Trusts sollen Familien Sicherheit und Klarheit bieten, doch wenn ein Treuhänder handlungsunfähig wird, ins Ausland zieht oder seine Pflichten schlicht nicht erfüllen kann, wird es kompliziert. Wenn Sie als Treuhänder, Begünstigter oder Familienmitglied vor der Herausforderung stehen, einen Treuhänder zu entfernen oder zu ersetzen, ist das Verständnis von Section 36(1) des Trustee Act 1925 entscheidend. Dieser Leitfaden soll den Prozess entmystifizieren, häufige Sorgen ausräumen und praktische Schritte für reale Situationen bieten.
Was sagt Section 36(1) tatsächlich?
Section 36(1) des Trustee Act 1925 gibt bestimmten Personen die Befugnis, einen neuen Treuhänder an die Stelle eines Treuhänders zu berufen, der nicht handlungsfähig ist, verstorben ist oder sich seit mehr als zwölf Monaten außerhalb des Vereinigten Königreichs aufgehalten hat. Es ist kein allgemeines Recht, einen Treuhänder aus beliebigem Grund zu entfernen – vielmehr ist es eine Lösung für bestimmte Probleme, die die Verwaltung eines Trusts beeinträchtigen können.
Wenn ein Treuhänder zum Beispiel seine Geschäftsfähigkeit verliert, stirbt oder für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten ins Ausland zieht, können die übrigen Treuhänder oder andere befugte Personen einen Ersatz benennen. So läuft der Trust reibungslos weiter und die Interessen der Begünstigten werden geschützt.
Wer kann einen Treuhänder entfernen oder ersetzen?
Die Befugnis, nach s36(1) einen neuen Treuhänder zu bestellen, liegt in der Regel bei der im Trust Deed benannten Person oder, falls es keine solche Person gibt, bei den überlebenden oder fortführenden Treuhändern. Gibt es keine fortführenden Treuhänder, können die persönlichen Vertreter des zuletzt überlebenden Treuhänders handeln.
Es ist wichtig, zuerst die Trusturkunde zu prüfen. Manche Urkunden enthalten besondere Befugnisse zur Entfernung von Treuhändern, was das Verfahren erleichtern kann. Wenn die Urkunde dazu nichts sagt, bietet s36(1) eine Auffanglösung.
Häufige Fälle, in denen Section 36(1) gilt
Werfen wir einen Blick auf einige Praxisbeispiele:
Verlust der Geschäftsfähigkeit:
Margaret ist eine von drei Treuhändern eines Familientrusts. Sie erleidet einen Schlaganfall und kann keine Entscheidungen mehr treffen. Die beiden anderen Treuhänder bestätigen ihre Handlungsunfähigkeit und berufen nach s36(1) einen neuen Treuhänder an ihre Stelle.Tod eines Treuhänders:
John, ein Treuhänder, verstirbt. Die überlebenden Treuhänder müssen jemanden Neues bestellen, damit der Trust funktionsfähig bleibt. Section 36(1) erlaubt ihnen das, ohne auf langwierige Gerichtsverfahren warten zu müssen.Abwesenheit aus dem Vereinigten Königreich:
David zieht beruflich nach Australien und bleibt länger als zwölf Monate außerhalb des Vereinigten Königreichs. Die anderen Treuhänder können ihn nach s36(1) ersetzen, aber nur, wenn seine Abwesenheit ununterbrochen ist. Schon eine kurze Rückkehr ins Vereinigte Königreich unterbricht den Zwölfmonatszeitraum, wie in Re Walker [1910] 1 Ch 259 bestätigt wurde.
Missverständnisse und häufige Fehler
Viele Menschen glauben, Treuhänder könnten aus jedem beliebigen Grund entfernt werden oder alle Treuhänder müssten einer Ersetzung zustimmen. In Wirklichkeit ist s36(1) auf Handlungsunfähigkeit, Tod oder längere Abwesenheit beschränkt. Wenn Sie weitergehende Befugnisse wünschen, muss die Trusturkunde diese ausdrücklich vorsehen.
Ein weiterer häufiger Fehler ist das Missverständnis der Regel zur Abwesenheit aus dem Vereinigten Königreich. Der Zwölfmonatszeitraum muss lückenlos sein – jede Rückkehr ins Vereinigte Königreich, selbst kurzzeitig, setzt die Frist zurück. Das kann Familien überraschen, wenn ein Treuhänder für Urlaub oder Geschäftliches zurückreist.
Manche glauben, die Zustimmung des Treuhänders sei für seine Entfernung erforderlich. Tatsächlich kann s36(1) unabhängig vom Willen des Treuhänders ausgeübt werden, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (siehe Re Stoneham’s Settlement [1953] Ch 59).
Praktische Schritte zum Entfernen oder Ersetzen eines Treuhänders
Trusturkunde prüfen:
Lesen Sie die Trusturkunde sorgfältig, bevor Sie etwas unternehmen. Suchen Sie nach Klauseln zur Entfernung oder Bestellung von Treuhändern. Wenn die Urkunde besondere Befugnisse enthält, folgen Sie diesen Vorgaben.Grund für die Entfernung bestätigen:
Stellen Sie sicher, dass der Treuhänder handlungsunfähig ist, verstorben ist oder sich länger als zwölf Monate außerhalb des Vereinigten Königreichs aufgehalten hat. Sammeln Sie bei Bedarf Belege – medizinische Gutachten bei Handlungsunfähigkeit, die Sterbeurkunde oder Reisedokumente.Entscheiden, wer den neuen Treuhänder bestellt:
Wenn die Urkunde eine Person nennt, sollte diese handeln. Andernfalls können die fortführenden Treuhänder oder die persönlichen Vertreter des zuletzt überlebenden Treuhänders die Bestellung vornehmen.Eine Bestellungsurkunde vorbereiten:
Dieses rechtliche Dokument hält die Entfernung und den Ersatz fest. Es sollte von den Personen unterzeichnet werden, die die Befugnis zur Bestellung haben, und die Angaben zu den ausscheidenden und neuen Treuhändern enthalten.Änderung eintragen (falls erforderlich):
Wenn der Trust Grundstücke besitzt, müssen Sie das Land Registry aktualisieren. Senden Sie die Bestellungsurkunde und alle unterstützenden Unterlagen ein.Begünstigte und andere Treuhänder informieren:
Eine gute Kommunikation hilft, Missverständnisse zu vermeiden. Informieren Sie alle Beteiligten über die Änderung und geben Sie Kopien der relevanten Unterlagen weiter.
Lösungen für schwierige Situationen
Wenn die Trusturkunde nicht genügend Befugnisse einräumt oder wenn es unter den Treuhändern Streit gibt, müssen Sie möglicherweise beim Gericht Weisungen beantragen. Das Gericht hat eine inhärente Zuständigkeit, einen Treuhänder zu entfernen, wenn seine weitere Mitwirkung verhindern würde, dass der Trust ordnungsgemäß verwaltet wird (siehe Letterstedt v Broers (1884) 9 App Cas 371).
Wenn ein Treuhänder nicht reagiert oder sich weigert mitzuwirken, dokumentieren Sie Ihre Kontaktversuche. Das kann helfen, wenn Sie dem Gericht nachweisen müssen, dass die Entfernung gerechtfertigt ist.
Bei Trusts mit nur einem Treuhänder oder wenn alle Treuhänder handlungsunfähig oder abwesend sind, müssen möglicherweise das Gericht oder die persönlichen Vertreter des letzten Treuhänders eingreifen.
Rechtsprechung: So wird es greifbar
Re Walker [1910] 1 Ch 259:
Klarstellend wurde entschieden, dass die zwölfmonatige Abwesenheit ununterbrochen sein muss. Schon eine kurze Rückkehr ins Vereinigte Königreich unterbricht den Zeitraum.Re Stoneham’s Settlement [1953] Ch 59:
Bestätigte, dass die Zustimmung eines Treuhänders für seine Entfernung nach s36(1) nicht erforderlich ist.Letterstedt v Broers (1884) 9 App Cas 371:
Legte die Befugnis des Gerichts fest, einen Treuhänder zu entfernen, wenn dies im besten Interesse des Trusts ist.
Tipps für Familien und Treuhänder
Führen Sie klare Aufzeichnungen über alle Bestellungen und Entfernungen von Treuhändern.
Kommunizieren Sie offen mit den Begünstigten, um Verdacht oder Verwirrung zu vermeiden.
Wenn Sie unsicher sind, holen Sie eine Klärung beim Nachlassregister oder Gericht ein.
Erwägen Sie, die Trusturkunde zu aktualisieren, um klare Entfernungsbefugnisse für zukünftige Flexibilität aufzunehmen.
Fazit
Die Entfernung oder Ersetzung eines Treuhänders nach Section 36(1) Trustee Act 1925 ist eine praktische Lösung für Familien, die mit Handlungsunfähigkeit, Tod oder längerer Abwesenheit konfrontiert sind. Wenn Sie die Regeln verstehen, die Trusturkunde prüfen und die richtigen Schritte befolgen, können Sie Ihren Trust reibungslos weiterführen und die Interessen aller schützen. Wenn Hindernisse auftreten, denken Sie daran, dass das Gesetz Ausweichmöglichkeiten bietet und das Gericht bei Bedarf eingreifen kann.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient nur allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Finanz- oder Steuerberatung dar. Sie sollten Ihre eigenen Umstände berücksichtigen und bei Bedarf professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen, wenn Sie spezifische Beratung benötigen. Anforderungen und Verfahren können sich ändern.
