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Content Creator ist ein Traumjob. Geld für Kreativität, selbstständig sein und tägliche Gratis-Pakete vor der Tür.
Doch Influencer-Marketing ist ein strikt reguliertes Geschäft.
Sie sind Publisher, Werber und Sender in einem.
Die CMA und die ASA greifen bei Schleichwerbung in UK hart durch.
Und dann sind da die Marken. Zu viele Verträge wollen Sie für ein paar Cent um Ihre Rechte bringen.
Hier ist der rechtliche Realitätscheck für Sie.
1. Die „#Ad“ vs. „#Gifted“ Falle
Szenario: Eine Marke schenkt Ihnen ein Serum für 50 £. Kein Geld fließt. Sie lieben es und posten: „Liebe es! Danke @Brand!“
Die Rechtslage: Sie haben eventuell gerade gegen den CAP-Code verstoßen.
Laut ASA gilt: Gab es eine Gegenleistung (Gratis-Geschenk zählt) UND Kontrolle darüber, was gepostet wird? Dann ist es Werbung.
Kennzeichnungen wie #Gifted oder #Spon im Hashtag-Meer reichen nicht aus. Werbung muss sofort erkennbar sein.
Lösung: Im Zweifel #Ad nutzen. Direkt am Anfang der Caption platzieren.
Eine Rüge der ASA schadet Ihrem Ruf massiv.
2. Die Rechte-Falle („In Perpetuity“)
Szenario: Eine Marke bietet 250 £ für ein Reel. Vertrag klingt okay. Doch Klausel 8 besagt:
„Creator überträgt alle IP-Rechte unbegrenzt und weltweit an die Marke.“*

Die Realität: Sie haben Ihr Gesicht und Ihr Werk für immer verkauft.
Die Marke darf das Video für TV, Plakate oder Stockfotos nutzen, ohne einen weiteren Cent zu zahlen.
Lösung: Treten Sie Rechte NIE zeitlich unbegrenzt ab, außer das Honorar ist astronomisch hoch.
Lizenz erteilen: Erlauben Sie nur die Nutzung*.
Eingrenzen: Limitieren Sie nach Zeit (z. B. 12 Monate), Plattform und Region.
Verlangen Sie für bezahlte Nutzung (Whitelisting) extra Budget.
3. Die Exklusivitäts-Fessel
Szenario: Ein Deal mit einer Protein-Marke bringt 500 £. Die Exklusivitätsklausel verbietet Ihnen Arbeit für „Konkurrenten“ für 6 Monate.
Zwei Wochen später winkt ein Deal über 5.000 £. Sie müssen absagen, weil „Konkurrent“ zu breit als „jede Fitnessmarke“ definiert war.
Lösung: Konkurrenz genau definieren.
Erlauben Sie nur engen Ausschluss wie „andere Proteinriegel“.
Sportkleidung oder Vitamine dürfen nicht blockiert sein.
4. Illegale Gewinnspiele
Szenario: „Liken, 3 Freunde markieren, teilen und GEWINNEN!“
Sieht man täglich.
Die Rechtslage: Die Gesetze für Glücksspiel sind streng.
Lotterie: Bezahlter Einsatz + Zufall (ohne Lizenz illegal).
Wettbewerb: Erfordert Wissen/Geschick (legal).
Verlosung: Gratis-Teilnahme + Zufall (legal).
Nennen Sie stets die Regeln: Einsendeschluss, Ort, Ziehungsmethode und Datenschutz.
Unvollständige Gewinnspiele verstoßen gegen Meta-Richtlinien.
Warum Vertragsprüfung sich lohnt
Ihr Produkt ist Ihr Gesicht und Ihre Kreativität. Verschenken Sie es nicht.
KI-Vertragsprüfung scannt PDFs und warnt sofort vor ewigen Nutzungsrechten oder breiten Exklusivitäten.
So fordern Sie selbstbewusst Anpassungen ein. Marken rechnen meist mit Gegenwehr.
Hinweis: Dieser Artikel dient nur der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
