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Kurzantwort: Käufer aus China zahlen beim Kauf einer Immobilie in Großbritannien meist drei aufaddierte Aufschläge:
die reguläre Stempelsteuer (SDLT),
den Aufschlag von 3 % für Zweitwohnsitze (falls Sie oder Ihr Partner eine Immobilie in China besitzen),
und den Aufschlag von 2 % für Nichtansässige (falls Sie vor dem Kauf weniger als 183 Tage im Land waren).
Bei einer Wohnung in London für 1 Mio. £ sind das oft 130.000 £–150.000 £.
Der Aufschlag von 2 % (und teils der von 3 %) lässt sich bei guter Planung zurückfordern.
Ein Kauf über eine Firma (z. B. auf den BVI) erhöht die Steuerschuld fast immer drastisch.

Drei Kernpunkte

  1. Drei Aufschläge summieren sich. Reguläre SDLT + 3 % für Zweitwohnungen + 2 % für Nichtansässige.
    Nutzen Sie den GOV.UK-Rechner mit beiden Optionen, bevor Sie etwas unterschreiben.

  2. Die 2 % für Nichtansässige sind erstattbar, wenn Sie binnen 365 Tagen (bis zu 12 Monate vor oder nach dem Kauf) 183 Tage im Land verbringen.
    Falls Sie umziehen (Visum, Studium), reisen Sie am besten vor dem Kauf an.

  3. Der Kauf über eine Offshore-Firma ist meist ein teures Missverständnis. Es drohen 15 % pauschale SDLT ab 500.000 £ und jährliche ATED-Gebühren.
    Die britische Erbschaftsteuer fällt für die Immobilie dennoch an.
    Ausnahmen gelten nur für echte Vermietungsbetriebe.



Die wichtigsten Faktoren

  • Reguläre SDLT: Ein gestufter Steuersatz auf den Kaufpreis in England und Nordirland.
    Schottland (LBTT) und Wales (LTT) nutzen eigene Systeme und Rechner.

  • 3 % Aufschlag für Zweitwohnungen (HRAD): Gilt, wenn Sie oder Ihr Ehepartner weltweit Wohneigentum ab 40.000 £ besitzen.
    Ihre Wohnung in Peking oder ein geerbtes halbes Haus zählen mit.

  • 2 % Aufschlag für Nichtansässige: Gilt, wenn Sie in den 12 Monaten vor dem Kauf weniger als 183 Tage im Land waren.
    Bei Gemeinschaftskäufen reicht ein nichtansässiger Käufer aus.

  • 15 % Pauschalsteuer für Unternehmen: Firmen, die Wohnraum über 500.000 £ kaufen, zahlen pauschal 15 % SDLT.
    Dazu kommen jährliche ATED-Gebühren von circa 4.400 £ bis 287.000 £ (2024/25).

  • Erbschaftsteuer (IHT): 40 % auf britisches Wohneigentum über 325.000 £.
    Dies gilt unabhängig von Ihrem Wohnsitz.
    Eine Firma schützt seit 2017 nicht mehr davor.

Häufige Fehler und Versäumnisse

  • Den Aufschlag von 2 % für verloren halten: Sie können ihn zurückfordern, wenn Sie Ihre Ankunft passend planen und Belege sammeln.

  • Übersee-Immobilien des Partners vergessen: Die 3 % HRAD gelten auch, wenn der Partner nicht im Grundbuch steht oder nie im Land war.

  • Kauf über eine BVI-Firma zwecks Anonymität: Die 15 % SDLT und die ATED-Gebühren wiegen jeden Vorteil auf.
    Die Erbschaftsteuer bleibt bestehen.

  • Anzahlung an Makler statt an Anwalt leisten: Nur Zahlungen auf ein Anwaltskonto sind in Großbritannien gesetzlich geschützt.

  • Kauf vor der Treuhandvereinbarung abschließen: Wenn Eltern Geld für Kinder bereitstellen, ohne dies schriftlich zu fixieren, drohen Steuerprobleme.

  • Die Anmeldung beim Finanzamt (NRLS) versäumen: Bei Vermietung behält der Staat 20 % Quellensteuer ein,
    außer Sie sind beim NRLS registriert.

Die besten Tipps

  • Nutzen Sie vor dem Angebot den GOV.UK-Rechner für Stempelsteuer und wählen Sie beide Sonderschläge aus.

  • Verkaufen Sie Altbesitz in China rechtzeitig: Wenn Sie Ihre dortige Immobilie binnen 36 Monaten abgeben, erhalten Sie die 3 % HRAD zurück.

  • Planen Sie Ihren Umzug genau: Schließen Sie den Kauf nach Tag 183 ab oder fordern Sie die 2 % binnen zwei Jahren zurück.

  • Weitere Infos finden Sie in unserem Leitfaden zum Immobilienkauf aus Hongkong.

    Weitere Infos finden Sie im Leitfaden zur Stempelsteuer 2026: Was Käufer nach den Änderungen ab April 2025 zahlen.

    Halten Sie Zuwendungen der Eltern schriftlich fest: Ein zweisprachiger Vertrag verhindert späteren Streit mit Behörden.

  • Nebenkosten einplanen: Anwalt, Gutachter, Grundbucheintrag und die strikte 14-Tage-Frist zur Zahlung der SDLT.

    Dieser Artikel dient nur der Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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