Eine Scheidung ist oft emotional belastend.
Die Annullierung bietet einen anderen Weg.
Sie stellt Ihren Status als ledig wieder her.
So können Sie ohne den Makel „geschieden“ erneut heiraten.
Die gesetzlichen Hürden hierfür sind jedoch hoch.

Nichtig vs. aufhebbar: Der Unterschied

Das Gesetz unterscheidet zwischen nichtigen und aufhebbaren Ehen.

  • Nichtige Ehen sind von Anfang an ungültig. Gründe dafür sind:

    • Bigamie: Ein Partner war bereits verheiratet.

    • Minderjährigkeit: Ein Partner war unter 16 Jahren alt.

    • Verbotene Verwandschaft: Die Partner sind eng verwandt (z. B. Geschwister).

    Ist eine Ehe nichtig, gilt sie als nie existent. Ein Verschulden muss nicht bewiesen werden.

  • Aufhebbare Ehen sind bis zum Gerichtsbeschluss gültig. Gründe:

    • Nichtvollzug: Die Ehe wurde nicht vollzogen (nur bei verschiedengeschlechtlichen Ehen).

    • Zwang: Ein Partner wurde zur Ehe gezwungen.

    • Geschäftsunfähigkeit: Ein Partner verstand die Tragweite nicht.

    • Verschweigen einer Infektion: Eine Geschlechtskrankheit wurde bei Heirat verschwiegen.

    Aufhebbare Ehen gelten als gültig, bis das Gericht sie offiziell aufhebt.

So beantragen Sie die Annullierung

Das Verfahren ähnelt der Scheidung, unterscheidet sich aber:

  1. Annullierungsantrag (Form D8N) einreichen:
    Senden Sie das Formular samt Begründung an das Familiengericht.
    Dies muss meist innerhalb von drei Jahren nach der Eheschließung erfolgen.

  2. Zustellung des Antrags:
    Der Antrag muss dem Ehepartner innerhalb von 28 Tagen zugestellt werden.
    Fristen sind zwingend einzuhalten.

  3. Vorläufigen Beschluss beantragen:
    Wird der Antrag nicht angefochten, können Sie den vorläufigen Beschluss beantragen.

  4. Endgültigen Beschluss beantragen:
    Nach einer kurzen Wartezeit beantragen Sie den endgültigen Beschluss.
    Erst dann ist die Ehe offiziell annulliert.

Beweise: Was das Gericht benötigt

Das Gericht verlangt klare und glaubhafte Beweise. Dazu gehören:

  • Heiratsurkunden und Altersnachweise.

  • Nachweise über frühere Ehen (bei Bigamie).

  • Medizinische oder psychologische Gutachten.

  • Zeugenaussagen oder Schriftverkehr (bei Zwang).

Wird der Antrag angefochten, kommt es zur mündlichen Verhandlung.

Finanzielle Ansprüche: Ihre Rechte

Eine Annullierung schützt Sie auch finanziell.
Sie können dieselben Ansprüche stellen wie bei einer Scheidung:

  • Einmalige Kapitalzahlungen

  • Eigentumsübertragungen

  • Ehegattenunterhalt

  • Versorgungsausgleich

Es gelten dieselben Kriterien wie bei einer Scheidung.
Dennoch kann das Gericht berücksichtigen, dass die Ehe rechtlich nie bestand.

Fallbeispiel: A gegen B [2022] EWFC 1

Hier erklärte das Gericht eine Ehe wegen Bigamie für nichtig.
Ein Partner war bereits in Australien verheiratet.
Dies zeigt die Pflicht zur vollständigen Offenlegung.

Häufige Fehler und Streitpunkte

  • Fristen: Anträge müssen meist binnen drei Jahren erfolgen. Verzögerungen sind fatal.

  • Nachweise: Sie tragen die Beweislast. Vage Behauptungen reichen nicht aus.

  • Nichtvollzug: Dieser Grund gilt nicht für gleichgeschlechtliche Ehen.

  • Finanzen: Beantragen Sie finanzielle Hilfen vor dem finalen Beschluss.

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Die Vorbereitung kann überfordern, besonders ohne Anwalt.
Caira hilft Ihnen beim Entwurf des Formulars D8N und Ihrer Begründung.
So ist alles bereit fürs Gericht.

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Haftungsausschluss: Dieser Beitrag dient nur der Information.
Er stellt keine Rechtsberatung dar. Ergebnisse hängen vom Einzelfall ab.

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