Caira kann Ihren Vertrag in 3 Klicks prüfen:

  • Vorgeschlagene Änderungen und Kommentare direkt zu Ihrer Datei hinzufügen

  • Eine E-Mail-Zusammenfassung zum Versenden an die andere Partei erstellen

Die Anmeldung für eine kostenlose Testversion dauert weniger als 30 Sekunden. Keine Kreditkarte erforderlich: Starten Sie Ihre kostenlose Testversion

Wer besitzt das Logo? Der Kampf um die „Quelldatei“ im Grafikdesign

Sie sind Grafikdesigner. Sie verbringen zwei Wochen damit, die perfekte Markenidentität zu gestalten.

Der Kunde ist begeistert. Er zahlt die Gebühr von 1.000 £.

Dann schreibt er per E-Mail: „Können Sie mir einfach die bearbeitbaren Photoshop- und Illustrator-Dateien schicken? Mein Neffe möchte ein paar Änderungen vornehmen.“

Sie sagen: „Quelldateien kosten extra.“

Sie sagen: „Was?! Ich habe für das Logo bezahlt! Es gehört mir!“

Das ist der häufigste Streit in der Kreativbranche. Kunden glauben, sie hätten die „Fabrik“ gekauft. Sie wissen, dass sie nur das „Auto“ gekauft haben.

Ohne klaren Vertrag kann dieses Missverständnis zu einbehaltenen Zahlungen, schlechten Bewertungen und rechtlichen Drohungen führen.

So navigieren Sie durch das Minenfeld des geistigen Eigentums (IP).

1. Urheberrecht: Standardfall vs. Übertragung

Das Szenario: Sie entwerfen ein Logo. Es wird kein Vertrag unterzeichnet. Der Kunde bezahlt die Rechnung.

Wem gehört das Urheberrecht?

Die rechtliche Realität:

IHNEN.

Nach dem Copyright, Designs and Patents Act 1988 ist der „Author“ (Urheber) der erste Inhaber des Urheberrechts, es sei denn, Sie sind fest angestellt.

Der Kunde hat eine stillschweigende Lizenz, das Logo für den vorgesehenen Zweck zu nutzen, besitzt die zugrunde liegenden Rechte aber technisch gesehen nicht. Er kann Sie nicht daran hindern, Elemente davon anderweitig zu verwenden, und hat möglicherweise nicht einmal das Recht, es zu ändern.

Die Lösung:

Definieren Sie die Übertragung in Ihren Bedingungen.

Die Economy-Option (nur Lizenz): „Nach Zahlung erhält der Kunde eine unbefristete, exklusive Lizenz zur Nutzung der finalen Designs für sein Unternehmen. Der Designer behält das Eigentum.“*

Die Premium-Option (Übertragung): „Nach vollständiger Zahlung der Schlussrechnung überträgt der Designer das vollständige Urheberrecht an den Final Deliverables auf den Kunden.“*

(Profi-Tipp: Übertragen Sie das Urheberrecht niemals vor der Zahlung. Das ist Ihr wichtigstes Druckmittel).

2. Die Unterscheidung bei der „Quelldatei“

Das Szenario: Der Kunde verlangt die .AI-, .PSD- oder .INDD-Dateien. Er möchte Ihre Arbeit später bearbeiten, um sich die erneute Beauftragung zu sparen.

Die Lösung:

Erklärungskarte für Wer besitzt das Logo? Der Kampf um die "Quelldatei" im Grafikdesign: Umfang, Zahlung, Haftung.

Definition der Liefergegenstände.

Ihr Vertrag muss klar definieren, was der Kunde kauft.

„Liefergegenstände: Finale PDF-, JPEG-, SVG- und PNG-Dateien.“*

„Quelldateien (Arbeitsdateien): NICHT enthalten. Diese bleiben geistiges Eigentum des Designers. Sie können gegen eine zusätzliche Freigabegebühr von [X]% der gesamten Projektkosten erworben werden.“*

Behandeln Sie Quelldateien wie das geheime Rezept des Kochs. Sie verkaufen das Gericht, nicht die Formel.

3. Die Falle der „Font-Lizenz“

Das Szenario: Sie verwenden eine Premium-Schriftart (z. B. „Circular“ oder „Helvetica Neue“) in einer Broschüre. Sie senden die InDesign-Datei an den Kunden. Der Kunde öffnet sie. Dort steht „Schriften fehlen“. Er bittet Sie, ihm die Schriftdatei per E-Mail zu schicken.

Die rechtliche Realität:

Das ist illegal.

Sie haben eine Lizenz gekauft, um die Schriftart auf Ihrem Computer zu verwenden (eine „Desktop-Lizenz“). Sie haben nicht das Recht, diese Software an andere weiterzugeben. Wenn Sie sie versenden, verstoßen Sie gegen die EULA (End User Licence Agreement) des Schriftanbieters.

Die Lösung:

Der Schriftarten-Hinweis.

„Der Kunde ist dafür verantwortlich, eigene Lizenzen für alle kommerziellen Schriftarten zu erwerben, die in seinem Branding/Materialien für seine eigenen Systeme verwendet werden. Der Designer kann Schriftsoftware rechtlich nicht übertragen.“

4. Die Hölle der „unbegrenzten Überarbeitungen“

Das Szenario: Sie bieten „unbegrenzte Überarbeitungen“ an, um den Auftrag abzuschließen.

Der Kunde ist bei Überarbeitung 42. „Können wir das Blau ein bisschen … blauer machen?“

Sie verlieren jedes Mal Geld, wenn Sie auf „Exportieren“ klicken.

Die Lösung:

Begrenzen Sie die Überarbeitungen.

„Enthält 3 Runden Design-Überarbeitungen. Zusätzliche Überarbeitungen werden zum üblichen Stundensatz des Designers von £[X] berechnet.“

„Freigabe: Sobald ein Designentwurf per E-Mail genehmigt wurde, werden alle nachfolgenden Änderungen als neue Arbeit berechnet.“

5. Spec Work („Nur eine schnelle Skizze“)

Das Szenario: Ein Interessent fragt: „Können Sie einfach etwas mocken, damit wir sehen, ob uns Ihr Stil gefällt?“

Sie machen es. Sie sagen „Nein, danke.“

Drei Monate später sehen Sie Ihre „Skizze“ als ihr neues Logo, leicht angepasst von einem günstigeren Designer.

Die Lösung:

Die „Kill Fee“ / IP-Klausel.

„Alle Konzepte und Entwürfe, die während der Angebots-/Pitch-Phase erstellt werden, bleiben Eigentum des Designers. Wird das Projekt storniert oder abgelehnt, hat der Kunde kein Recht, eines der vorgestellten Konzepte zu nutzen, zu kopieren oder zu reproduzieren.“

Warum die Vertragsprüfung Ihr Creative Director ist

Sie wollen gestalten, nicht über Dateiformate streiten.

Die KI-Vertragsprüfung fungiert als Ihr „Bad Cop“. Sie definiert klar „Liefergegenstände“ vs. „Quelldateien“. Sie schützt Ihr IP bei Spec Work. Sie stellt sicher, dass Sie beim Übergeben der Dateien Wert übergeben und nicht Ihre Rechte kostenlos abgeben.

Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel dienen nur der allgemeinen Orientierung und sind nicht als professionelle rechtliche, finanzielle, steuerliche oder medizinische Beratung gedacht.

Stellen Sie Fragen oder erhalten Sie Entwürfe

24/7 mit Caira

Stellen Sie Fragen oder erhalten Sie Entwürfe

24/7 mit Caira

1.000 Stunden Lesen

Spare bis zu

500.000 £ an Anwaltskosten

1.000 Stunden Lesen

Spare bis zu

500.000 £ an Anwaltskosten

Keine Kreditkarte erforderlich

Künstliche Intelligenz für das Recht in Großbritannien: Familienrecht, Strafrecht, Immobilienrecht, EHCP, Handelsrecht, Mietrecht, Vermieterrecht, Erbrecht, Testamente und Nachlassgericht – verwirrt, verwirrend