Das Nachlassverfahren regelt die Nachlassverwaltung nach dem Tod.
Für viele Familien fühlt es sich überwältigend an – besonders bei großer Trauer und Bergen von Papierkram.
Ein Verständnis des Ablaufs schenkt Ihnen Vertrauen und hilft, Fehler oder Verzögerungen zu vermeiden.
Was ist eine Nachlasspflegschaft?
Die Nachlasspflegschaft (Probate) erteilt die offizielle Befugnis, über das Vermögen der verstorbenen Person zu verfügen.
Die Schritte umfassen: Prüfung des Testaments, Erfassung von Vermögen und Schulden, Begleichung von Steuern sowie die Verteilung des Restes.
Ohne Testament ist der Ablauf ähnlich, wird jedoch über einen Erbschein geregelt.
Wann wird ein Erbschein benötigt?
Ein Erbschein ist meist nötig, wenn der Verstorbene Alleineigentümer von Immobilien war oder hohe Ersparnisse hatte.
Banken setzen eigene Grenzen für die Freigabe von Konten ohne Erbschein fest; diese liegen oft zwischen 5.000 £ und 50.000 £.
Gemeinsames Vermögen geht meist direkt auf den überlebenden Partner über, oft ohne dass ein Erbschein nötig ist.
Oft herrscht Unklarheit darüber, wann kein Erbschein nötig ist.
Bei sehr kleinen Nachlässen oder Gemeinschaftskonten ist er meist überflüssig.
Bei Lebensversicherungen oder Auslandsbesitz ist er jedoch fast immer Pflicht.
Wer kann den Erbschein beantragen?
Gibt es ein Testament, beantragen die darin genannten Testamentsvollstrecker den Erbschein.
Gibt es kein Testament, können die nächsten Angehörigen (Ehepartner, Kinder) die Nachlassverwaltung beantragen.
Professionelle Verwalter wie Anwälte sind bei einfachen Nachlässen eher selten.
Wichtig: Alle ernannten Vollstrecker sind gleichberechtigt, aber nicht alle müssen aktiv handeln.
Fällt einer aus, können die anderen den Antrag dennoch korrekt fortführen.
Das Nachlassverfahren Schritt für Schritt
Tod innerhalb von fünf Tagen melden und mehrere Kopien der Sterbeurkunde beantragen.
Besitz und Schulden auflisten. Erfassen Sie Konten, Immobilien und Kredite genau. Fehlende Angaben verzögern den Prozess.
Erbschaftssteuer berechnen. Bei Nachlässen über 325.000 £ kann Steuer anfallen. Ein Teil muss vor Erteilung des Erbscheins gezahlt werden.
Erbschein beantragen. Senden Sie Antrag, Originaltestament und Sterbeurkunde an das Nachlassgericht (Probate Registry).
Konten auflösen und Besitz verkaufen. Nach Erhalt des Erbscheins können Sie über Gelder verfügen und den Nachlass regeln.
Schulden und Steuern begleichen. Bezahlen Sie offene Rechnungen, Verträge und die letzte Steuererklärung.
Restnachlass verteilen. Teilen Sie den Rest gemäß Testament oder gesetzlicher Erbfolge unter den Erben auf.
Dauer und Kosten
Einfache Nachlässe dauern oft drei bis sechs Monate.
Komplexe Fälle mit Hausverkäufen oder Streitigkeiten können ein Jahr oder länger dauern.
Die Gebühr für den Antrag beträgt aktuell 273 £ für Nachlässe über 5.000 £.
Anwaltskosten liegen meist bei 1 % bis 5 % des Nachlasswertes, aber Sie können dies auch selbst erledigen.
Häufige Hürden und Fehler
Fehlende Unterlagen: Unvollständige Angaben verzögern das Verfahren oder benachteiligen Erben.
Familienstreit: Konflikte über das Testament führen oft zu teuren, langen Gerichtsverfahren.
Komplexes Vermögen: Auslandsbesitz oder Firmenanteile erschweren die Steuerberechnung enorm.
Unbekannte Schulden: Verwalter haften persönlich für Schulden. Übersehene Pflichten können fatal sein.
Ein häufiger Fehler ist die zu frühe Verteilung des Geldes.
Zahlen Sie immer zuerst alle Schulden und Steuern ab, bevor Erben Geld erhalten.

Fazit
Einfache Nachlässe sind oft schnell geregelt, komplexe Fälle verlangen jedoch Sorgfalt.
Klare Protokolle und offene Kommunikation mit den Erben sichern einen reibungslosen Ablauf.
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Hinweis: Dieser Blogbeitrag dient nur der Information und ist keine Rechtsberatung. Ergebnisse hängen vom Einzelfall ab.
Mehr Details finden Sie unter EHCP-Entscheidung anfechten: Ein Leitfaden.
Auch hilfreich: Das Nachlassverfahren: Was im Todesfall geschieht.
Siehe auch: Nachlassantrag mit Caveat stoppen: Wann nutzen?
