezahlt.

Sie werden NICHT von Ihrem privaten Konto bezahlt.

Als Testamentsvollstrecker oder Nachlasspfleger verwalten Sie nur.
Sie nutzen das Geld des Verstorbenen für dessen Schulden.
Sie sind nicht der Bürge.

Die Ausnahmen: Wann SIE zahlen müssen

Nur in wenigen Fällen haften Sie persönlich:

1. Gemeinsame Schulden: Bei Gemeinschaftskonten, gemeinsamen Krediten oder Hypotheken haften Sie meist voll (nicht nur zur Hälfte).

2. Bürgen: Wenn Sie einen Bürgschaftsvertrag für den Kredit unterschrieben haben.

3. Die Falle der Zusatzkarte: Eine Zusatzkarte ist meist kein Gemeinschaftskonto.
Gehörte das Hauptkonto nur dem Verstorbenen, bleibt es dessen Schuld.




Was, wenn kein Geld da ist? (Insolvenz)

Die häufigste Sorge: Vater hatte 5.000 £ Kreditkartenschulden, aber nur 500 £ auf dem Bankkonto.

In diesem Fall ist der Nachlass insolvent.

Das Gesetz regelt die Rangfolge der Zahlungen strikt. Meist gilt:

1. Gesicherte Gläubiger (z. B. Hypothekengeber).

2. Beerdigungskosten (haben meist Vorrang vor Kreditkarten).

3. Ungesicherte Gläubiger (Kreditkarten, Ratenkredite).

Reicht das Geld nach Beerdigung und Hypothek nicht, gehen Kreditkarten leer aus.
Die restlichen Schulden verfallen.
Niemand darf Ihr Erspartes fordern.

Warum rufen sie trotzdem an?

Wenn das Recht so klar ist, warum fordern Inkassobüros dann Geld von Trauernden?

Oft ist es ein Einschüchterungsversuch.
Das Nachlassverfahren dauert Monate und bringt ihnen oft kaum Geld.
Durch Druck auf Trauernde hoffen sie auf schnelle, volle Zahlung aus Angst.
Sie nutzen Ihre Verwirrung aus.
Geben Sie nicht nach.

Die Abwehrstrategie: Ihr Aktionsplan

Wenn Gläubiger wegen Schulden eines Verstorbenen anrufen:

1. Stimmen Sie nichts zu.

Sagen Sie nie „Ich zahle das“.
Geben Sie keine Kartendaten heraus.

2. Nennen Sie die Fakten.

Sagen Sie klar: „Die Person ist verstorben. Ich bin der Nachlassverwalter. Alle Schulden werden über den Nachlass geregelt. Bitte stoppen Sie die Anrufe.“

3. Fordern Sie alles schriftlich.

Keine Details am Telefon.
Fordern Sie eine formelle Aufstellung der Schulden per Post an.

4. Nutzen Sie die Vorlage für Widersprüche.

Werden Sie weiter bedrängt, nutzen Sie diese Vorlage:


An [Name des Gläubigers],

Betreff: Konto [Nummer] - Verstorben

Ich schreibe Ihnen bezüglich des Kontos der/des verstorbenen [Name].

Ich bin der Nachlassverwalter.
Die Schuld betrifft nur den Nachlass, nicht mich.
Ich werde keine Zahlungen aus privaten Mitteln leisten.

Der Nachlass wird derzeit geprüft.
Bei ausreichenden Mitteln erfolgt die Zahlung nach gesetzlicher Rangfolge.
Weitere Mahnungen melde ich dem Financial Ombudsman.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]

Fazit

Trauer ist schwer genug ohne finanzielle Schikane.
Die Schulden sterben mit der Person.
Sie regeln nur den Papierkram, Sie erben die Last nicht.
Atmen Sie tief durch und lassen Sie das Verfahren laufen.

Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber: Erbt man Schulden von den Eltern?.

Disclaimer: Dieser Artikel dient nur der Information und ersetzt keine Rechts-, Finanz- oder Steuerberatung.

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