Ein Kontakt- und Näherungsverbot (Non-Molestation Order) schützt Sie und Ihre Kinder vor Belästigung, Drohung oder Gewalt – oft während oder nach einer schwierigen Trennung.
Sind Sie in einer bitteren Scheidung mit Vorwürfen häuslicher Gewalt, müssen Sie wissen, wie diese Beschlüsse formuliert sind.
Es folgen typische Verbote bei Kontakt- und Näherungsverboten, besonders wenn Kinder involviert sind und Umgang stattfindet.
Typische Verbote bei einem Kontakt- und Näherungsverbot
Keine Drohungen, Einschüchterungen oder Belästigungen
Der Antragsgegner darf weder direkt noch indirekt Gewalt androhen oder anwenden, einschüchtern, belästigen oder bedrängen.
Kein unbefugter Kontakt
Der Antragsgegner darf keinen Kontakt via Telefon, SMS, E-Mail oder Social Media suchen, außer:
Zur Absprache über Kinder nur per E-Mail, über eine zugelassene App (wie Appclose) oder nach vorheriger Vereinbarung.
Betretungsverbot der Wohnung
Der Antragsgegner darf sich der Wohnung nicht auf weniger als 200 m nähern, sie betreten oder dies versuchen, außer:
Nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Antragstellerin oder
Auf gerichtliche Anordnung (z. B. zur Abholung von Eigentum zu fester Zeit).
Betretungsverbot von Schule oder Kita
Der Antragsgegner darf Schule oder Kita nicht betreten und sich den Kindern auf dem Schulweg nicht nähern, außer:
Es liegt ein gerichtlicher Beschluss vor oder
Die Antragstellerin hat vorab schriftlich eingewilligt.
Keine Kontaktaufnahme über Dritte
Der Antragsgegner darf keine Dritten anweisen oder anstiften, Verbote dieses Beschlusses zu umgehen.
Bannmeile / Sperrzone
Der Antragsgegner darf sich Wohnung, Arbeitsplatz oder Schule/Kita nicht auf eine bestimmte Distanz nähren (z. B. 100 m).
Ausnahmen gelten nur bei gerichtlicher Erlaubnis oder Absprache.
Social-Media-Verbot
Der Antragsgegner darf keine Infos über die Antragstellerin oder Kinder auf Social Media oder Profilen teilen.
Beispielhafte Formulierung für einen Beschluss
Der Antragsgegner [Name] darf weder direkt noch indirekt Gewalt gegen [Name] oder Kinder androhen, anwenden, sie belästigen oder einschüchtern.
Kontakte sind untersagt, außer bei Absprachen über Kinder in Textform per E-Mail/App oder nach vorheriger Vereinbarung.
Der Antragsgegner darf die Wohnung in [Adresse] nicht betreten, sich ihr nicht nähern, außer bei Absprache oder Gerichtsbeschluss.
Der Antragsgegner darf [Schule/Kita] nicht betreten und Kinder nicht auf dem Weg abfangen, außer mit Erlaubnis oder Beschluss.
Der Antragsgegner darf Dritte nicht anweisen, gegen diese Verbote zu verstoßen.
Wichtige Punkte bei hochkonflikthaften Fällen
Beschlüsse können regeln, wie Übergaben der Kinder ablaufen (z. B. an neutralen Orten oder durch Dritte).
Laufende Sorge- oder Umgangsverfahren werden durch das Verbot nicht berührt; die Teilnahme vor Gericht bleibt erlaubt.
Der Beschluss muss das Recht zur Abänderung oder Aufhebung bei veränderten Umständen enthalten.
Zusammenfassung
Ein Kontaktverbot lässt sich flexibel anpassen, um Schutz für Sie und Ihre Kinder zu gewährleisten.
Gerichte können alle nötigen Maßnahmen anordnen. Seien Sie bei eigenen Entwürfen präzise und regeln Sie Ausnahmen für den Umgang absolut klar.
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Mehr Infos bietet unser Ratgeber: Schnelle Beantragung eines Kontaktverbots.
Hilfreich dazu: Wie leicht ist ein Kontaktverbot zu erwirken?
Siehe auch: Musterdokumente und typische Verbote beim Kontaktverbot.
