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Eine Virtual Assistant (VA) ist die Geheimwaffe des modernen Unternehmens. Sie halten die Schlüssel zum Schloss: Passwörter für soziale Medien, CRM-Daten, persönliche Kalender und Bankdaten.

Die Beziehung zwischen einer VA und einer Kundin oder einem Kunden entsteht oft aus dem Chaos heraus. Der Kunde versinkt in Verwaltungsaufgaben; Sie sind die Rettungsleine. Er wirft Ihnen Aufgaben zu—„Kannst du mal eben meinen Posteingang sortieren?“ „Kannst du meine Website reparieren?“—und Sie fangen sie auf.

Aber weil Sie hilfsbereit, flexibel und „virtuell“ sind, behandeln Kunden Sie oft wie eine gelegentliche Angestellte oder eine Freundin. Sie vergessen, dass Sie ein Unternehmen sind. Diese Informalität ist gefährlich. Wenn es zu einem DSGVO-Verstoß kommt oder wenn ein Kunde versucht, Sie wie eine rund um die Uhr verfügbare Mitarbeiterin ohne Überstundenvergütung zu behandeln, lässt Sie das Fehlen eines Vertrags schutzlos zurück.

Hier erfahren Sie, warum Ihre „Kann-ich“-Einstellung einen Vertrag braucht, der sie absichert.

1. Die DSGVO-Falle (Sie sind Auftragsverarbeiter)

Die Situation: Ein Kunde beauftragt Sie, seine E-Mail-Liste zu verwalten. Sie laden seine Datenbank auf Ihren Laptop herunter, um sie zu bereinigen. Ihr Laptop wird gestohlen. Oder Sie setzen versehentlich alle in CC statt in BCC.

Die rechtliche Realität:

  • Der Verantwortliche: Der Kunde (es sind seine Daten).

  • Der Auftragsverarbeiter: Sie (Sie verarbeiten die Daten).

Nach UK GDPR Artikel 28 muss zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter ein schriftlicher Vertrag (ein Data Processing Agreement oder DPA) bestehen. Wenn es keinen gibt und es zu einem Verstoß kommt, können beide von der ICO (Information Commissioner’s Office) mit einer Geldstrafe belegt werden.

Außerdem müssen die meisten VAs die Data Protection Fee an die ICO zahlen (in der Regel 40 £/Jahr). Wenn sie erforderlich ist, ist es eine Straftat, sie nicht zu zahlen.

Die Lösung: Ihre AGB müssen eine Data Processing Clause enthalten, die Ihre Haftung auf Ihre spezifische Rolle begrenzt und bestätigt, dass Sie Sicherheitsmaßnahmen einsetzen (z. B. LastPass statt Passwörter auf Haftnotizen zu schreiben).

2. Arbeitnehmerin im Gewand einer Selbstständigen? (IR35)

Die Situation: Sie haben einen Hauptkunden. Sie arbeiten von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr. Sie benutzen dessen Laptop. Er sagt Ihnen genau, wie die Arbeit zu erledigen ist. Er behandelt Sie als Teil des Teams.

Die rechtliche Realität: Das riecht nach „Scheinselbstständigkeit“ (IR35). Wenn HMRC ermittelt, könnte sie entscheiden, dass Sie eine „verdeckte Arbeitnehmerin“ sind.

Erklärungskarte für The Keeper of Secrets: Why Virtual Assistants Need Contracts: Confidentiality, Scope, Data access.
  • Für den Kunden: Er könnte Tausende an nicht gezahlter Employer’s National Insurance schulden.

  • Für Sie: Sie verlieren das Recht, Betriebsausgaben steuerlich geltend zu machen.

Die Lösung: Ihr Vertrag muss belegen, dass Sie ein Unternehmen sind.

  • Recht auf Vertretung: „Ich behalte mir das Recht vor, eine entsprechend qualifizierte Vertretung mit der Ausführung der Aufgaben zu beauftragen.“ (Arbeitnehmer können das nicht; Unternehmen schon).

Kontrolle: Der Vertrag sollte sich auf Ergebnisse (was Sie liefern) konzentrieren, nicht auf Eingaben* (wie/wann Sie es tun).

3. Das „Scope Creep“ & Eilzuschläge

Die Situation: Es ist Freitag, 21 Uhr. Der Kunde schreibt: „Notfall! Bitte formatiere diesen Bericht bis Samstag 8 Uhr.“ Sie sind effizient, also erledigen Sie es. Jetzt erwartet der Kunde das jedes Wochenende. Wenn Sie schließlich Nein sagen, wird er wütend und weigert sich, Ihre Rechnung zu bezahlen, weil „Sie mich im Stich gelassen haben“.

Die rechtliche Realität: Ohne definierte „Geschäftszeiten“ oder „Service Level Agreements“ (SLAs) gehen Kunden davon aus, dass Sie rund um die Uhr verfügbar sind.

Die Lösung:

Geschäftszeiten: „Meine regulären Arbeitszeiten sind 9 bis 17 Uhr. Kommunikation außerhalb dieser Zeiten wird am nächsten Werktag bearbeitet.“*

Eilzuschläge: „Dringende Aufgaben, die innerhalb von 24 Stunden oder am Wochenende benötigt werden, werden mit einem Eilzuschlag von +50 % berechnet.“*

Es geht nicht darum, schwierig zu sein; es geht darum, professionell zu sein. So werden Mitternachtsnachrichten gestoppt.

4. Der Passwort-Verstoß

Die Situation: Sie verwalten Instagram-Konten für 5 Kunden. Sie verwenden für alle dasselbe Passwort. Eines wird gehackt. Die Hacker schreiben den Kunden des Kunden per DM und bitten um Geld. Der Kunde verklagt Sie wegen beruflicher Fahrlässigkeit.

Die rechtliche Realität: Als professionelle Dienstleisterin schulden Sie eine Sorgfaltspflicht. Die Nichtverwendung grundlegender Sicherheitsmaßnahmen (wie 2FA) ist fahrlässig.

Die Lösung:

  • Sicherheitsklausel: Legen Sie fest, dass Sie branchenübliche Tools (wie 1Password) verwenden und Daten angemessen schützen.

  • Haftungsbegrenzung: Begrenzen Sie Ihre Haftung auf Ihre Versicherungssumme (z. B. 1.000.000 £) oder ein Vielfaches der gezahlten Gebühren. Und schließen Sie eine Professional Indemnity Insurance ab – sie ist für VAs unerlässlich.

Warum Vertragsprüfung Ihre Assistentin ist

Sie sind die Expertin für Organisation. Wenden Sie das auch auf Ihre eigene rechtliche Absicherung an.

Die KI-Vertragsprüfung wirkt wie Ihr Schutzschild. Sie stellt sicher, dass Ihr Data Processing Agreement DSGVO-konform ist. Sie prüft Ihre Vertretungsklausel, damit Sie außerhalb von IR35 bleiben. Sie ermöglicht es Ihnen, ein skalierbares Unternehmen aufzubauen und nicht nur einen Job ohne Vorteile zu haben.

Haftungsausschluss: Die Informationen in diesem Artikel dienen nur der allgemeinen Orientierung und sind nicht als professionelle rechtliche, finanzielle, steuerliche oder medizinische Beratung gedacht.

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