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„Kein Verkauf, keine Gebühr.“ Das klingt einfach.

Aber die Immobilienwelt ist selten einfach.

Der Verkäufer, der zwei Makler beauftragt und sich weigert, einen von beiden zu bezahlen. Der Vermieter, der das Mietverhältnis privat verlängert, um Sie auszuschalten. Der Käufer, der am Tag des Vertragsaustauschs zurücktritt.

Die Immobilien- und Vermietungsagentur ist ein Geschäft mit hohem Volumen und vielen Konflikten. Sie unterliegen strengen Verbraucherschutzvorschriften (CPRs) und Geldwäschegesetzen (AML). Ein einziger Tippfehler in Ihrem Maklervertrag kann Sie um eine Provision von 10.000 £ bringen.

Hier sind die rechtlichen Hebel, mit denen Sie Ihre Provision sichern.

1. Die „Doppelprovision“-Falle (maßgebliche Ursache)

Die Situation: Sie vermarkten ein Haus. Sie zeigen Mr Smith das Objekt. Er gibt ein niedriges Angebot ab. Der Verkäufer lehnt es ab. Der Verkäufer ist verärgert und beauftragt einen zweiten Makler (Agent B). Agent B ruft Mr Smith an, verhandelt einen höheren Preis und schließt den Deal ab.

Sie schicken Ihre Rechnung. Agent B schickt seine Rechnung.

Der Verkäufer weigert sich, Sie zu bezahlen. „Agent B hat es verkauft.“

Die rechtliche Realität:

Dies ist der Präzedenzfall Foxtons v Pelkey Bicknell. Um Anspruch auf Provision zu haben, müssen Sie in der Regel die „maßgebliche Ursache“ des Verkaufs sein, nicht nur der „Vermittler“. Wenn Agent B die eigentliche Abschlussarbeit geleistet hat, hat er wahrscheinlich die Nase vorn.

Die Lösung:

  • Alleinauftrag: Binden Sie den Kunden für einen Zeitraum an einen Alleinauftrag (z. B. 12 Wochen).

  • Die Klausel „bereit, willens und in der Lage“: Seien Sie vorsichtig. Provision allein dafür zu verlangen, dass Sie einen Käufer gefunden haben (auch wenn der Verkäufer abspringt), wird nach Verbraucherrecht oft als „unfair“ eingestuft, sofern dies nicht sehr genau formuliert und hervorgehoben wird.

Vermittlungsgebühren: Wenn Sie den Käufer an einen anderen Makler weitergeben, stellen Sie sicher, dass eine Vereinbarung über eine Untervermittlungsgebühr schriftlich zwischen Maklern*.

2. Die „Hintertür-Verlängerung“ (Vermietung)

Die Situation: Sie finden für einen Vermieter einen Mieter. Sie berechnen 10 % für das erste Jahr. Im zweiten Jahr ruft der Vermieter Sie an: „Wir verwalten das jetzt selbst, danke.“

Sie schließen mit dem von Ihnen gefundenen Mieter einen neuen direkten Mietvertrag ab. Sie verlieren Ihre Verlängerungsgebühren.

Die rechtliche Realität:

Nach dem Urteil des High Court in OFT v Foxtons können Verlängerungsprovisionen als „unfaire Vertragsklauseln“ gelten, wenn sie nicht transparent sind. Sie können sie nicht im Kleingedruckten verstecken. Sie müssen sie dem Vermieter aktiv zur Kenntnis bringen („Red-Hand-Regel“).

Die Lösung:

Transparenz: Ihre Bedingungen müssen auf der Titelseite: „Verlängerungsgebühren in Höhe von [X] % fallen an, wenn der Mieter in der Immobilie bleibt.“*

Haftung: Erklären Sie warum* (Sie haben den Mieter beschafft). Wenn die Klausel versteckt ist, bekommen Sie kein Geld.

3. Falschangabe (die Vertuschung des „Feuchtflecks“)

Die Situation: Ein Verkäufer sagt Ihnen: „Ach, dieser Fleck an der Decke ist alte Geschichte, er ist behoben.“ Sie sagen dem Käufer: „Es ist behoben.“

Der Käufer zieht ein. Es regnet. Das Dach leckt. Der Käufer verklagt SIE wegen Falschangabe.

Die rechtliche Realität:

Nach den Consumer Protection from Unfair Trading Regulations 2008 (CPRs) können Sie nicht einfach wiederholen, was der Verkäufer sagt. Sie haben die Pflicht, keine irreführenden Angaben zu machen.

Sie können strafrechtlich verfolgt und zivilrechtlich verklagt werden.

Die Lösung:

Haftungsausschluss: „Der Makler hat Versorgungsanlagen/Geräte nicht geprüft.“*

  • Die Prüfung der „wesentlichen Informationen“: Sie müssen den Verkäufer proaktiv um einen Nachweis bitten. Wenn er nicht beweisen kann, dass es behoben ist, sagen Sie nicht, dass es so ist.

4. AML-Prüfungen (das Gefängnisrisiko)

Die Situation: Ein Barkäufer will einen schnellen Abschluss. Sie prüfen seinen Reisepass (Ausweis). Sie vergessen, seine Mittelherkunft zu prüfen. Sie machen weiter.

Die rechtliche Realität:

Immobilienmakler stehen an vorderster Front der Geldwäscheaufsicht (HMRC). Das Versäumnis, „Customer Due Diligence“ (CDD) durchzuführen, ist eine Straftat. Sie können wegen eines Formfehlers mit mehreren Tausend Pfund belegt werden, selbst wenn tatsächlich keine Geldwäsche stattgefunden hat.

Die Lösung:

Ihre Geschäftsbedingungen sollten festhalten:

„Wir behalten uns das Recht vor, vom Verkauf zurückzutreten, wenn innerhalb von [X] Tagen keine zufriedenstellenden AML-Nachweise vorgelegt werden. Wir haften nicht für Verzögerungen, die durch die Einhaltung der AML-Vorschriften verursacht werden.“

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Die KI-Vertragsprüfung stellt sicher, dass Ihre Maklervereinbarung dem Estate Agents Act 1979 entspricht. Sie prüft, ob Ihre Definitionen für den „Alleinauftrag“ wasserdicht sind. Sie stellt sicher, dass Ihre Klauseln zu Verlängerungsgebühren den „Fairness-Test“ vor Gericht bestehen. Sie hilft Ihnen, für die Geschäfte bezahlt zu werden, die Sie abschließen.

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