Viele Familien sorgt die Vorstellung, das Eigenheim für die Pflege verkaufen zu müssen. Stundungsvereinbarungen (DPAs) bieten eine praktische Lösung.
Sie verschieben den Hausverkauf und decken dennoch die Pflegeheimkosten.
Ein Verständnis von Ablauf, Eignung und Folgen hilft Ihnen, sicher zu entscheiden. Zudem gibt es Ihren Angehörigen Zeit.

Was ist eine Stundungsvereinbarung (DPA)?

Eine DPA ist eine formelle Vereinbarung mit Ihrer Gemeinde. Sie nutzen den Wert Ihres Hauses für Pflegekosten, ohne es sofort zu verkaufen.
Die Gemeinde zahlt die Kosten im Voraus. Sie zahlen die Schulden später zurück – meist nach dem Verkauf oder nach dem Ableben.
Es wird eine Grundschuld eingetragen.

Wer kann eine DPA beantragen?

Sie sind eventuell berechtigt, wenn:

  • Sie ins Pflegeheim ziehen und Ihr Haus besitzen (ohne dort lebende Partner oder abhängige Angehörige).

  • Ihr Erspartes (ohne das Haus) unter der Vermögensgrenze liegt (£23.250 für 2025–26).

  • Die Immobilie auf Ihren Namen eingetragen ist und es keine rechtlichen Streitigkeiten gibt.

Erfüllen Sie die Kriterien, müssen Gemeinden eine DPA anbieten. In anderen Fällen, wie bei Miteigentum, haben sie Ermessensspielraum.

Wie funktioniert eine DPA?

  • Die Gemeinde zahlt die Pflegekosten, die Sie nicht aus Einkommen und Ersparnissen decken können.

  • Eine Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen.

  • Zinsen und Gebühren fallen an, sind aber meist günstiger als marktübliche Kredite.

  • Die Vereinbarung läuft bis zum Hausverkauf, Ihrem Ableben oder bis Sie sie kündigen.

Sie können das Haus vermieten. Die Mieteinnahmen mindern die Pflegeschulden. So bleibt mehr von Ihrem Erbe für die Familie erhalten.

Praktische Beispiele

  • Frau Jones:
    Frau Jones zieht in ein Heim für £4.000 monatlich. Ihr Haus ist £300.000 wert. Ersparnisse: £15.000. Dank DPA zahlt die Gemeinde die Heimkosten.
    Nach drei Jahren beträgt die Schuld inklusive Zinsen £150.000. Nach ihrem Tod wird das Haus verkauft, die Behörde bezahlt und der Rest geht an die Erben.





  • Herr und Frau Ahmed:
    Herr Ahmed benötigt Pflege, aber seine Frau bleibt im Haus wohnen. Die Immobilie bleibt bei der Prüfung unberücksichtigt. Eine DPA ist nicht nötig.
    Zieht Frau Ahmed später aus oder verstirbt sie, kann eine DPA genutzt werden, um einen Zwangsverkauf zu verhindern.





  • Gemeinsames Eigentum:
    Sarah und ihr Bruder erben Mamas Haus. Sarah braucht Pflege und will eine DPA. Ihr Bruder wohnt aber dort.
    Die Gemeinde bietet die DPA eventuell erst an, wenn der Bruder auszieht, da das Haus nicht zum Verkauf steht.

Vor- und Nachteile einer DPA

Vorteile:

  • Kein Sofortverkauf. Das gibt der Familie Zeit zum Planen und Trauern.

  • Mehr Zeit für den Immobilienmarkt, falls die Preise aktuell niedrig sind.

  • Es bleibt ein Erbe, falls der Hauswert die Schulden übersteigt.

  • Eine Vermietung senkt die auflaufenden Schulden.

Nachteile:

  • Die Schulden wachsen durch Zinsen und Gebühren ständig an.

  • Es bleibt weniger Erbe übrig, besonders bei jahrelanger Pflege.

  • Das Haus muss am Ende meist doch verkauft werden, um die Schulden zu tilgen.

  • Nicht alle Immobilien sind geeignet (z. B. bei Rechtsstreitigkeiten oder im Ausland).

Häufige Fragen und Fallstricke

  • Was gilt bei Miteigentum?
    Alle Eigentümer müssen zustimmen. Nur Ihr Anteil wird belastet.
    Wohnt ein Miteigentümer darin, ist eine DPA oft erst nach dessen Auszug möglich.


  • Kann ich Schulden vorzeitig tilgen?
    Ja, Sie können die Schulden jederzeit begleichen, etwa wenn Sie das Haus doch früher verkaufen möchten.


  • Was passiert bei fallenden Hauspreisen?
    Die Behörde fordert maximal den Verkaufserlös des Hauses. Das verringert jedoch das Erbe für Ihre Angehörigen.


  • Was passiert beim Heimauszug?
    Die DPA endet und die Schulden müssen beglichen werden, meist durch Hausverkauf oder andere Mittel.


  • Wie steht es um Zinsen und Gebühren?
    Zinsen fallen auf die gestundeten Beträge an. Es gibt Einrichtungs- und Jahresgebühren der Gemeinde.
    Diese müssen vorab klar erklärt werden.

Tipps zur Vorsorge

  • Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Familie über Pflege und das Haus. Das verhindert Streit und Zeitdruck.

  • Halten Sie Testament und Grundbucheinträge aktuell.

  • Prüfen Sie eine Vermietung zur Deckung der Pflegekosten im Heim.

  • Prüfen Sie die DPA-Bedingungen genau, auch Zinsen und Gebühren. Verlangen Sie eine schriftliche Kostenaufstellung.

  • Dokumentieren Sie allen Schriftverkehr mit der Gemeinde sorgfältig.

Emotionale Aspekte

Die Angst vor dem Verlust des Familienheims ist verständlich. Eine DPA schafft Atempause für Sie und Ihre Angehörigen.
Sie verhindert übereilte Hausverkäufe. Sie umgeht nicht die Pflegekosten, bietet aber Flexibilität und Sicherheit in einer schweren Zeit.

Fazit

Eine DPA rettet Familien vor dem Zwangsverkauf des Eigenheims. Sie schenkt Zeit, Optionen und Kontrolle.
Wichtig sind die Kenntnis der Regeln, rechtzeitige Planung und offene Gespräche mit der Familie.

Mehr Details bietet unser Ratgeber: Vermögensminderung: Wann ficht die Gemeinde Schenkungen wegen Pflegekosten an?

Auch hilfreich: Ehevertragliche Vereinbarungen – Themen für das Gespräch mit dem Anwalt.

Verwandte Themen: Schutz des Erbes vor Pflegeheimkosten.

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