Für manche ist eine Scheidung emotional oder kulturell schwer belastet. Die Annullierung bietet einen anderen Weg.
Sie behandelt die Ehe so, als hätte sie rechtlich nie existiert.
Sie sind wieder ledig und können ohne den Makel „geschieden“ neu heiraten.
Das Gesetz setzt hierfür jedoch strenge Grenzen. Das Verfahren ist weniger bekannt als die Scheidung.
Nichtig vs. aufhebbar: Was ist der Unterschied?
Das Gesetz unterscheidet zwischen nichtigen und aufhebbaren Ehen.
Nichtige Ehen sind von Anfang an rechtlich ungültig. Häufige Gründe sind:
Bigamie: Ein Partner war zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits verheiratet.
Minderjährigkeit: Ein oder beide Partner waren unter 16 Jahre alt.
Verbotene Verwandschaft: Die Partner sind eng verwandt (z. B. Geschwister oder Elternteil und Kind).
Ist Ihre Ehe nichtig, gilt sie von Beginn an als nicht existent.
Sie müssen kein Verschulden beweisen. Nur das Hindernis bei der Hochzeit zählt.Aufhebbare Ehen sind gültig, bis ein Gericht sie aufhebt. Gründe sind:
Nichtvollzug: Die Ehe wurde nicht vollzogen (nur bei verschiedengeschlechtlichen Ehen).
Drohung: Ein Partner wurde zur Ehe gezwungen.
Geistige Unfähigkeit: Ein Partner konnte das Wesen der Ehe nicht verstehen.
Verschweigen einer HIV-Infektion: Ein Partner hat dies bei der Heirat bewusst verschwiegen.
Aufhebbare Ehen gelten als voll wirksam, bis das Gericht die Aufhebung beschließt.
So beantragen Sie die Annullierung
Das Verfahren ähnelt der Scheidung, hat aber wichtige Unterschiede:
Annullierungsantrag (Formular D8N) einreichen:
Sie reichen das Formular beim Familiengericht ein und begründen es. Dies muss meist binnen drei Jahren nach der Eheschließung geschehen.Zustellung des Antrags:
Der Antrag muss Ihrem Partner binnen 28 Tagen zugestellt werden. Diese Frist ist strikt. Fehler können das Verfahren blockieren.Vorläufigen Beschluss beantragen:
Widerspricht Ihr Partner nicht, können Sie den vorläufigen Beschluss (Conditional Order) beantragen. Das Gericht erlässt ihn bei ausreichenden Beweisen.Finalen Beschluss beantragen:
Nach einer kurzen Wartezeit beantragen Sie den Endbeschluss (Final Order). Erst dann ist die Ehe offiziell annulliert.
Beweise: Was das Gericht verlangt
Das Gericht fordert klare Beweise für Ihren Antrag. Dazu gehören:
Heiratsurkunden und Altersnachweise.
Nachweise über frühere Ehen (bei Bigamie).
Ärztliche oder psychologische Gutachten.
Zeugenberichte oder Briefe (bei Zwang oder Nichtvollzug).

Bestreitet Ihr Partner den Antrag, kann das Gericht eine Anhörung ansetzen.
Finanzielle Ansprüche: Ihre Rechte
Eine Annullierung nimmt Ihnen nicht den finanziellen Schutz.
Sie können dieselben Anträge wie bei einer Scheidung stellen:
Abfindungen (Einmalzahlungen)
Übertragung von Immobilieneigentum
Ehegattenunterhalt
Versorgungsausgleich (Rentenansprüche)
Das Gericht prüft die Ehedauer, Beiträge und den Bedarf. War die Ehe jedoch nichtig, berücksichtigt das Gericht, dass rechtlich nie eine Ehe bestand.
Urteilsbeispiel: A gegen B [2022] EWFC 1
Das Gericht erklärte eine Ehe wegen Bigamie für nichtig.
Ein Partner war bereits in Australien verheiratet.
Das zeigt die Pflicht zur Offenlegung.
Häufige Fehler und Konfliktpunkte
Fristen: Anträge müssen meist binnen drei Jahren erfolgen. Verspätungen sind oft fatal.
Beweislast: Sie müssen die Gründe beweisen. Vage Behauptungen reichen nicht aus.
Nichtvollzug: Dieser Grund gilt nicht für gleichgeschlechtliche Ehen.
Finanzen: Beantragen Sie finanzielle Hilfen unbedingt vor dem finalen Beschluss.
Praktische Hilfe durch Caira
Einen Annullierungsantrag auszufüllen, kann einschüchternd sein.
Caira hilft Ihnen beim Formular D8N und der Begründung, damit alles glattläuft.
Weniger Sorgen, mehr Zuversicht:
Caira ist Ihre neue beste Freundin! 👱🏼♀️🌸
Erhalten Sie sofort Antworten und Entwürfe für Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und mehr.
Basierend auf 10.000 Rechtsdokumenten für England und Wales.
Laden Sie Dokumente oder Fotos für präzise Antworten hoch.
14 Tage kostenlos testen in 1 Minute – ohne Kreditkarte.
Danach nur £15/Monat auf unserer Website. Jetzt chatten! https://www.unwildered.co.uk
Disclaimer: Dieser Blogbeitrag dient nur der Information und ist keine Rechtsberatung. Ergebnisse hängen vom Einzelfall ab.
