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Formular CAP A5C verstehen: Wofür es ist und wann Sie es benötigen
Formular CAP A5C wird verwendet, wenn ein weiterer Grant of Probate oder Administration beantragt wird – häufig in Situationen, in denen der ursprüngliche Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter verstorben ist oder wenn im Nachlass noch nicht verwaltete Vermögenswerte vorhanden sind. Typische Fälle sind:
Beantragung von „double probate“ (wenn ein bestätigter Testamentsvollstrecker verstorben ist)
Beantragung eines „grant de bonis non“ (wenn der ursprüngliche Nachlassverwalter verstorben ist)
Umgang mit Vermögenswerten, die im ersten Grant nicht enthalten waren
Wenn Sie einen Nachlass bearbeiten, bei dem der frühere persönliche Vertreter verstorben ist, oder wenn es Vermögenswerte gibt, die im ersten Probate-Verfahren nicht geregelt wurden, ist dies das Formular, das Sie benötigen.
Häufige Missverständnisse und Fehler

Zu denken, das Formular sei nur für Solicitors
Obwohl das Formular oft von Fachleuten ausgefüllt wird, brauchen Sie keinen Solicitor, um es auszufüllen. Wenn Sie der neue Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter sind, können Sie es selbst ausfüllen.CAP A5C mit anderen Probate-Formularen zu verwechseln
Manche verwechseln CAP A5C mit IHT205 oder IHT400. CAP A5C ist speziell für die Meldung von nicht verwaltetem Nachlassvermögen vorgesehen, wenn ein weiterer Grant erforderlich ist.Zu glauben, Sie müssten den Antrag beeiden/bestätigen
Der Abschnitt zum Beeiden/Bestätigen gilt nur, wenn der Verstorbene vor dem 13. März 1975 gestorben ist. Bei Todesfällen nach diesem Datum können Sie diesen Abschnitt leer lassen.Nicht alle nicht verwalteten Vermögenswerte aufzulisten
Es ist wichtig, jeden Vermögenswert anzugeben, der noch nicht geregelt wurde, selbst wenn es nur ein Haus oder ein kleines Bankkonto ist.Eigene Angaben wegzulassen
Wenn Sie keinen Solicitor verwenden, tragen Sie Ihren eigenen Namen und Ihre Adresse im Abschnitt „Solicitor Information“ ein.
So füllen Sie Formular CAP A5C aus: Schritt für Schritt
Solicitor Information:
Wenn Sie keinen Solicitor haben, geben Sie Ihren eigenen Namen, Ihre Adresse und Ihre Kontaktdaten ein.Registry:
Schreiben Sie „Principal“ oder „District“ und den Namen des Registers, bei dem Sie den Antrag stellen.Angaben zum Verstorbenen:
Füllen Sie Name, Adresse, Todesdatum, Domizilland und Beruf/persönliche Beschreibung aus.Erklärung des Antragstellers:
Tragen Sie Ihren Namen und Ihre Adresse ein. Wenn Sie der einzige Antragsteller sind, füllen Sie einfach Ihre eigenen Angaben aus.Nicht verwaltetes Vermögen:
Beschreiben Sie auf der nächsten Seite das Vermögen (z. B. „Haus in 1 Example Road, London, NW1 1AA“) und seinen Wert.Beeiden/Bestätigen:
Nur ausfüllen, wenn der Tod vor dem 13. März 1975 eingetreten ist. Andernfalls leer lassen.Unterschreiben und datieren:
Unterschreiben Sie die Erklärung, um zu bestätigen, dass die Angaben korrekt sind.An das Probate Registry senden:
Reichen Sie das Formular zusammen mit Ihrem Antrag auf den weiteren Grant ein.
Hinweis: Dieser Artikel dient nur allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Finanz- oder Steuerberatung dar. Sie sollten Ihre eigenen Umstände berücksichtigen und professionelle Unterstützung suchen, wenn Sie spezifische Beratung benötigen. Obwohl alle Anstrengungen unternommen wurden, um sicherzustellen, dass die Informationen aktuell sind, können sich Anforderungen und Verfahren ändern.
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Zu verwandten Themen siehe Formular D81: Stolperfallen beim Abschluss eines Consent Order.
