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Party vorbei: Haftung & höhere Gewalt

Sie planen die perfekte Hochzeit, einen Firmen-Awards-Abend oder einen 50. Geburtstag. Es ist ein logistisches Meisterwerk.

Dann meldet der Veranstaltungsort Insolvenz an.

Oder eine Pandemie bricht aus.

Oder die Band sagt 2 Stunden vor der Show ab.

Der Kunde ist hysterisch. "Ich habe IHNEN bezahlt! Kümmern Sie sich darum!"

Als Eventplaner sitzen Sie in der Mitte eines empfindlichen Netzes von Dienstleistern. Wenn ein Faden reißt, kann Sie die Haftung erwürgen. Sie sind das Gesicht der Veranstaltung, also werden Sie zum Ziel der Klage. Aber Sie sind (normalerweise) nicht derjenige, der das Problem verursacht hat.

Um in der Veranstaltungsbranche zu überleben, müssen Sie sicherstellen, dass Sie nicht der Versicherer für die Fehler aller anderen sind.

1. Realitätstest zu höherer Gewalt

Die Ausgangslage: Sie planen eine große Konferenz. Ein neuer COVID-Stamm, eine Vulkanaschewolke oder ein Streik bei der National Rail tritt ein. Die Veranstaltung ist praktisch unmöglich durchzuführen.

Der Kunde verlangt eine vollständige Rückerstattung. Sie berufen sich auf die Einrede der "höheren Gewalt".

Der Anwalt des Kunden antwortet: "Streng genommen ist ein Bahnstreik keine höhere Gewalt. Gäste könnten 'Anreise' als Autofahrt verstehen."

Die rechtliche Realität:

"Force Majeure" (höhere Gewalt) ist im englischen Recht kein automatisches Recht. Sie muss in Ihrem Vertrag ausdrücklich definiert sein. Wenn Ihr Vertrag dazu schweigt, stützen Sie sich möglicherweise auf die Doktrin der "Frustration", die notorisch schwer zu beweisen ist (das Ereignis muss unmöglich werden, nicht nur schwierig oder teuer).

Die Lösung:

Eine detaillierte Force-Majeure-Klausel.

Schreiben Sie nicht nur "höhere Gewalt". Listen Sie die modernen Albträume auf:

"Pandemie oder Epidemie (erklärt oder nicht erklärt)."*

"Staatliche Beschränkungen oder Reisewarnungen."*

"Streiks, Aussperrungen oder Arbeitskampfmaßnahmen."*

"Extremwetter, das einen sicheren Zugang verhindert."*

Die Folge: Wichtig ist, dass geregelt wird, was mit dem Geld geschieht. "Im Fall höherer Gewalt darf der Planer alle bereits an Lieferanten gezahlten, nicht erstattungsfähigen Kosten sowie eine anteilige Gebühr für die bis dato erbrachte Planungsleistung einbehalten."

2. Vertreter oder Auftraggeber (Die Falle "Wessen Vertrag ist das?")

Die Ausgangslage: Sie buchen eine Band für den Kunden. Sie unterschreiben das Buchungsformular "im Auftrag des Kunden". Die Band erscheint nicht. Der Kunde verklagt Sie wegen des ruinierten Abends und der Gebühr von 2.000 £.

Die rechtliche Realität:

Das hängt vollständig von Ihrer Rolle ab.

Das Vertretermodell: Sie finden die Band. Der Kunde schließt den Vertrag direkt mit der Band. Sie sind nur der Vermittler. Ergebnis: Sie sind abgesichert.*

Das Auftraggebermodell: Sie verkaufen "Musikdienstleistungen" als Teil eines Pakets. Sie engagieren die Band. Ergebnis: Sie haften. Der Kunde hat Musik von Ihnen* gekauft; Sie haben nicht geliefert.

Die Lösung:

Eine ausdrückliche Statusdefinition.

Ihr Vertrag muss sagen: "Der Planer handelt ausschließlich als Vertreter des Kunden. Verträge über Leistungen (Catering, Musik, Veranstaltungsort) werden direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister geschlossen. Der Planer übernimmt keine Haftung für die Nichtleistung des Dienstleisters."

3. Stornierung des Veranstaltungsorts & "Folgeschäden"

Die Ausgangslage: Der Veranstaltungsort wird in der Woche vor der Hochzeit überschwemmt. Er sagt ab. Das Paar muss in letzter Minute einen neuen, teureren Veranstaltungsort buchen. Sie verklagen Sie wegen der Preisdifferenz (5.000 £).

Die Lösung:

Haftungsbeschränkung.

"Der Planer haftet nicht für den Ausfall oder die Stornierung des Veranstaltungsorts. Wir unterstützen bei der Suche nach einer Alternative, aber alle zusätzlichen Kosten trägt der Kunde."

Schließen Sie insbesondere "Folgeschäden" aus (indirekte Schäden wie seelische Belastung, entgangene Freude oder Preisunterschiede).

4. Stornierungen durch Kunden (gestaffelte Regelung)

Die Ausgangslage: Ein Firmenkunde reserviert bereits im Juni den 15. Dezember für eine Weihnachtsfeier. Sie lehnen drei andere Anfragen ab.

Im November mailen sie: "Budgetkürzungen, wir stornieren."

Sie verlangen ihre Anzahlung zurück.

Die Lösung:

Ein CMA-konformer Stornierungsplan.

Das Verbraucherrecht erlaubt Ihnen nur, Geld einzubehalten, das Ihrem "Verlust" entspricht.

"Storno >9 Monate: Nur Anzahlung (deckt die Verwaltungskosten)."*

"Storno 3-9 Monate: 50 % der geschätzten Gebühr (deckt den entgangenen Auftrag)."*

"Storno <1 Monat: 100 % der geschätzten Gebühr."*

Diese Struktur ist rechtlich belastbar, weil sie die tatsächliche Schwierigkeit widerspiegelt, den Termin erneut zu verkaufen.

5. Freistellung durch den Kunden

Die Ausgangslage: Die Gäste des Kunden betrinken sich. Sie zerschlagen einen Spiegel am Veranstaltungsort. Sie haben den Veranstaltungsort gebucht, also stellt er die Rechnung an Sie.

Die Lösung:

Die Freistellung durch den Kunden.

"Der Kunde verpflichtet sich, den Planer von allen Ansprüchen, Schäden oder Bußgeldern freizustellen, die aus dem Verhalten des Kunden oder seiner Gäste entstehen."

Warum die Vertragsprüfung die Hauptsache ist

Sie konzentrieren sich auf die Blumen, die Beleuchtung und das Timing. Lassen Sie den Vertrag die Katastrophenszenarien regeln.

Die KI-gestützte Vertragsprüfung stellt sicher, dass Ihre Force-Majeure-Klausel gegen moderne Risiken wasserdicht ist. Sie sorgt dafür, dass Ihr Status als "Vertreter" Sie vor Ausfällen von Dienstleistern schützt. So können Sie sich auf die Feier konzentrieren, in dem Wissen, dass Sie abgesichert sind, wenn die Musik aufhört.

Haftungsausschluss: Die Informationen in diesem Artikel dienen nur der allgemeinen Orientierung und sind nicht als professionelle rechtliche, finanzielle, steuerliche oder medizinische Beratung gedacht.

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