Der Verkauf einer Immobilie während des Nachlassverfahrens kann einschüchternd wirken, besonders wenn sie der Hauptwert des Nachlasses ist. Familien machen sich oft Sorgen, was vor Erteilung des Erbscheins getan werden kann und was nicht. Die gute Nachricht ist: Sie können die Immobilie bereits bewerben und sogar ein Angebot annehmen, während das Nachlassverfahren noch läuft. Allerdings müssen Sie mit der Eigentumsübertragung und dem Abschluss des Verkaufs warten, bis der Erbschein vorliegt.

Was Sie vor der Erteilung tun können

Zuerst sollten Sie sicherstellen, dass die Immobilie gesichert und ausreichend versichert ist. Die meisten Versicherer verlangen eine Meldung, wenn ein Haus unbewohnt ist, und möglicherweise müssen Sie einen speziellen Versicherungsschutz abschließen. Drehen Sie das Wasser ab, um Leckagen zu verhindern, und erwägen Sie regelmäßige Kontrollen, damit die Immobilie sicher und in gutem Zustand bleibt.

Als Nächstes sollten Sie die Immobilie bewerten lassen. Es ist ratsam, zwei oder drei Marktwerteinschätzungen einzuholen, um einen realistischen Eindruck vom Wert zu erhalten. Wählen Sie einen Immobilienmakler, der Erfahrung mit Nachlassverkäufen hat – er versteht den besonderen Zeitrahmen und kann Käufern helfen, die Erwartungen richtig einzuschätzen. Sprechen Sie offen über das Nachlassverfahren, damit alle wissen, dass es bis zum Abschluss zu einer Wartezeit kommen kann.

Beginnen Sie frühzeitig mit dem Sammeln der Unterlagen. Suchen Sie die Eigentumsurkunden oder laden Sie offizielle Kopien beim Land Registry herunter. Finden Sie etwaige Garantien, Baugenehmigungen oder Bescheinigungen über die Bauvorschriften und lassen Sie – falls Sie noch keine haben – einen Energieausweis (EPC) erstellen. Wenn diese Dokumente bereitliegen, lassen sich Verzögerungen nach Erteilung des Erbscheins vermeiden.

Austausch und Abschluss: Das Timing ist alles

Die meisten für die Abwicklung zuständigen Anwälte warten lieber mit dem Vertragsaustausch, bis der Erbschein vorliegt. So vermeiden Sie Langstopp-Klauseln und verringern das Risiko von Komplikationen, falls sich das Nachlassverfahren verzögert. In manchen Fällen kann ein früher Austausch möglich sein, wenn der im Testament benannte Testamentsvollstrecker eindeutig Anspruch auf den Erbschein hat. Das birgt jedoch Risiken – wenn sich die Erteilung verzögert, könnte der Verkauf scheitern oder es könnten Vertragsstrafen anfallen.

Der Abschluss und die Eintragung der Eigentumsübertragung können erst erfolgen, wenn der Erbschein vorliegt. Achten Sie darauf, dass der Vertrag oder die Zieltermine den Zeitplan des Nachlassverfahrens widerspiegeln, damit Käufer und Makler wissen, womit sie rechnen müssen.

Praktische Punkte, auf die Sie achten sollten

Strom, Gas und Wasser sowie die Gemeindesteuer können Kopfzerbrechen bereiten. Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen Behörde nach Befreiungen oder Ermäßigungen für leerstehende Immobilien während des Nachlassverfahrens. Einige Kommunen bieten reduzierte Sätze an, die Regeln unterscheiden sich jedoch.

Chattels – fest verbaute Einbauten und Hausrat – können zu Streit führen, wenn sie nicht sorgfältig behandelt werden. Halten Sie schriftlich fest, was im Verkauf enthalten ist, und führen Sie eine detaillierte Inventarliste. So vermeiden Sie später Verwirrung und Auseinandersetzungen.

Wenn es mehrere Begünstigte gibt, ist klare Kommunikation entscheidend. Halten Sie alle über Angebote, Zeitpläne und den Nettoerlös aus dem Verkauf auf dem Laufenden. So lassen sich Missverständnisse vermeiden, und alle bleiben auf dem gleichen Stand.

Beispiel aus der Praxis

Stellen Sie sich vor, das Haus Ihrer verstorbenen Mutter ist der Hauptwert ihres Nachlasses. Sie informieren den Versicherer darüber, dass die Immobilie leer steht, und vereinbaren monatliche Kontrollen. Sie lassen drei Bewertungen erstellen und wählen einen Makler, der bereits Nachlassverkäufe betreut hat. Der Makler findet einen Käufer, und Sie nehmen das Angebot an, wobei Sie klarstellen, dass der Abschluss vom Erbschein abhängt. Sie sammeln alle Unterlagen, einschließlich EPC und Eigentumsurkunden, damit Sie sofort reagieren können, sobald der Erbschein vorliegt. Der Verkauf verläuft reibungslos, und der Erlös wird an die Begünstigten verteilt.

Wichtigste Erkenntnis

Sie können eine Immobilie vermarkten und die Immobilienabwicklung vorbereiten, bevor der Erbschein erteilt ist, sollten Austausch und Abschluss jedoch auf den Erbschein abstimmen. Klare Zeitpläne, gute Kommunikation und den Versicherungsbedingungen entsprechende Sicherungsmaßnahmen verringern das Risiko und halten den Verkauf in Bewegung. Mit ein wenig Vorbereitung können Sie den Prozess für alle Beteiligten so reibungslos wie möglich gestalten.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient nur allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Finanz- oder Steuerberatung dar. Jeder Nachlass ist anders, und die Ergebnisse hängen von Ihren konkreten Umständen ab. Nehmen Sie sich Zeit, sich mit den Regeln vertraut zu machen, und halten Sie Ihre Unterlagen stets auf dem neuesten Stand.

Wenn Sie weitere Details benötigen, kann unser Landwirtschaftliche Vermögensbefreiung: Steuerplanung für britische Landwirte hilfreich sein.

Vielleicht ist auch Betriebsvermögensbefreiung: Erbschaftsteuer auf Unternehmensvermögen senken nützlich.

Zu verwandten Fragen finden Sie unter Zeitpläne im Nachlassverfahren in England und Wales: realistische Fristen und wie man Verzögerungen vermeidet weitere Informationen.

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