Good/Bad Leaver Klausel:Vorlage
Was ist eine Good/Bad Leaver Klausel?
Diese Klausel regelt, was mit den Anteilen eines ausscheidenden Gesellschafters geschieht.
Sie unterscheidet zwischen „Good Leavern“ (gehen im Guten und erhalten den fairen Wert) und „Bad Leavern“ (gehen im Streit und erhalten oft nur den Nennwert).
Wer braucht sie und warum?
Ideal für: Startups, Partnerschaften, GmbHs und deren Gesellschafter.
Hauptrisiko ohne Klausel: Ausscheidende Partner behalten ihre Anteile. Sie können Entscheidungen blockieren oder unverdient profitieren.
Herausforderung: Ohne Klausel im Gesellschaftervertrag kommt es fast immer zum Streit über den Wert der Anteile.
Wie es in der Praxis funktioniert
Beispiel:
Ein Geschäftsführer kündigt, um zur Konkurrenz zu wechseln. Als „Bad Leaver“ muss er Anteile zum Nennwert abgeben.
Ginge er wegen Krankheit, wäre er ein „Good Leaver“ und erhielte den Marktwert.
Häufige Fehler und rechtliche Details
Die Klausel muss im Gesellschaftervertrag oder der Satzung stehen, um rechtlich bindend zu sein.
Definitionen von „Good“ und „Bad Leaver“ müssen präzise sein. Zu harte Klauseln sind rechtlich angreifbar.
Die Methoden zur Bewertung der Anteile müssen objektiv und transparent sein.
FAQ (Häufige Fragen)
1. Kann der Leaver-Status verhandelt werden?
Ja. Vereinbaren Sie die Bedingungen aber am besten direkt bei der Gründung.
2. Gilt die Klausel automatisch?
Nein. Sie muss zwingend im Gesellschaftervertrag vereinbart werden.
3. Was passiert, wenn die Klausel zu hart ist?
Unfaire Klauseln können vor Gericht angefochten und für ungültig erklärt werden.
4. Wer entscheidet über den Status?
Meist entscheidet der Beirat oder die verbleibenden Gesellschafter nach fairen Kriterien.
5. Kann der Abfindungspreis bestritten werden?
Ja. Unklare Bewertungsmethoden führen in der Praxis häufig zu Streit.
Zusammenfassung & Nächste Schritte
Prüfen Sie Ihren Gesellschaftervertrag auf eine Good/Bad Leaver Klausel.
Ergänzen Sie die Klausel jetzt, bevor es zu Konflikten kommt.
Nutzen Sie unsere Vorlage als Startpunkt und passen Sie diese individuell an.
Hinweis: Dieser Inhalt dient nur der Information und ist keine Rechts- oder Steuerberatung.
