Wichtig: Dieser Artikel beschreibt Regierungsentwürfe zur öffentlichen Konsultation vom Juni 2026. Nichts ist Gesetz. Das finale Gesetz kann stark abweichen.
Kein Grund zur Panik. Akuter Handlungsbedarf besteht nicht.
Rund 3,5 Millionen Paare in England and Wales leben ohne Trauschein zusammen.
Fast die Hälfte glaubt fälschlich an Ehe-Rechte.
Diesen rechtlichen Status gibt es dort nicht.
Egal wie lange Sie zusammenleben oder ob Sie Kinder haben.
Der Regierungsentwurf 2026 „A Fairer End to Relationships“ plant erste Regeln für Partner.
Hier lesen Sie das aktuelle Recht, die Entwürfe und nützliche Tipps.
Ganz entspannt und in Ihrem eigenen Tempo.
Recht: Heute vs. Mögliche Zukunft
Szenario | Aktuelles Recht | Vorschlag |
|---|---|---|
Trennung nach 5 Jahren, keine Kinder — Partner besitzt das Haus | Eigentumsanspruch unter TOLATA 1996 schwer beweisbar. Kein Unterhalt, keine Rente. | Bedarfsanspruch evtl. nach 3 Jahren: |
Trennung nach 5 Jahren, gemeinsame Kinder | Nur Kindesunterhalt. | 3-Jahres-Frist soll entfallen. |
Zusammen 18 Monate, gemeinsames Kind | Nur Kindesunterhalt. | 3-Jahres-Frist soll entfallen — Ansprüche evtl. ab Trennung möglich. |
Partner stirbt ohne Testament | Sie erben automatisch nichts. | Regierung schlägt vor, dass Partner erben. |
Sie haben den Job für Kinderbetreuung aufgegeben oder reduziert | Keinerlei rechtliche Anerkennung. | Gericht kann dies bei Bedarf für Einkommen und Rente prüfen. |
Sie haben Vermögen und wollen es schützen | Kein formeller Schritt nötig. | Regeln sollen automatisch gelten — Paare müssten sich aktiv abmelden (Opt-out). |
Wenn Sie weniger Geld haben und Schutz wollen
Der Entwurf basiert auf Bedarf — nicht auf hälftiger Teilung.
Es gibt keine 50:50-Teilung für unverheiratete Paare.
Das Gericht prüft, was Sie für die finanzielle Unabhängigkeit brauchen, darunter:
Wohnraum — Sicherung einer passenden Unterkunft.
Einkommen — besonders bei Jobpause wegen Kindererziehung.
Rente — Ausgleich von Lücken in den Beitragsjahren.
Gesundheit — falls Unterstützung wegen Krankheit oder Behinderung nötig ist.
Dauer der Beziehung — kürzere Partnerschaften erhalten geringere Beträge.
Lebensentscheidungen wie die Reduzierung von Arbeitszeiten für Kinder können berücksichtigt werden.
Luxusgüter bleiben außen vor.
Unterhalt gibt es nur in Härtefällen und zeitlich streng befristet.
Denken Sie daran: Das sind nur Entwürfe. Die Konsultation läuft noch. Das finale Gesetz kann am Ende ganz anders aussehen.
Zwei wichtige vorgeschlagene Fristen
3 Jahre Zusammenleben als Hürde — soll bei gemeinsamen Kindern entfallen.
2 Jahre Frist nach der Trennung für Klagen — danach verfällt das Recht ganz.
Nachweise — Schon jetzt sinnvoll
Unabhängig vom neuen Gesetz ist das Sammeln von Belegen über Finanzen ratsam.
Schon heute (unter TOLATA 1996) sind finanzielle Beiträge bei Immobilienstreit relevant.
Es eilt nicht, aber diese Nachweise helfen:
Nachweise für eine feste, echte Partnerschaft:
Gemeinsamer Mietvertrag, Bankkonto oder Stromrechnungen.
Briefe von Arzt oder Schule an dieselbe Adresse.
Nachweise für finanzielle Beiträge:
Kontoauszüge für Miete, Kredit, Rechnungen oder Renovierungskosten.
Notizen, wann und warum Sie Arbeitsstunden reduziert haben.
Belege für von Ihnen bezahlte Kosten der Kinderbetreuung.
Nachweise für finanziellen Bedarf:
Mietpreise der Region im Verhältnis zum Einkommen.
Rentenverlauf mit Lücken durch Arbeitsunterbrechung.
Ärztliche Atteste bei Krankheit oder Behinderung.
Kein Grund zur Eile — aber wer Bescheid weiß, wirft wichtige Belege nicht versehentlich weg.
Wenn Sie Vermögen haben und es schützen wollen
Das neue Gesetz soll standardmäßig gelten (Opt-out).
Sie müssen sich aktiv abmelden, um es auszuschließen.
Dafür wären strenge Schritte nötig:
Ein schriftlicher Vertrag als notarielle Urkunde — keine mündliche Absprache.
Volle Offenlegung aller Finanzen — Einkommen, Ersparnisse, Schulden, Renten.
Eigene Rechtsberatung für beide Partner, strikt getrennt voneinander.
Eine Unterschrift, die den Verzicht auf gesetzliche Rechte bestätigt.
Der Entwurf verbietet es, auf Offenlegung oder Beratung einvernehmlich zu verzichten.
Wichtig: Eine Partnerschaftsvereinbarung hat auch heute schon rechtlichen Bestand.
Dafür müssen Sie nicht auf neue Gesetze warten.
Das Instrument existiert bereits.
Ansprüche werden gedeckelt: Partner erhalten nie mehr als Ehepartner bei einer Scheidung.
Es geht nur um echten Bedarf, nicht um die Aufteilung von Reichtum.
Im Todesfall: Erstellen Sie ein Testament
Partner sollen bei Tod ohne Testament ähnlich wie Ehepartner erben.
Die Mindestdauer dafür wird jedoch noch heiß diskutiert.
Die Law Commission empfiehlt fünf Jahre ohne Kinder.
Erbschaftsteuer und Renten sind nicht Teil dieser Reform.
Der Entwurf rät dringend zum Testament.
Besonders bei Patchwork-Familien oder Kindern aus früheren Beziehungen.
Ein Testament sichert Ihren Nachlass verlässlich ab — heute wie in Zukunft.
Keine Eile — Kein Grund zur Panik
Sollten die Vorschläge Gesetz werden, folgt zuerst:
Eine Phase der parlamentarischen Prüfung.
Mögliche starke Änderungen am Entwurf durch die Konsultation.
Eine Frist bis zum Inkrafttreten — oft Monate oder Jahre.
Eventuell eine schrittweise Einführung einzelner Gesetzesteile.
Nichts passiert von heute auf morgen.
Bleiben Sie informiert und ruhig.
Wer die Lage kennt, trifft später mit der richtigen Beratung kluge Entscheidungen.
Wissenswertes — Ganz in Ihrem Tempo
Ihre Situation | Was Sie wissen sollten |
|---|---|
Zusammenleben 2+ Jahre, kein Vertrag | Die 3-Jahres-Grenze ist noch kein Gesetz. |
Gemeinsame Kinder, jede Dauer | Keine Mindestdauer geplant. |
Vermögen schützen | Partnerschaftsverträge gelten schon heute nach aktuellem Vertragsrecht. |
Kein Testament vorhanden | Ein Testament ist immer ratsam. |
Frisch getrennt | Es gilt evtl. bald eine 2-jährige Klagefrist. |
Dieser Artikel basiert auf dem Entwurf des Justizministeriums „A Fairer End to Relationships“ (Juni 2026).
Alle Pläne können sich im Verfahren noch stark ändern oder komplett entfallen.
Nach Beschluss dauert es meist lange, bis ein Gesetz aktiv wird.
Dieser Text ist keine Rechtsberatung. Akuter Handlungsbedarf besteht nicht.
