Der Verlust eines geliebten Menschen ist immer schwer, und die Verantwortung, seine Angelegenheiten zu regeln, kann überwältigend wirken. Das Nachlassverfahren ist das rechtliche Verfahren, das sicherstellt, dass der Nachlass einer Person — also ihr Eigentum, Geld und Besitz — nach ihrem Tod ordnungsgemäß verwaltet und verteilt wird. In England und Wales gibt es bestimmte Schritte zu befolgen, und dieses Verständnis kann Ihnen helfen, sich in einer schwierigen Zeit mehr unter Kontrolle zu fühlen.
Wann ist Nachlassabwicklung erforderlich?
Nachlassabwicklung ist nicht immer notwendig. Sie ist in der Regel erforderlich, wenn die verstorbene Person bedeutende Vermögenswerte allein auf ihren Namen besaß, etwa ein Haus, eine Wohnung oder erhebliche Bankguthaben. Wenn Vermögenswerte gemeinsam gehalten werden (zum Beispiel eine Immobilie im Miteigentum mit Anwachsungsrecht), gehen sie oft automatisch auf den überlebenden Eigentümer über und erfordern möglicherweise kein Nachlassverfahren. Kleine Nachlässe — typischerweise solche mit insgesamt weniger als 5.000 £ an Vermögenswerten, auch wenn diese Schwelle je nach Bank variiert — kommen möglicherweise ebenfalls ohne Nachlassabwicklung aus; es ist jedoch ratsam, sich bei jeder Institution zu erkundigen, die Vermögenswerte der verstorbenen Person verwahrt. Einige Banken oder Finanzinstitute können selbst bei kleineren Beträgen eine Nachlassabwicklung verlangen, insbesondere wenn Bedenken wegen Streitigkeiten oder unklarer Anweisungen bestehen.
Das Nachlassverfahren Schritt für Schritt
Den Tod registrieren: Besorgen Sie die offizielle Sterbeurkunde beim örtlichen Standesamt. Diese wird für alle weiteren Schritte benötigt.
Das Testament auffinden: Finden Sie das zuletzt gültige Testament. Die benannten Testamentsvollstrecker sind für die Verwaltung des Nachlasses verantwortlich. Gibt es kein Testament, wird der Nachlass nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge abgewickelt, und stattdessen wird ein Nachlassverwalter bestellt.
Den Nachlass bewerten: Listen Sie alle Vermögenswerte (Immobilien, Bankkonten, Anlagen, persönliche Gegenstände) und Schulden (Darlehen, Kreditkarten, offene Rechnungen) auf. Das kann zeitaufwendig sein, besonders wenn die verstorbene Person komplexe Finanzen oder Vermögenswerte im Ausland hatte.
Nachlassabwicklung beantragen: Reichen Sie einen Antrag beim Probate Registry ein, einschließlich des Testaments, der Sterbeurkunde und einer detaillierten Erklärung des Nachlasswerts. Dafür fällt eine Gebühr an, die je nach Größe des Nachlasses variiert.
Erbschaftsteuer zahlen (falls fällig): Wenn der Nachlass die aktuelle Schwelle übersteigt (325.000 £ für die meisten Nachlässe), kann Erbschaftsteuer fällig werden. Diese muss vor der Erteilung der Nachlassbewilligung zumindest teilweise beglichen werden. Verzögerungen bei der Bewertung des Nachlasses oder beim Beschaffen von Mitteln für die Steuer können das Verfahren verlangsamen.
Vermögenswerte einziehen: Sobald die Nachlassbewilligung erteilt wurde, können die Testamentsvollstrecker Bankkonten schließen, Immobilien verkaufen und Anlagen zusammenstellen. Einige Vermögenswerte, wie gemeinsam gehaltene Immobilien, können nicht Teil des Nachlassvermögens sein.
Schulden und Kosten begleichen: Alle ausstehenden Schulden, Rechnungen und Steuern müssen bezahlt werden, bevor der Nachlass verteilt wird. Testamentsvollstrecker sollten klare Aufzeichnungen führen, da sie für Fehler persönlich verantwortlich sind.
Den Nachlass verteilen: Nachdem Schulden und Steuern beglichen sind, werden die verbleibenden Vermögenswerte an die Begünstigten verteilt, wie im Testament festgelegt oder, wenn kein Testament vorhanden ist, nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge.
Wie lange dauert das Nachlassverfahren?
Das Nachlassverfahren kann unvorhersehbar sein. Unkomplizierte Nachlässe können in drei bis sechs Monaten abgeschlossen werden, aber Komplikationen — etwa Immobilienverkäufe, fehlende Begünstigte oder Streitigkeiten — können das Verfahren auf ein Jahr oder länger ausdehnen. Verzögerungen entstehen oft durch Schwierigkeiten bei der Bewertung von Vermögenswerten, das Warten auf Immobilienverkäufe oder die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten unter den Begünstigten.
Häufige Stolperfallen und Unklarheiten
Unklare oder veraltete Testamente: Wenn das Testament mehrdeutig ist oder nicht an Lebensveränderungen angepasst wurde, können Streitigkeiten entstehen.
Ausländische Vermögenswerte: Immobilien oder Konten im Ausland können separate rechtliche Verfahren erfordern.
Übersehene Vermögenswerte oder Schulden: Das Übersehen von Vermögenswerten oder Schulden kann später zu Problemen führen, einschließlich persönlicher Haftung für Testamentsvollstrecker.
Streitigkeiten: Familienstreitigkeiten über das Testament oder die Verwaltung des Nachlasses können erhebliche Verzögerungen und Stress verursachen.
Verantwortlichkeiten der Testamentsvollstrecker
Testamentsvollstrecker haben die rechtliche Pflicht, im besten Interesse des Nachlasses und seiner Begünstigten zu handeln. Sie müssen genaue Aufzeichnungen führen, unparteiisch handeln und sicherstellen, dass alle rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen erfüllt werden. Werden Fehler gemacht — etwa wenn Vermögenswerte verteilt werden, bevor Schulden bezahlt sind — können Testamentsvollstrecker persönlich haftbar gemacht werden.
Ein methodisches Vorgehen, klare Aufzeichnungen und eine offene Kommunikation mit den Begünstigten können helfen, viele häufige Probleme zu vermeiden.
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