Viele Menschen in England und Wales sind überrascht zu erfahren, dass das Zusammenleben — selbst über Jahrzehnte — unverheirateten Paaren nicht dieselben gesetzlichen Rechte verschafft wie verheirateten Paaren oder Paaren in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Die Vorstellung einer „common law marriage“ ist ein hartnäckiger Mythos, hat aber keine gesetzliche Grundlage. Dieses Missverständnis kann zusammenlebende Partner erheblichen Risiken aussetzen, insbesondere wenn die Beziehung endet oder ein Partner stirbt.

Welche Rechte haben zusammenlebende Paare?

Wenn Sie nicht verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben Sie keine automatischen Rechte an dem Eigentum, dem Erbe oder den Finanzen Ihres Partners. Das bedeutet:

  • Keine automatischen Erbrechte: Wenn Ihr Partner ohne Testament stirbt, erben Sie nicht nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge, ganz gleich, wie lange Sie zusammengelebt haben.

  • Kein Anspruch auf das Eigentum oder die Rente Ihres Partners: Sofern Ihr Name nicht im Grundbuch steht oder Sie kein direktes finanzielles Interesse nachweisen können, haben Sie weder das Recht, im Haus zu bleiben, noch einen Anteil zu beanspruchen.

  • Kein Anspruch auf Ehegattenunterhalt: Sie können keinen Unterhalt für sich selbst geltend machen, obwohl Sie möglicherweise Kindesunterhalt beantragen können, wenn Sie gemeinsame Kinder haben.

  • Kein automatisches Recht, im Familienheim zu bleiben: Wenn die Immobilie ausschließlich auf den Namen Ihres Partners läuft, könnten Sie aufgefordert werden auszuziehen, selbst wenn Sie zu Hypothek oder Haushaltskosten beigetragen haben.

Immobilieneigentum: Warum es wichtig ist

Wie Sie Ihr Zuhause gemeinsam besitzen, ist entscheidend:

  • Gemeinschaftliches Eigentum: Sie besitzen die gesamte Immobilie gemeinsam. Wenn einer von Ihnen stirbt, erbt der andere die Immobilie automatisch, unabhängig davon, was im Testament steht.

  • Miteigentum nach Bruchteilen: Jeder von Ihnen besitzt einen festgelegten Anteil (der gleich oder unterschiedlich sein kann). Sie können Ihren Anteil per Testament an jede beliebige Person vererben. Wenn Sie ohne Testament sterben, geht Ihr Anteil nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge über, die unverheiratete Partner nicht berücksichtigen.

  • Alleineigentum: Wenn die Immobilie nur auf den Namen eines Partners läuft, hat der andere keine automatischen Rechte, selbst wenn er finanziell beigetragen hat. In einigen Fällen können Sie möglicherweise ein „wirtschaftliches Interesse“ geltend machen, wenn Sie eine klare Vereinbarung oder einen erheblichen Beitrag nachweisen können, aber das ist oft schwierig, teuer und unsicher.

Sich selbst schützen: Vereinbarungen zum Zusammenleben

Eine Vereinbarung zum Zusammenleben ist ein praktischer Weg, Ihre Absichten festzuhalten und beide Partner zu schützen. Sie kann regeln:

  • Wer zu Beginn der Beziehung was besitzt

  • Wie Sie Rechnungen, Hypothekenzahlungen und andere Ausgaben aufteilen

  • Was mit Eigentum, Ersparnissen und persönlichen Gegenständen passiert, wenn Sie sich trennen

  • Regelungen für Kinder, falls relevant

Auch wenn sie nicht in derselben Weise wie ein Vertrag rechtlich bindend ist, werden Gerichte eine Vereinbarung zum Zusammenleben normalerweise durchsetzen, wenn sie freiwillig geschlossen wurde und beide Parteien die Bedingungen klar verstanden haben.

Weitere wesentliche Planungsschritte

  • Erstellen Sie ein Testament: Das ist der einzige Weg, um sicherzustellen, dass Ihr Partner von Ihnen erbt. Die Regeln der gesetzlichen Erbfolge erkennen zusammenlebende Partner nicht an.

  • Lebensversicherung: Erwägen Sie eine Police, die treuhänderisch für Ihren Partner eingerichtet ist, damit er die Auszahlung direkt und schnell erhält.

  • Rentennominierungen: Prüfen Sie die Regelungen Ihres Rentenplans und benennen Sie Ihren Partner für etwaige Todesfallleistungen.

  • Vorsorgevollmacht: Wenn Sie möchten, dass Ihr Partner Entscheidungen für Sie trifft, falls Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind, müssen Sie dies rechtzeitig regeln. Andernfalls hat er möglicherweise kein Mitspracherecht bei Ihrer Gesundheit oder Ihren Finanzen.

Häufige Fallstricke und strittige Punkte

  • Annahme, dass es eine „common law marriage“ gibt: Das tut es nicht, und dieses Missverständnis kann dazu führen, dass Partner ungeschützt bleiben.

  • Eigentumsverhältnisse nach großen Lebensereignissen nicht aktualisieren: Wenn Sie gemeinsam ein Haus kaufen, stellen Sie sicher, dass die Eigentumsverhältnisse Ihren Absichten entsprechen.

  • Sich auf informelle Absprachen verlassen: Mündliche Versprechen oder lockere Vereinbarungen sind nur selten durchsetzbar.

  • Keine Vorsorge für Handlungsunfähigkeit oder Tod treffen: Ohne Testament oder Vorsorgevollmacht könnte Ihr Partner von wichtigen Entscheidungen ausgeschlossen werden oder sein Zuhause verlieren.

Warum Planung wichtig ist

Zusammenlebende Paare müssen proaktiv handeln. Das Gesetz bietet nur sehr wenig automatischen Schutz, daher ist es wichtig, jetzt Schritte zu unternehmen, um einander und Ihre gemeinsame Zukunft zu schützen. Offene Gespräche, klare Unterlagen und regelmäßige Überprüfungen Ihrer Regelungen können helfen, späteren Schmerz und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

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Hinweis: Dieser Blogbeitrag bietet allgemeine Informationen ausschließlich zu Bildungszwecken. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Die Ergebnisse können je nach Ihren persönlichen Umständen variieren.

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