Wenn Ihre ausländische Scheidungsregelung Ihnen weniger gelassen hat, als Sie benötigen oder verdienen, sind Sie möglicherweise nicht ohne Optionen. Teil III des Matrimonial and Family Proceedings Act 1984 (MFPA) bietet einen besonderen Weg für Personen, die im Ausland geschieden wurden, aber eine echte Verbindung zu England oder Wales haben. Dieses Verfahren ermöglicht es den englischen Gerichten, finanzielle Entlastung zu gewähren – selbst nach einer ausländischen Scheidung –, wenn die Gerechtigkeit dies verlangt. Das Verfahren ist jedoch nicht automatisch, und das Gericht wendet einen sorgfältigen zweistufigen Test an, bevor es eingreift.
Voraussetzungen für die Zuständigkeit: Können Sie einen Antrag stellen?
Bevor das Gericht Ihren Fall überhaupt prüft, müssen Sie die „Gateway“-Voraussetzungen erfüllen. Das sind strenge Zuständigkeitsanforderungen, und Sie müssen nur eine davon erfüllen:
Domicile: Sie haben Ihren Domicile in England oder Wales, entweder zum Zeitpunkt Ihres Antrags oder als die ausländische Scheidung rechtskräftig wurde.
Habitual Residence: Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in England oder Wales, entweder jetzt oder zum Zeitpunkt der ausländischen Scheidung.
Matrimonial Home: Die Ehewohnung befand sich zum Zeitpunkt der ausländischen Scheidung in England oder Wales.
Diese Kriterien sollen sicherstellen, dass nur Personen mit einer echten Verbindung zu England oder Wales die Gerichte hier nutzen können. Wenn Sie nicht mindestens eine dieser Verbindungen nachweisen können, wird Ihr Antrag nicht weiterverfolgt.
Test der erheblichen Grundlage: Ist England der richtige Gerichtsstand?
Das Erfüllen der Gateway-Voraussetzungen ist nur der Anfang. Das Gericht muss dann entscheiden, ob eine „erhebliche Grundlage“ für den Erlass einer Anordnung besteht. Das ist keine bloße Formsache. Der führende Fall Agbaje v Agbaje [2010] UKSC 13 nennt die maßgeblichen Faktoren:
Verbindung zu England und Wales: Das Gericht prüft Ihre aktuellen und früheren Bindungen an dieses Land, einschließlich Ihres Wohnorts, Arbeitsplatzes und Vermögens.
Verfügbarkeit von Rechtsschutz im Ausland: Wenn Sie in dem Land, in dem Sie sich scheiden ließen, eine faire Regelung hätten erreichen können, könnte das Gericht zögern einzugreifen.
Fairness: Das übergeordnete Anliegen des Gerichts ist, ob die ausländische Regelung fair war. Wenn Sie nichts oder nur einen offensichtlich unzureichenden Anteil erhalten haben, kann das englische Gericht eingreifen und Ihre Zuerkennung „aufstocken“.
Comity und Endgültigkeit: Das Gericht respektiert ausländische Entscheidungen und wird sie nicht leichtfertig untergraben. Ziel ist nicht, eine zweite Chance zu eröffnen, sondern echte Ungerechtigkeit zu beseitigen.
Wichtig ist, dass das Gericht das ausländische Verfahren nicht einfach erneut durchführt. Stattdessen prüft es, welche zusätzliche finanzielle Entlastung unter den Umständen angemessen ist, falls überhaupt.

Verfahrensüberblick: Wie läuft es ab?
Das Verfahren für einen Antrag nach Part III unterscheidet sich von einem üblichen Antrag auf finanzielle Regelung, enthält aber vertraute Elemente:
Genehmigungsphase:
Sie müssen zunächst die Erlaubnis beantragen, Ihren Anspruch geltend zu machen. Dies geschieht in der Regel „without notice“ (die andere Partei wird in diesem Stadium nicht informiert). Das Gericht prüft Ihre Beweise und entscheidet, ob Ihr Fall stark genug ist, um fortzufahren.Vollständiger Antrag:
Wenn die Erlaubnis erteilt wird, reichen Sie einen vollständigen Antrag mit Form A ein. Dadurch wird das übliche Verfahren für finanzielle Regelungen ausgelöst, einschließlich Offenlegung und Verhandlungen.Gerichtstermine:
Der Fall wird zu einem First Directions Appointment (FDA) und einer Financial Dispute Resolution (FDR)-Anhörung weitergeführt, genau wie bei einem inländischen Verfahren zur finanziellen Regelung. Das Gericht wird eine Einigung fördern, kann aber Anordnungen treffen, wenn keine Einigung erzielt wird.
Häufige Fallstricke und Streitpunkte
Verzögerung: Es gibt keine strikte Frist, aber unnötige Verzögerungen können Ihren Fall schwächen. Das Gericht erwartet, dass Sie nach der ausländischen Scheidung zügig handeln.
Doppelte Inanspruchnahme: Das Gericht wird nicht zulassen, dass Sie mehr erhalten, als fair ist, unter Berücksichtigung dessen, was Sie bereits im Ausland erhalten haben.
Offenlegung: Eine vollständige und wahrheitsgemäße Offenlegung des weltweiten Vermögens ist unerlässlich. Das Gericht wird die Finanzen beider Parteien genau prüfen, einschließlich Immobilien und Renten in England und im Ausland.
Kosten: Anträge nach Part III können teuer sein und sind nicht risikofrei. Das Gericht kann Ihnen Kosten auferlegen, wenn Ihr Anspruch schwach oder erfolglos ist.
Statistischer Einblick
Aktuelle Zahlen zeigen, dass rund 70 % der Part-III-Ansprüche Londoner Immobilien oder Renten mit einem Wert von über £1 Million betreffen. Dies spiegelt die internationale Natur vieler Scheidungen mit hohem Vermögen und die Attraktivität der englischen Gerichte für diejenigen wider, die einen fairen Anteil anstreben.
Rechtsprechungsfokus: Agbaje v Agbaje [2010] UKSC 13
Diese Entscheidung des Supreme Court bleibt die führende Autorität. Das Gericht betonte, dass Part III kein Instrument für „forum shopping“ ist, sondern ein Rechtsbehelf gegen echte Ungerechtigkeit. Die Rolle des englischen Gerichts besteht darin, die ausländische Entscheidung zu ergänzen, nicht zu ersetzen – und Fairness zu gewährleisten, ohne das Prinzip der Endgültigkeit zu untergraben.
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Wenn Sie mehr Details benötigen, kann unser Anträge nach Part III MFPA nach ausländischer Scheidung: Anwälte in London – wann und wie man sie stellt hilfreich sein.
