Viele Menschen in England und Wales sind überrascht zu erfahren, dass das Zusammenleben – selbst über Jahrzehnte – unverheirateten Paaren nicht dieselben gesetzlichen Rechte verschafft wie verheirateten Paaren oder Personen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Die Vorstellung einer „common law marriage“ ist ein hartnäckiger Mythos, hat aber keine rechtliche Grundlage. Dieses Missverständnis kann zusammenlebende Partner erheblichen Risiken aussetzen, insbesondere wenn die Beziehung endet oder ein Partner stirbt.

Welche Rechte haben zusammenlebende Paare?

Wenn Sie nicht verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben Sie keine automatischen Rechte an Eigentum, Erbschaft oder Finanzen Ihres Partners. Das bedeutet:

  • Keine automatischen Erbrechte: Wenn Ihr Partner ohne Testament stirbt, erben Sie nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge nicht, unabhängig davon, wie lange Sie zusammengelebt haben.

  • Kein Anspruch auf Eigentum oder Rente Ihres Partners: Sofern Ihr Name nicht im Grundbuch steht oder Sie kein direktes finanzielles Interesse nachweisen können, haben Sie kein Recht, im Haus zu bleiben oder einen Anteil zu verlangen.

  • Kein Anspruch auf Ehegattenunterhalt: Sie können keinen Unterhalt für sich selbst verlangen, obwohl Sie möglicherweise Kindesunterhalt geltend machen können, wenn Sie gemeinsame Kinder haben.

  • Kein automatisches Recht, im Familienheim zu bleiben: Wenn die Immobilie ausschließlich auf den Namen Ihres Partners läuft, können Sie zum Auszug aufgefordert werden, selbst wenn Sie zu Hypothek oder Haushaltskosten beigetragen haben.

Eigentum an Immobilien: Warum es wichtig ist

Wie Sie Ihr Zuhause gemeinsam besitzen, ist entscheidend:

  • Joint Tenants: Sie besitzen die gesamte Immobilie gemeinsam. Stirbt einer von Ihnen, erbt der andere die Immobilie automatisch, unabhängig davon, was ein Testament sagt.

  • Tenants in Common: Jeder von Ihnen besitzt einen festgelegten Anteil (der gleich oder ungleich sein kann). Sie können Ihren Anteil per Testament an jede beliebige Person vererben. Wenn Sie ohne Testament sterben, geht Ihr Anteil nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge über, die unverheiratete Partner nicht anerkennen.

  • Alleineigentum: Wenn die Immobilie nur auf den Namen eines Partners läuft, hat der andere keine automatischen Rechte, selbst wenn er finanziell beigetragen hat. In manchen Fällen können Sie einen „beneficial interest“ geltend machen, wenn Sie eine klare Vereinbarung oder einen erheblichen Beitrag nachweisen können, doch das ist oft schwierig, teuer und unsicher.

Sich absichern: Cohabitation Agreements

Ein Cohabitation Agreement ist eine praktische Möglichkeit, Ihre Absichten festzuhalten und beide Partner zu schützen. Es kann Folgendes regeln:

  • Wer zu Beginn der Beziehung was besitzt

  • Wie Sie Rechnungen, Hypothekenzahlungen und sonstige Ausgaben aufteilen

  • Was mit Eigentum, Ersparnissen und Besitztümern geschieht, wenn Sie sich trennen

  • Regelungen für Kinder, falls relevant

Explainer card for Cohabitation Rights in the UK: Legal Protection for Unmarried Couples: Rights, Evidence, Decision.

Auch wenn es nicht in derselben Weise wie ein Vertrag rechtlich bindend ist, setzen Gerichte ein Cohabitation Agreement in der Regel durch, wenn es freiwillig geschlossen wurde und beide Parteien seine Bedingungen klar verstanden haben.

Weitere wichtige Planungsschritte

  • Ein Testament machen: Nur so stellen Sie sicher, dass Ihr Partner von Ihnen erbt. Die Regeln der gesetzlichen Erbfolge erkennen zusammenlebende Partner nicht an.

  • Lebensversicherung: Erwägen Sie eine Police, die zugunsten Ihres Partners treuhänderisch gehalten wird, damit er die Auszahlung direkt und schnell erhält.

  • Rentenbegünstigung: Prüfen Sie die Regeln Ihres Rentensystems und benennen Sie Ihren Partner für etwaige Todesfallleistungen.

  • Vorsorgevollmacht: Wenn Sie möchten, dass Ihr Partner Entscheidungen für Sie trifft, falls Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind, müssen Sie dies rechtzeitig regeln. Andernfalls hat er möglicherweise kein Mitspracherecht bei Ihrer Gesundheit oder Ihren Finanzen.

Häufige Fallstricke und Streitpunkte

  • Annahme, dass es eine „common law marriage“ gibt: Das gibt es nicht, und dieses Missverständnis kann Partner ungeschützt lassen.

  • Eigentumsverhältnisse nach großen Lebensveränderungen nicht aktualisieren: Wenn Sie gemeinsam ein Haus kaufen, stellen Sie sicher, dass die Eigentumsverhältnisse Ihren Absichten entsprechen.

  • Sich auf informelle Absprachen verlassen: Mündliche Zusagen oder lockere Vereinbarungen sind selten durchsetzbar.

  • Keine Vorsorge für Handlungsunfähigkeit oder Tod treffen: Ohne Testament oder Vorsorgevollmacht kann Ihr Partner von wichtigen Entscheidungen ausgeschlossen werden oder sein Zuhause verlieren.

Warum Planung wichtig ist

Zusammenlebende Paare müssen vorausschauend handeln. Das Gesetz bietet nur sehr wenig automatischen Schutz, daher ist es wichtig, jetzt Schritte zu unternehmen, um einander und Ihre Zukunft zu schützen. Offene Gespräche, klare Dokumentation und regelmäßige Überprüfung Ihrer Vereinbarungen können helfen, späteren Kummer und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

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Hinweis: Dieser Blogbeitrag enthält allgemeine Informationen nur zu Bildungszwecken. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Ergebnisse können je nach Ihren persönlichen Umständen variieren.

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