Der Verkauf einer Immobilie im Nachlassverfahren kann einschüchternd wirken, besonders wenn sie den Hauptwert des Nachlasses darstellt. Familien fragen sich oft, was vor Erteilung des Erbscheins bzw. der Probate möglich ist und was nicht. Die gute Nachricht: Sie können die Immobilie bereits vermarkten und sogar ein Angebot annehmen, während das Nachlassverfahren noch läuft. Allerdings müssen Sie mit der Übertragung des Eigentums und dem Abschluss des Verkaufs warten, bis die Probate erteilt wurde.
Was Sie vor der Erteilung tun können
Stellen Sie zunächst sicher, dass die Immobilie gesichert und ordnungsgemäß versichert ist. Die meisten Versicherer verlangen eine Meldung, wenn ein Haus unbewohnt ist, und möglicherweise müssen Sie einen speziellen Versicherungsschutz abschließen. Drehen Sie das Wasser ab, um Lecks zu verhindern, und erwägen Sie regelmäßige Kontrollen, damit die Immobilie sicher und in gutem Zustand bleibt.
Lassen Sie die Immobilie anschließend bewerten. Es ist ratsam, zwei oder drei Marktwertschätzungen einzuholen, um einen realistischen Eindruck vom Wert zu erhalten. Wählen Sie einen Immobilienmakler mit Erfahrung bei Nachlassverkäufen – er kennt den besonderen Zeitplan und kann Käufern die Erwartungen erklären. Seien Sie offen über das Nachlassverfahren, damit alle wissen, dass es bis zum Abschluss zu einer Wartezeit kommen kann.
Beginnen Sie frühzeitig mit dem Sammeln der Unterlagen. Suchen Sie die Eigentumsurkunden oder laden Sie offizielle Kopien beim Land Registry herunter. Finden Sie Garantien, Baugenehmigungen oder Bescheinigungen zur Bauordnung und lassen Sie gegebenenfalls ein Energy Performance Certificate (EPC) erstellen, falls Sie noch keines haben. Wenn diese Dokumente bereitliegen, lassen sich Verzögerungen nach Erteilung der Probate vermeiden.
Vertragsaustausch und Abschluss: Der Zeitpunkt ist entscheidend
Die meisten Notare warten lieber auf die Probate, bevor sie Verträge austauschen. So werden Longstop-Klauseln vermieden und das Risiko von Komplikationen verringert, falls sich das Nachlassverfahren verzögert. In manchen Fällen kann ein früher Vertragsaustausch möglich sein, wenn der im Testament benannte Testamentsvollstrecker eindeutig Anspruch auf die Probate hat. Das ist jedoch riskant – wenn sich die Erteilung verzögert, kann der Verkauf scheitern oder es können Vertragsstrafen anfallen.
Der Abschluss und die Eintragung der Übertragung können erst erfolgen, wenn die Probate vorliegt. Stellen Sie sicher, dass der Vertrag oder die Zieltermine den Zeitplan des Nachlassverfahrens widerspiegeln, damit Käufer und Makler wissen, was sie erwartet.
Praktische Punkte, auf die Sie achten sollten

Versorgungsleistungen und Grundsteuer können problematisch sein. Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen Behörde nach Befreiungen oder Ermäßigungen für leerstehende Immobilien während des Nachlassverfahrens. Manche Gemeinden bieten reduzierte Sätze an, die Regeln variieren jedoch.
Zubehör und Hausrat können Streit auslösen, wenn sie nicht sorgfältig behandelt werden. Vereinbaren Sie schriftlich, was im Verkauf enthalten ist, und führen Sie ein detailliertes Inventar. So vermeiden Sie später Verwirrung und Auseinandersetzungen.
Wenn es mehrere Begünstigte gibt, ist klare Kommunikation entscheidend. Halten Sie alle über Angebote, Zeitpläne und den Nettoerlös aus dem Verkauf auf dem Laufenden. Das hilft, Missverständnisse zu vermeiden, und stellt sicher, dass alle auf dem gleichen Stand sind.
Praxisbeispiel
Stellen Sie sich vor, das Haus Ihrer verstorbenen Mutter ist der Hauptwert im Nachlass. Sie informieren den Versicherer, dass die Immobilie leer steht, und vereinbaren monatliche Kontrollen. Sie holen drei Bewertungen ein und wählen einen Makler, der bereits Nachlassverkäufe betreut hat. Der Makler findet einen Käufer, und Sie nehmen das Angebot an, wobei Sie klarstellen, dass der Abschluss von der Erteilung der Probate abhängt. Sie sammeln alle Unterlagen, einschließlich EPC und Eigentumsurkunden, damit Sie sofort handeln können, sobald die Probate vorliegt. Der Verkauf verläuft reibungslos, und der Erlös wird an die Begünstigten verteilt.
Wichtigste Erkenntnis
Sie können eine Immobilie vermarkten und die Abwicklung vorbereiten, bevor die Probate erteilt ist, sollten Vertragsaustausch und Abschluss jedoch am Erteilungszeitpunkt ausrichten. Klare Zeitpläne, gute Kommunikation und versicherungskonforme Sicherungsmaßnahmen verringern das Risiko und halten den Verkauf in Gang. Mit etwas Vorbereitung können Sie den Prozess für alle Beteiligten so reibungslos wie möglich gestalten.
Hinweis: Dieser Artikel dient nur allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Finanz- oder Steuerberatung dar. Jeder Nachlass ist anders, und die Ergebnisse hängen von Ihren konkreten Umständen ab. Nehmen Sie sich Zeit, sich mit den Regeln vertraut zu machen, und halten Sie Ihre Unterlagen auf dem neuesten Stand.
Wenn Sie mehr Details benötigen, kann unser Agricultural Property Relief: Steuerplanung für britische Landwirte hilfreich sein.
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