Kurzantwort: Anträge nach Teil III MFPA nach einer Auslands-Scheidung werden gestellt, um finanzielle Entlastung nach einer ausländischen Scheidung zu erreichen, wenn die Versorgung unzureichend war. Der Erfolg hängt von einer erheblichen Verbindung, Fairness und schnellem Handeln ab.
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Die Vereinbarkeit von Selbstständigkeit und Pflegeverantwortung ist für viele in England und Wales Realität. Wenn Sie selbstständig sind und regelmäßig jemanden pflegen, fragen Sie sich vielleicht, ob Sie Carer’s Allowance beantragen können und welche Hürden es gibt. Die Regeln können verwirrend wirken, aber mit einem klaren Verständnis können Sie typische Fehler vermeiden und die verfügbare Unterstützung optimal nutzen.
Wer kann Carer’s Allowance beantragen?
Carer’s Allowance ist eine Leistung für Personen, die mindestens 35 Stunden pro Woche jemanden pflegen, der eine anerkannte Behinderungsleistung erhält, etwa Personal Independence Payment (PIP), Disability Living Allowance (DLA) oder Attendance Allowance. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und dürfen sich nicht in Vollzeitausbildung befinden.
Wenn Sie selbstständig sind, können Sie Carer’s Allowance weiterhin beantragen, müssen aber zusätzliche Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigste ist die Einkommensgrenze. Sie dürfen nach zulässigen Ausgaben nicht mehr als einen festgelegten Wochenbetrag verdienen. Dies wird nach Abzug von Steuern, National Insurance und bestimmten Betriebskosten geprüft. Wenn Sie zum Beispiel ein kleines Gartenbauunternehmen führen und Ihr Wochengewinn nach Ausgaben unter der Schwelle liegt, können Sie anspruchsberechtigt sein.
Wichtige Prüfungen für selbstständige Pflegende
Erhebliche Verbindung: Sie müssen eine enge Verbindung zu England oder Wales haben. Das bedeutet in der Regel, dass Sie dort Ihren Wohnsitz haben (domiciled), gewöhnlich dort leben oder dort Eigentum besitzen. Wenn Sie kürzlich aus dem Ausland zurückgekehrt sind, müssen Sie nachweisen, dass Ihr Leben nun im Vereinigten Königreich verankert ist.
Einkommensprüfung: Ihr Nettoeinkommen darf die Wochenobergrenze nicht überschreiten. Für Selbstständige bedeutet das, klare Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben zu führen. Die HMRC-Leitlinien zu zulässigen Ausgaben sind hilfreich – denken Sie an Reisekosten, Ausrüstung und Geschäftsräume.
Pflegeprüfung: Sie müssen mindestens 35 Stunden Pflege pro Woche leisten. Dazu kann Hilfe beim Waschen, Anziehen, Kochen oder beim Schutz einer Person gehören.
Fallstricke, auf die Sie achten sollten
Viele selbstständige Pflegende geraten in Schwierigkeiten, weil sie keine guten Aufzeichnungen führen oder die Regeln missverstehen. Hier sind einige häufige Fallstricke:
Nicht alle zulässigen Ausgaben abziehen: Wenn Sie Betriebskosten nicht geltend machen, kann Ihr Einkommen höher erscheinen, als es tatsächlich ist. Wenn Sie zum Beispiel von zu Hause aus arbeiten, können Sie einen Anteil Ihrer Nebenkosten absetzen.
Unregelmäßiges Einkommen: Selbstständigkeit bedeutet oft schwankende Einnahmen. Carer’s Allowance wird wöchentlich geprüft, daher kann eine hohe Zahlung in einer Woche Sie über die Grenze bringen, selbst wenn Ihr Durchschnittseinkommen deutlich niedriger ist. Wenn Ihr Einkommen variiert, führen Sie detaillierte Aufzeichnungen und informieren Sie das DWP über Änderungen.
Annehmen, Sie könnten mit anderen Leistungen „aufstocken“: Carer’s Allowance kann andere Leistungen wie Universal Credit oder Pension Credit beeinflussen. Es ist wichtig zu prüfen, wie sich Ihr Antrag auf Ihre Gesamtfinanzen auswirkt.
Verzögerung beim Antrag: Wenn Sie nach Beginn Ihrer Pflegetätigkeit zu lange warten, entgehen Ihnen möglicherweise Zahlungen. Anträge können bis zu drei Monate rückwirkend gestellt werden, aber nur, wenn Sie in diesem Zeitraum alle Voraussetzungen erfüllen.
Ein Beispiel aus der Praxis

Schauen wir uns Maya an, die nach einer kurzen Zeit im Ausland nach London zurückkehrte. Sie ist selbstständig als freiberufliche Designerin und pflegt ihre Mutter, die PIP erhält. Mayas Einkommen schwankt, aber nach Abzug der Betriebsausgaben liegt ihr Wochengewinn unter der Carer’s-Allowance-Schwelle. Sie hat eine klare Verbindung zu England – ihr Zuhause, ihr Unternehmen und ihre Familie sind alle hier.
Maya beantragt Carer’s Allowance und legt Nachweise zu ihrem Einkommen und ihren Pflegezeiten vor. Das DWP prüft ihren Antrag und bewilligt die Leistung. Allerdings verbessert sich der Gesundheitszustand von Mayas Mutter, und Mayas Pflegezeiten sinken unter 35 Stunden pro Woche. Maya informiert das DWP umgehend und vermeidet so Probleme mit Überzahlungen.
So stärken Sie Ihren Antrag
Wenn Sie selbstständig sind und Carer’s Allowance beantragen möchten, ist Vorbereitung entscheidend:
Führen Sie detaillierte Aufzeichnungen: Verfolgen Sie Ihre Einnahmen, Ausgaben und Pflegezeiten. Nutzen Sie ein Tagebuch oder eine Tabelle, um Ihre Aktivitäten zu erfassen.
Verstehen Sie zulässige Ausgaben: Prüfen Sie die HMRC-Leitlinien und machen Sie alle legitimen Betriebskosten geltend.
Melden Sie Änderungen umgehend: Wenn sich Ihr Einkommen oder Ihre Pflegezeiten ändern, informieren Sie das DWP sofort.
Prüfen Sie Ihre Leistungsüberschneidungen: Wenn Sie andere Leistungen erhalten, nutzen Sie einen Online-Rechner oder sprechen Sie mit einer Beratungsstelle, um zu sehen, wie sich Carer’s Allowance auf Ihren Gesamtanspruch auswirkt.
Ermessensabhängige Entlastung und Auslandsbezug
Manchmal kehren Menschen nach einer Scheidung oder Trennung im Ausland ins Vereinigte Königreich zurück und benötigen zusätzliche finanzielle Unterstützung. Das Gericht kann eine ermessensabhängige Entlastung gewähren, wenn eine erhebliche Verbindung zu England oder Wales besteht und die ausländische Entscheidung Ihren Bedarf nicht deckt. Das Timing ist wichtig – Verzögerungen nach einem ausländischen Scheidungsurteil können Ihren Fall schwächen. Das Gericht berücksichtigt alle Umstände, einschließlich Verhalten und Vermögen, und zielt in der Regel darauf ab, die ausländische Entscheidung „aufzustocken“, statt sie zu duplizieren.
Nach einer kurzen ausländischen Scheidungsvereinbarung beantragte Maya beispielsweise nach Teil III des Matrimonial and Family Proceedings Act eine Aufstockung und verwies auf ihren Wohnsitz in London und ihr Eigentum im Vereinigten Königreich. Das Gericht gewährte eine einmalige Aufstockung, um ihren Wohnbedarf zu decken, und erkannte ihre enge Verbindung zu England an.
Abschließende Gedanken
Carer’s Allowance als selbstständige Person zu beantragen ist möglich, erfordert aber sorgfältige Aufzeichnungen und ein klares Verständnis der Regeln. Stellen Sie sicher, dass Sie die Einkommens- und Pflegevoraussetzungen erfüllen, und bewahren Sie Nachweise über Ihre Verbindung zu England oder Wales auf. Wenn Sie aus dem Ausland zurückgekehrt sind, handeln Sie schnell und sammeln Sie alle relevanten Unterlagen.
Vermeiden Sie typische Fallstricke, indem Sie organisiert bleiben und mit dem DWP kommunizieren. Mit dem richtigen Vorgehen können Sie die Unterstützung sichern, die Sie brauchen, und gleichzeitig Arbeit und Pflegeverantwortung vereinbaren.
Hinweis: Dieser Blogbeitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Er stellt keine Rechts-, Medizin-, Finanz- oder Steuerberatung dar. Ergebnisse können je nach Ihren persönlichen Umständen variieren.
Wenn Sie mehr Details benötigen, kann unser 7 Schritte zur Scheidung in England und Wales, UK hilfreich sein.
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Zu verwandten Themen siehe Teil III MFPA: Einen finanziellen Beschluss nach einer Auslands-Scheidung erhalten.
