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Therapie findet in einem heiligen Raum statt. Der „Container“ hängt von Vertrauen, Vertraulichkeit und Grenzen ab.
Doch außerhalb dieses Raums gelten weiterhin die reale Welt – und ihre Gesetze. Therapeutinnen und Therapeuten in eigener Praxis fühlen sich oft hin- und hergerissen zwischen ihren Berufsverbänden (BACP/UKCP) und den harten Vorgaben von Gesetzen wie der DSGVO und dem Terrorism Act.
Wenn ein Klient Ihre Notizen sehen will, eine Straftat gesteht oder damit droht, sich selbst zu verletzen, müssen Sie genau wissen, wo die Grenze verläuft.
1. Der Auskunftsersuch nach Art. 15 DSGVO (SAR)
Das Szenario: Sie betreuen seit einem Jahr einen Klienten. Es endet schlecht. Eine Woche später erhalten Sie eine E-Mail: „Nach der DSGVO verlange ich eine Kopie aller Daten, die Sie über mich gespeichert haben, einschließlich aller Sitzungsnotizen.“
Sie geraten in Panik. Ihre Notizen enthalten persönliche Reflexionen: „Klient projiziert Wut,“ „Anzeichen von Narzissmus.“ Das sollen sie nicht sehen.
Die rechtliche Realität: Nach der DSGVO haben Klienten ein Recht auf Zugang zu ihren Daten. Dazu gehören auch Ihre klinischen Notizen. Sie sind „Daten besonderer Kategorie“.
Sie können einen SAR in der Regel nicht ablehnen.
Die einzige wesentliche Ausnahme ist der „Serious Harm Test“ (Data Protection Act 2018) – Sie dürfen Daten zurückhalten, wenn ihre Offenlegung eine „ernsthafte Schädigung“ der körperlichen/geistigen Gesundheit der betroffenen Person verursachen würde. Die Hürde ist sehr hoch (z. B. wenn dadurch wahrscheinlich Suizid ausgelöst würde). „Verletzte Gefühle“ fallen nicht darunter.
Die Lösung:
Saubere Notizen: Schreiben Sie Notizen so, als würde der Klient sie eines Tages lesen.* Bleiben Sie bei Fakten und Themen, nicht bei Wertungen.
DSGVO-Vertrag: Ihr Vertrag sollte klar erläutern, wie Daten gespeichert werden und welche Rechte die Betroffenen haben.
2. Vertraulichkeit brechen (Die zwingenden Meldepflichten)
Das Szenario: Ein Klient gesteht, dass er 50.000 £ von seinem Arbeitgeber gestohlen hat. Melden Sie das?

Ein Klient gesteht, dass er vor 20 Jahren ein Kind sexuell missbraucht hat. Melden Sie das?
Ein Klient erwähnt, dass er Geld an eine Gruppe von „Freiheitskämpfern“ im Ausland sendet. Melden Sie das?
Die rechtliche Realität: Vertraulichkeit ist nicht absolut.
Terrorism Act 2000: Meldepflicht.
Proceeds of Crime Act 2002 (Geldwäsche): Meldepflicht (für Gesundheitsfachkräfte allerdings komplex).
Kinderschutz / Schutz schutzbedürftiger Erwachsener: Für private Praktiker nicht immer eine strikte gesetzliche Pflicht (anders als im NHS), aber eine enorme ethische und haftungsrechtliche* Pflicht. Wenn Sie nicht handeln und jemand zu Schaden kommt, haften Sie.
Die Lösung: Ihr Therapeutischer Vertrag muss die Grenzen der Vertraulichkeit aufführen.
„Alles ist vertraulich AUSSER: Gefahr für sich selbst/andere, Terrorismus, Geldwäsche oder gerichtliche Anordnung.“
Wenn es im Vertrag steht, hat der Klient vor dem Gespräch in die Offenlegung eingewilligt.
3. Das klinische Testament (Tod im Dienst)
Das Szenario: Sie arbeiten allein. Sie sind in einen Autounfall verwickelt und liegen im Koma. Ihre Klienten erscheinen in Ihrer Praxis. Sie ist verschlossen. Sie rufen Sie an. Keine Antwort. Sie fühlen sich verlassen und erneut traumatisiert.
Die Lösung: Ein klinisches Testament.
Eine vertrauenswürdige Kollegin oder ein vertrauenswürdiger Kollege („klinische/r Testamentsvollstrecker/in“) verwahrt eine Liste Ihrer Klienten (verschlüsselt). Wenn Sie sterben oder handlungsunfähig werden, kontaktiert diese Person die Klienten, sagt Termine ab und bietet Überweisungen an. Das ist eine Anforderung der meisten Berufsverbände und ein wichtiger rechtlicher Schutz für Ihren Nachlass gegen Haftungsansprüche.
4. Sorgfaltspflicht (Suizidrisiko)
Das Szenario: Ein Klient äußert Suizidgedanken. Sie schätzen das Risiko als „Video“ ein. Sie lassen ihn gehen. Er nimmt sich das Leben. Die Familie verklagt Sie wegen Fahrlässigkeit.
Die rechtliche Realität: Die Sorgfaltspflicht verlangt, dass Sie „angemessene Schritte“ unternehmen.
Die Lösung: Dokumentation. Sie müssen Ihre Risikobewertung und Ihre Begründung dokumentieren, warum Sie die Vertraulichkeit nicht gebrochen bzw. die Person nicht eingewiesen haben (z. B. „Klient stimmte einem Sicherheitsplan zu“). Was nicht schriftlich festgehalten ist, ist nicht geschehen.
Warum die Vertragsprüfung für Heilberufe wichtig ist
Sie konzentrieren sich auf die Emotionen. Lassen Sie den Vertrag die Regeln regeln.
Die KI-Vertragsprüfung stellt sicher, dass Ihre Klausel zur „Vertraulichkeit“ rechtlich korrekt ist (damit Sie keine vollständige Geheimhaltung versprechen, die Sie nicht einhalten können). Sie prüft Ihre DSGVO-Konformität. Sie schafft den sicheren Rahmen, den Sie für Ihre beste Arbeit brauchen.
Für ein weiteres geschäftliches Risiko im Care-Bereich sehen Sie unseren Leitfaden zu Verträgen für Tagesmütter und Risiken bei verspäteter Abholung.
Haftungsausschluss: Die Informationen in diesem Artikel dienen nur der allgemeinen Orientierung und sind nicht als professionelle rechtliche, finanzielle, steuerliche oder medizinische Beratung gedacht.
