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Klären Sie Ihre Optionen und ACAS-Fristen direkt ab.

Kurze Antwort: Wenn Sie im Vereinigten Königreich arbeiten, haben Sie dieselben gesetzlichen Rechte wie britische Kollegen.
Das gilt unabhängig von EUSS-Status, Visum, Akzent oder Barzahlung.
Drei Punkte sind wichtig:
Der Mindestlohn wird von der HMRC durchgesetzt und muss voll nachgezahlt werden.
Kündigungsschutzklagen brauchen meist 2 Jahre Betriebszugehörigkeit.
Dies gilt nicht bei Diskriminierung und „automatisch“ unfairem Kündigungsgrund.
Fast alle Fristen der Arbeitsgerichte starten mit dem ACAS-Schlichtungsverfahren.
Dieses muss innerhalb von 3 Monaten minus einem Tag nach dem Vorfall beginnen.

Drei Kernpunkte

  1. Verpassen Sie die ACAS-Frist um nur einen Tag, verlieren Sie den Fall – egal wie stark Ihre Ansprüche sind.
    Die Frist von 3 Monaten minus einem Tag beginnt mit dem Tag der Kündigung, des Abzugs oder der Diskriminierung.
    Tragen Sie das sofort in Ihren Kalender ein.

  2. Keine 2 Jahre Wartezeit bei Diskriminierung oder automatisch unfairen Gründen (Schwangerschaft, Whistleblowing, Einfordern gesetzlicher Rechte).
    Viele polnische Kräfte glauben fälschlicherweise, in den ersten zwei Jahren nichts tun zu können.

  3. Auch bei Barzahlung gelten alle gesetzlichen Rechte: Mindestlohn, Urlaubsgeld, Krankengeld und ein schriftlicher Arbeitsvertrag ab Tag eins.
    Der Arbeitgeber bricht das Gesetz, nicht Sie.
    Achten Sie aber auf Ihre Steuern.



Die wichtigsten Details

  • Zwei verschiedene Fristen. Die ACAS-Schlichtung muss innerhalb von 3 Monaten minus einem Tag nach dem Vorfall starten.
    ACAS stoppt die Frist für bis zu 12 Wochen.
    Nach Ausstellung des Zertifikats haben Sie kurz Zeit, Klage via ET1 einzureichen.
    Die Frist verlängert sich um die Zeit der Schlichtung.
    Läuft die Frist im Monat nach dem Zertifikat ab, verlängert sie sich auf genau einen Monat nach Zertifikatsdatum.

  • Dauer der Beschäftigung. Normaler Kündigungsschutz greift nach 2 Jahren.
    Bei automatisch unfairen Gründen (Schwangerschaft, Gewerkschaft, gesetzliche Rechte wie Mindestlohn) gilt das nicht.

  • Diskriminierung ist separat zu betrachten. Nach dem Equality Act 2010 ist Diskriminierung wegen Herkunft, Nationalität oder Sprache ab Tag eins illegal.
    Keine Mindestbeschäftigungszeit, keine Obergrenze bei Entschädigungen.
    Frist: 3 Monate minus ein Tag ab dem Vorfall.

  • HMRC kontrolliert den Mindestlohn. Sie können Arbeitgeber anonym melden.
    HMRC prüft den gesamten Betrieb, fordert Nachzahlungen und verhängt Strafen.

  • Urlaubsgeld. 5,6 Wochen im Jahr bei Vollzeit (28 Tage, Feiertage inklusive).
    Rechtswidrige Abzüge können über Jahre rückwirkend eingeklagt werden.

  • Schriftliche Arbeitsbedingungen. Jede Kraft hat ab Tag eins Anspruch darauf.
    Nutzen Sie dies als Beleg für Ihre Arbeitsbedingungen, falls kein Vertrag vorliegt.

Häufige Fehler

  • Erst nach dem Kündigen beschweren. Die Frist startet am Tag des Vorfalls, nicht erst mit dem Ausfüllen des ACAS-Formulars.

  • Scheinselbstständigkeit akzeptieren. Viele polnische Kräfte in Bau, Reinigung oder Pflege gelten als selbstständig.
    Rechtlich sind sie oft Angestellte.
    Ein Vertrag kann gesetzliche Rechte nicht aushebeln.

  • Keine schriftliche Beschwerde einreichen. Sie können zwar klagen, aber die Abfindung kann um bis zu 25 % gekürzt werden, wenn Sie das ACAS-Verfahren ignorieren.

  • WhatsApp-Nachrichten löschen. Dienstpläne, Anweisungen und Mobbing lassen sich so am besten belegen.
    Sichern Sie den Chat, bevor Sie blockiert werden.

  • Aufhebungsverträge ungeprüft unterschreiben. Verträge sind nur mit unabhängiger Rechtsberatung (Anwalt, Gewerkschaft) gültig.
    Der Berater muss genannt sein.
    Meist zahlt der Chef die Kosten.

Die besten Tipps

  • Beweise ab Tag eins sammeln. Tagebucheinträge mit Datum, Screenshots, Zeugen und private Mailadressen sichern.

  • Status auf GOV.UK prüfen. Eine Klage gefährdet Ihr Visum nicht.
    Ihr Arbeitgeber darf Ihnen damit nicht drohen.

  • Schriftlichen Kündigungsgrund fordern. Innerhalb von 14 Tagen nach Kündigung anfordern.
    Ab 2 Jahren Beschäftigung ist das Ihr gutes Recht.

  • Erst ACAS nutzen. Kostenlos, vertraulich und führt oft zu einer schnellen Einigung ohne Gericht.

  • Lohnzettel genau prüfen. Achten Sie auf Abzüge für Kleidung, Werkzeug oder Schulungen.
    Unerlaubte Abzüge können Sie schnell einklagen.

Schritt-für-Schritt zur Klage

  1. Vorfall und Datum bestimmen. Kündigung? Zu wenig Lohn? Diskriminierung?
    Notieren Sie alles genau mit Datum.

  2. Frist berechnen: 3 Monate minus 1 Tag. Das ist Ihre Deadline für den ACAS-Start.
    Sofort im Kalender notieren.

  3. Schriftlich beschweren (E-Mail genügt). Maximal eine Seite.
    Fügen Sie Daten und Belege bei.

  4. Ohne Lösung: ACAS-Schlichtung starten. Kostenfrei auf GOV.UK anmelden.

  5. Ohne Einigung stellt ACAS ein Zertifikat aus. Danach bleibt Ihnen ein kurzes Zeitfenster für die Online-Klage (ET1).

  6. Unterlagen vorbereiten. Vertrag, Abrechnungen, Nachrichten, Zeugenaussagen im Ordner sammeln.

  7. An der Anhörung teilnehmen. Per Telefon oder Video.
    Nutzen Sie Hilfe von Gewerkschaften oder Anwälten (No-Win-No-Fee).

Beispiele

  • Beispiel 1 — Untergrenze Lohn in Waschanlage. Paweł erhält bar auf die Hand 7 £ pro Stunde in Reading.
    Das liegt weit unter dem Mindestlohn.
    Er meldet dies anonym der HMRC auf GOV.UK.
    Die Behörde prüft den Betrieb.
    Paweł erhält Lohnnachzahlungen für 18 Monate.

  • Beispiel 2 — Kündigung wegen Sicherheitskritik. Pflegekraft Agnieszka (7 Monate im Job) bemängelt fehlende Schutzausrüstung und wird entlassen.
    Normaler Kündigungsschutz greift erst nach 2 Jahren.
    Doch das ist eine unfaire Kündigung wegen Arbeitssicherheit.
    Es gibt keine Mindestzeit.
    Sie klagt nach ACAS-Einleitung binnen 3 Monaten.

  • Beispiel 3 — „Ihr Akzent stört.“ Marcin wird bei der Beförderung in Birmingham übergangen.
    Begründung: „Kunden wollen jemanden ohne Akzent“.
    Das ist Diskriminierung wegen Herkunft.
    Er klagt wegen Rassendiskriminierung.
    Keine Mindestbeschäftigung nötig; keine Entschädigungsgrenze.

  • Beispiel 4 — Aufhebungsvertrag. Kasia soll nach Belästigung im Restaurant 3.000 £ Abfindung erhalten und auf Klagen verzichten.
    Sie holt Rat ein.
    Ihr Berater verhandelt 14.000 £ plus Zeugnis.
    Der Arbeitgeber trägt die Anwaltsgebühren.

Hürden im Verfahren

  • Status-Frage. Wer bestimmt Arbeitszeiten und stellt Material?
    Das Gericht schaut auf die reale Praxis, nicht auf Verträge.

  • Sprachbarrieren beim Gericht. Dolmetscher stehen kostenlos bereit.
    Dokumente können mit Hilfe erstellt werden.

  • Leiharbeit. Rechte gelten gegenüber Agentur und Entleiher.
    Nach 12 Wochen haben Sie Anspruch auf gleiche Bedingungen wie Festangestellte.

  • Null-Stunden-Vertrag. Auch hier haben Sie Anspruch auf Urlaubsgeld und Schutz vor Diskriminierung.

Hilfe finden

  • ACAS – Kostenfreie Schlichtung unter acas.org.uk vor jeder Klage nutzen.

  • Gewerkschaften – Unite, GMB und USDAW bieten oft polnischsprachige Beratung und begleiten Sie.

  • GOV.UK – „Make a claim to an employment tribunal“ – der offizielle Online-Weg für ET1-Anträge.

  • GOV.UK – Mindestlohn-Beschwerden – das Portal für anonyme HMRC-Meldungen bei Unterbezahlung.

Fazit: Die größte Gefahr für Ihre Rechte ist nicht die Sprache oder das Gericht – sondern die Zeit.
Tragen Sie das Datum für die Frist (3 Monate minus 1 Tag) sofort ein.
So halten Sie sich alle Optionen offen.

Mehr Infos zu Ihren Rechten im Guide zu Null-Stunden-Verträge: Änderungen durch den Employment Rights Act 2025.

Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Infos und ersetzt keine Rechts-, Finanz- oder Steuerberatung.

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