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Die Party ist vorbei: Haftung, Lieferanten und „Force Majeure“ für Eventplaner

Sie planen die perfekte Hochzeit, einen Firmen-Awards-Abend oder einen 50. Geburtstag. Es ist ein Meisterwerk der Logistik.

Dann geht der Veranstaltungsort pleite.

Oder eine Pandemie trifft ein.

Oder die Band sagt 2 Stunden vor Beginn ab.

Der Kunde ist außer sich. „Ich habe IHNEN bezahlt! Lösen Sie das!“

Als Eventplaner sitzen Sie inmitten eines empfindlichen Netzes von Lieferanten. Wenn ein Faden reißt, kann Sie die Haftung erwürgen. Sie sind das Gesicht der Veranstaltung und werden so zum Ziel der Klage. Aber Sie sind (normalerweise) nicht derjenige, der das Problem verursacht hat.

Um in der Eventbranche zu bestehen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie nicht die Versicherung für die Fehler aller anderen sind.

1. Der Realitätscheck zu „Force Majeure“

Das Szenario: Sie planen eine große Konferenz. Ein neuer COVID-Stamm, eine Vulkanaschewolke oder ein Streik der National Rail tritt auf. Die Veranstaltung ist praktisch nicht durchführbar.

Der Kunde verlangt eine vollständige Rückerstattung. Sie berufen sich auf die Verteidigung „Force Majeure“.

Der Anwalt des Kunden antwortet: „Streng genommen ist ein Bahnstreik keine Force Majeure. Gäste könnten ‚travel‘ als Autofahrt verstehen.“

Die rechtliche Realität:

„Force Majeure“ (höhere Gewalt) ist nach englischem Recht kein automatisches Recht. Es muss in Ihrem Vertrag ausdrücklich definiert sein. Wenn Ihr Vertrag dazu schweigt, verlassen Sie sich möglicherweise auf die Doktrin der „Frustration“, die bekanntermaßen schwer zu beweisen ist (die Veranstaltung muss unmöglich werden, nicht nur schwierig oder teuer).

Die Lösung:

Eine detaillierte Force-Majeure-Klausel.

Sagen Sie nicht einfach „höhere Gewalt“. Listen Sie die modernen Albträume auf:

„Pandemie oder Epidemie (erklärt oder nicht erklärt).“*

„Behördliche Beschränkung oder Reiseabratung.“*

„Streiks, Aussperrungen oder Arbeitskampfmaßnahmen.“*

„Extreme Wetterbedingungen, die einen sicheren Zugang verhindern.“*

Die Folge: Entscheidend ist, was mit dem Geld passiert. „Im Falle höherer Gewalt darf der Planer alle nicht erstattungsfähigen, bereits an Lieferanten gezahlten Kosten sowie eine anteilige Gebühr für die bis dahin erbrachte Planungsarbeit einbehalten.“

2. Agent vs. Principal (Die Falle „Wessen Vertrag ist das?“)

Das Szenario: Sie buchen eine Band für den Kunden. Sie unterschreiben das Buchungsformular „im Namen von“ des Kunden. Die Band erscheint nicht. Der Kunde verklagt Sie wegen des verdorbenen Abends und der Gebühr von 2.000 £.

Erklärungskarte für Die Party ist vorbei: Haftung, Lieferanten und "Force Majeure" für Eventplaner: Klausel, Risiko, Verhandlung.

Die rechtliche Realität:

Das hängt vollständig von Ihrer Rolle ab.

Das Agenten-Modell: Sie finden die Band. Der Kunde schließt den Vertrag direkt mit der Band. Sie sind nur der Vermittler. Ergebnis: Sie sind sicher.*

Das Principal-Modell: Sie verkaufen „Musikdienstleistungen“ als Teil eines Pakets. Sie buchen die Band. Ergebnis: Sie haften. Der Kunde hat Musik von Ihnen* gekauft; Sie haben nicht geliefert.

Die Lösung:

Explizite Statusdefinition.

Ihr Vertrag muss sagen: „Der Planer handelt ausschließlich als Agent des Kunden. Verträge über Dienstleistungen (Catering, Musik, Veranstaltungsort) werden direkt zwischen dem Kunden und dem Lieferanten geschlossen. Der Planer übernimmt keine Haftung für die Nichterfüllung durch Lieferanten.“

3. Stornierung des Veranstaltungsorts & „Folgeschäden“

Das Szenario: Der Veranstaltungsort wird in der Woche vor der Hochzeit überflutet. Er sagt ab. Das Paar muss kurzfristig einen neuen, teureren Veranstaltungsort buchen. Es verklagt Sie auf die Differenz im Preis (5.000 £).

Die Lösung:

Haftungsbeschränkung.

„Der Planer haftet nicht für das Versagen oder die Stornierung des Veranstaltungsorts. Wir unterstützen bei der Suche nach einer Alternative, aber alle zusätzlichen Kosten trägt der Kunde.“

Schließen Sie insbesondere „Folgeschäden“ aus (indirekte Schäden wie Ärger, entgangene Freude oder Preisunterschiede).

4. Kundenstornierungen (gestaffelte Regelung)

Das Szenario: Ein Firmenkunde reserviert am 15. Dezember bereits im Juni einen Termin für die Weihnachtsfeier. Sie lehnen drei andere Anfragen ab.

Im November schreibt er: „Budgetkürzungen, wir stornieren.“

Er verlangt seine Anzahlung zurück.

Die Lösung:

Ein CMA-konformer Stornierungsplan.

Das Verbraucherrecht sagt, dass Sie nur Geld behalten dürfen, das Ihren „Verlust“ abbildet.

„Storno >9 Monate: Nur Anzahlung (deckt Verwaltungskosten).“*

„Storno 3–9 Monate: 50 % der geschätzten Gebühr (deckt entgangene Gelegenheit).“*

„Storno <1 Monat: 100 % der geschätzten Gebühr.“*

Diese Struktur ist rechtlich belastbar, weil sie die tatsächliche Schwierigkeit widerspiegelt, den Termin erneut zu verkaufen.

5. Freistellung durch den Kunden

Das Szenario: Die Gäste des Kunden betrinken sich. Sie zerbrechen einen Spiegel am Veranstaltungsort. Sie haben den Veranstaltungsort gebucht, also stellt der Veranstaltungsort Ihnen die Rechnung.

Die Lösung:

Die Kundenfreistellung.

„Der Kunde verpflichtet sich, den Planer von allen Ansprüchen, Schäden oder Bußgeldern freizustellen, die aus dem Verhalten des Kunden oder seiner Gäste entstehen.“

Warum die Vertragsprüfung das Hauptevent ist

Sie konzentrieren sich auf die Blumen, die Beleuchtung und das Timing. Lassen Sie den Vertrag sich auf die Katastrophenszenarien konzentrieren.

Die KI-Vertragsprüfung überprüft, ob Ihre Force-Majeure-Klausel gegen moderne Bedrohungen wasserdicht ist. Sie stellt sicher, dass Ihre Rolle als „Agent“ Sie vor Lieferantenausfällen schützt. So können Sie sich auf die Feier konzentrieren, in dem Wissen, dass Sie abgesichert sind, wenn die Musik aufhört.

Auch Eventdienstleister finden möglicherweise unseren Leitfaden zu Vertragsrisiken für Hochzeitsdienstleister.

Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel dienen nur der allgemeinen Orientierung und sind nicht als professionelle rechtliche, finanzielle, steuerliche oder medizinische Beratung gedacht.

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