Kaum eine Situation ist für Eltern so belastend wie ein Kind, das den vom Gericht angeordneten Umgang verweigert. Vielleicht fühlen Sie sich hilflos, haben Angst, gegen den Beschluss zu verstoßen, und sind unsicher, ob das Gericht Ihre Lage verstehen wird. Das Recht in England und Wales ist klar: Das Wohl des Kindes steht an erster Stelle, aber von Eltern wird auch erwartet, alles Zumutbare zu tun, um den Kontakt zu fördern. Was also passiert, wenn ein Kind einfach „Nein“ sagt?
Besteht das Risiko, gegen den Beschluss zu verstoßen?
Die Verweigerung durch ein Kind entbindet einen Elternteil nicht automatisch von der Einhaltung einer Umgangsregelung. Das Gericht erwartet vom betreuenden Elternteil, alle angemessenen Schritte zu unternehmen, um den Kontakt zu fördern und zu ermöglichen. Wenn Sie die Verweigerung einfach hinnehmen, ohne Ihre Bemühungen zu belegen, könnten Sie gegen den Beschluss verstoßen haben. Das Recht erkennt jedoch an, dass es Situationen gibt, in denen die Wünsche und Gefühle eines Kindes ernst genommen werden müssen – insbesondere, wenn es älter wird oder wenn berechtigte Sorgen um sein Wohl bestehen.
Wann nimmt das Gericht eine Verweigerung ernst?
Das Gericht betrachtet die Umstände hinter der Verweigerung, nicht nur die Tatsache, dass sie eingetreten ist. Wichtige Faktoren sind:
Reife, beständige Ansichten: Wenn das Kind älter ist und klare, beständige Gründe für die Verweigerung des Kontakts nennen kann, ist das Gericht eher bereit, seine Wünsche zu berücksichtigen. Der Children Act 1989 verpflichtet das Gericht, die feststellbaren Wünsche und Gefühle des Kindes unter Berücksichtigung von Alter und Verständnis zu berücksichtigen.
Nachweise von Belastung oder Schaden: Wenn der Kontakt erheblichen Stress, Angst oder emotionalen Schaden verursacht, möchte das Gericht darüber informiert werden. Dies kann durch Schulberichte, Notizen des Hausarztes oder Beobachtungen von Fachkräften belegt werden.
Keine Beeinflussung oder Druck: Das Gericht achtet auf das Risiko elterlicher Einflussnahme. Gibt es auch nur den Verdacht, dass die Verweigerung des Kindes das Ergebnis von Beeinflussung, Entfremdung oder Druck durch einen Elternteil ist, wird dies sehr ernst genommen und kann sich gegen den beeinflussenden Elternteil wenden.
Ihre Checkliste: Was sollten Sie tun?
Wenn Sie sich in dieser Situation befinden, ist es entscheidend zu zeigen, dass Sie verantwortungsvoll und im besten Interesse des Kindes handeln. Hier sind praktische Schritte:
Kontakt fördern, ohne zu zwingen: Ermutigen Sie Ihr Kind behutsam, den Kontakt wahrzunehmen, vermeiden Sie jedoch Drohungen oder emotionale Erpressung. Das Gericht erwartet, dass Sie dem anderen Elternteil gegenüber positiv eingestellt sind, auch wenn Sie selbst Vorbehalte haben.
Kürzere Termine oder Treffen an neutralen Orten anbieten: Wenn Ihr Kind ängstlich ist, schlagen Sie kürzere Besuche oder Treffen an einem neutralen Ort vor. Das kann helfen, Vertrauen wieder aufzubauen und den Druck zu verringern.
Alle Bemühungen in einem Umgangstagebuch dokumentieren: Führen Sie eine detaillierte Aufzeichnung jeder einzelnen Bemühung, den Kontakt zu ermöglichen. Notieren Sie Gespräche, Ablehnungen und Ihre Reaktionen. Dieses Tagebuch kann von unschätzbarem Wert sein, wenn die Angelegenheit erneut vor Gericht kommt.
Frühzeitig professionelle Hilfe suchen: Wenn die Verweigerung anhält, ziehen Sie die Einbeziehung eines Mediators, Familientherapeuten oder Kinderpsychologen in Betracht. Deren Beitrag kann helfen, die Gründe hinter der Verweigerung aufzudecken und dem Gericht zu zeigen, dass Sie proaktiv handeln.
Häufige Fallstricke und Unklarheiten
Viele Eltern befürchten, dass jede Verweigerung ihnen selbst angelastet wird. Das Gericht unterscheidet jedoch zwischen echter, vom Kind ausgehender Zurückhaltung und Situationen, in denen ein Elternteil nicht genug unternimmt. Vermeiden Sie diese Fallstricke:
Anzunehmen, dass der Beschluss automatisch ausgesetzt ist: Nur das Gericht kann eine Umgangsregelung ändern oder aussetzen. Wenn Sie den Kontakt ohne gerichtliche Anordnung einstellen, riskieren Sie Vollstreckungsverfahren.
Nicht zu kommunizieren: Informieren Sie den anderen Elternteil darüber, was geschieht. Wenn Sie den Kontakt nicht ermöglichen können, erklären Sie warum und welche Schritte Sie unternehmen.
Keine Abänderung zu beantragen: Wenn die Verweigerung anhaltend und echt ist, beantragen Sie beim Gericht eine Änderung des Beschlusses, statt den Kontakt einfach zu beenden.
Wussten Sie schon?
Gerichte können und tun dies auch: Sie ändern Umgangsregelungen, wenn trotz angemessener Bemühungen des betreuenden Elternteils eine echte Verweigerung fortbesteht. Der Fokus liegt immer auf dem Wohl des Kindes, nicht auf der Bestrafung von Eltern.
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