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Große Pläne, große Streitigkeiten: Rechtsschutz für kleine Architekturbüros

Architektur ist die Schnittstelle von Kunst und Technik.

Sie ist auch die Schnittstelle von hohen Budgets, starken Emotionen und großem Stress.

Für kleine Büros und Einzelpraktiker kann der Traum vom „Grand Design“ schnell zum juristischen Albtraum werden. Der Bauherr, der Ihnen die Schuld gibt, weil der Bauunternehmer langsam ist. Der Planungsbeamte, der den „garantierten“ Antrag ablehnt. Das Budget, das völlig aus dem Ruder läuft.

Sie sind eine Fachperson. Sie brauchen ein Mandat, das dem gerecht wird – nicht nur eine höfliche E-Mail mit dem Inhalt „Ich mache die Zeichnungen für 2.000 £.“

Hier sind die tragenden Pfeiler, die Ihr Vertrag braucht, um nicht einzustürzen.

1. Planung vs. Bauausführung (Ich war’s nicht)

Die Situation: Sie entwerfen einen schönen Anbau. Der Bauherr beauftragt einen günstigen Bauunternehmer. Der Bauunternehmer verlegt die Dampfsperre an die falsche Stelle. Die Wand wird feucht.

Der Bauherr verklagt SIE.

„Sie waren doch der Architekt! Sie hätten das prüfen müssen!“

Die rechtliche Realität:

Sofern Sie nicht als „Projektmanager“ oder „Contract Administrator“ mit konkreten Baustellenprüfpflichten beauftragt sind, sollte Ihre Haftung bei der Planung enden (oder bei begrenzten Baustellenbesuchen). Doch Kunden nehmen oft an, dass „Architekt“ automatisch „Chef des Bauunternehmers“ bedeutet.

Die Lösung:

Begrenzen Sie Ihre Rolle.

„Der Architekt ist nicht verantwortlich für die Leistung, Handlungen oder Unterlassungen des Auftragnehmers/Bauunternehmers.“

„Baustellenbesuche dienen ausschließlich der visuellen Prüfung der Planungsabsicht und nicht der Überwachung der Bauqualität oder der Ausführungsmethoden.“

2. Die „Fit for Purpose“-Falle

Die Situation: Sie unterzeichnen einen Vertrag, den Ihnen ein Entwickler-Kunde vorlegt. Er wirkt standardmäßig.

Versteckt im Text steht, dass der Entwurf „Fit for Purpose“ sein soll.

Das klingt harmlos. Es ist brandgefährlich.

Die rechtliche Realität:

  • Angemessene Sachkunde und Sorgfalt: Das ist die übliche Pflicht (Abschnitt 13 des Supply of Goods and Services Act). Sie haben getan, was ein kompetenter Architekt getan hätte. Ihre Berufshaftpflichtversicherung (PI) deckt dies ab.

  • Fit for Purpose: Dies ist eine uneingeschränkte Garantie dafür, dass das Gebäude unabhängig von ungewöhnlichen Faktoren funktioniert. Die meisten PI-Policen SCHLIESSEN den Versicherungsschutz für „Fitness for Purpose“-Klauseln AUS.

Wenn Sie dies unterschreiben, können Sie persönlich haften und nicht versichert sein.

Die Lösung:

Bleiben Sie beim Standard.

„Der Architekt hat angemessene Sachkunde, Sorgfalt und Umsicht gemäß den üblichen Standards des Architektenberufs anzuwenden.“ Akzeptieren Sie niemals einen höheren Standard, ohne dies mit Ihrem Versicherer zu klären.

3. „Baugenehmigungs“-Garantien

Die Situation: Sie sagen dem Kunden: „Ich bin zuversichtlich, dass wir die Genehmigung bekommen – die Nachbarn haben etwas Ähnliches gemacht.“

Die Behörde lehnt es ab.

Der Kunde weigert sich, Ihre Honorare zu zahlen. „Ich habe für die Genehmigung bezahlt, und ich habe sie nicht bekommen.“

Die Lösung:

Die „Keine-Garantie“-Klausel.

„Der Architekt kann weder die Erteilung der Baugenehmigung noch die Zustimmung nach den Bauvorschriften garantieren. Honorare sind für die erbrachten fachlichen Leistungen zu zahlen, unabhängig vom Ausgang des Antrags.“

4. Construction Design and Management (CDM)-Vorschriften

Die Situation: Ein privater Auftraggeber beauftragt Sie. Er kennt die Sicherheitsvorschriften nicht.

Nach den CDM Regulations 2015 muss ein „Principal Designer“ benannt werden, um Gesundheit und Sicherheit zu planen. Wenn niemand benannt wird, übernimmt der Designer (also Sie) automatisch diese Rolle – und damit die strafrechtliche Haftung, falls die Sicherheit nicht geplant wird.

Die Lösung:

CDM ausdrücklich regeln.

Halten Sie in Ihrem Vertrag fest, ob Sie der Principal Designer SIND oder NICHT SIND.

„Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, übernimmt der Architekt unter CDM 2015 nicht die Rolle des Principal Designer.“ (Beachten Sie jedoch: Bei privaten Auftraggebern sind Sie in der Regel standardmäßig diese Person, sofern der Bauunternehmer die Rolle nicht übernimmt.)

5. Die Budget-Spirale

Die Situation: Der Kunde sagt, das Budget betrage 100.000 £. Sie entwerfen ein Haus. Die Bauunternehmer bieten 200.000 £ an.

Der Kunde verklagt Sie wegen „verschwendeter Honorare“, weil Sie ein Haus entworfen haben, das er sich nicht leisten kann zu bauen.

Die Lösung:

Status von Kostenschätzungen.

„Kostenschätzungen dienen nur als Orientierung und hängen von Marktpreisen, Verfügbarkeit der Unternehmer und Materialkosten ab. Der Architekt übernimmt keine Garantie dafür, dass das Projekt innerhalb des Budgets des Auftraggebers abgeschlossen werden kann.“

Warum die Vertragsprüfung Ihr Fundament ist

Sie würden kein Haus ohne Fundament bauen. Bauen Sie auch kein Unternehmen ohne eines.

AI-Vertragsprüfung gleicht Ihre Beauftragungsunterlagen mit Branchenstandards (wie den RIBA- oder ARB-Codes) ab. Sie erkennt die „Fitness for Purpose“-Falle, bevor sie Ihren Versicherungsschutz gefährdet. Sie sorgt dafür, dass Sie für Ihre Vision bezahlt werden, selbst wenn die Behörde Nein sagt.

Haftungsausschluss: Die Informationen in diesem Artikel dienen nur der allgemeinen Orientierung und sind nicht als professionelle Rechts-, Finanz-, Steuer- oder medizinische Beratung gedacht.

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