Seit dem LASPO-Gesetz 2013 denken viele, Prozesskostenhilfe im Familienrecht sei Geschichte. Doch bei Missbrauch oder Kindeswohlgefährdung gibt es sie noch.
Wichtig sind die Regeln zur Berechtigung, das Antragsverfahren und die Belege. Dies entscheidet oft darüber, ob Sie allein im Gericht stehen.
Wer erhält Hilfe im Familienrecht?
Für normale Scheidungen gibt es meist keine Hilfe. Zwei Hürden sind entscheidend: die Bedürftigkeit (Finanzen) und die Erfolgsaussicht Ihres Falls.
Bedürftigkeitsprüfung: Einkommen und Vermögen
Ihr Bruttoeinkommen muss meist unter 2.657 £ im Monat liegen. Bei Bezug von Sozialhilfe entfällt diese Prüfung oft.
Ihr Vermögen (Ersparnisse, Haus) wird dennoch geprüft.
Die Prüfung ist streng. Sie benötigen:
Aktuelle Gehaltszettel oder Bescheide
Kontoauszüge der letzten drei Monate
Nachweise über Ersparnisse und Immobilien
Liegen Sie knapp über der Grenze, müssen Sie eventuell einen eigenen Beitrag leisten.
Erfolgsaussicht: Ist Ihr Fall schwerwiegend?
Hilfe gibt es nur für bestimmte Fälle, darunter:
Häusliche Gewalt: Sie müssen Nachweise der letzten zwei Jahre erbringen. Dazu zählen Polizeiberichte, Atteste oder Berichte von Beratungsstellen.
Kindesschutz: Droht die Inobhutnahme durch das Jugendamt, wird die Hilfe meist sofort bewilligt.
Kindesentziehung: Bei Entziehung oder konkreter Gefahr erhalten Sie Hilfe zur Rückführung des Kindes.
Auch Zwangsverheiratungen oder eilige Kinderschutzanträge können berechtigen.
Das Antragsverfahren
Der Antrag läuft online über das CCMS-System. Ein Anwalt reicht ihn für Sie ein. Fehlende Dokumente sind der Hauptgrund für Ablehnungen.
Wichtige Schritte:
Belege sammeln: Gehaltszettel, Kontoauszüge und Nachweise über Gewalt oder Gefährdung des Kindes.
Anwalt reicht Antrag ein: Der Anwalt lädt alle Dokumente über das CCMS-System hoch.
Prüfung: Die Behörde prüft Ihre finanziellen Mittel und die Erfolgsaussicht.
Entscheidung: Sie erfahren, ob Ihnen Hilfe zusteht und ob Sie zuzahlen müssen.
Wer sich selbst vertritt, kann die Berechtigung online prüfen. Caira hilft bei der Prüfung und erstellt Briefvorlagen für Nachweise häuslicher Gewalt.
Häufige Hürden und Fehler
Was gilt als Nachweis für Gewalt?
Die Nachweise dürfen meist nicht älter als zwei Jahre sein und müssen von Behörden stammen. Dazu gehören:
Verurteilungen oder polizeiliche Warnungen
Gerichtliche Schutzanordnungen
Schreiben von Ärzten oder Beratungsstellen
Berichte des Jugendamtes
Fehlen Belege, begründen Sie dies schriftlich. Manchmal entscheidet die Behörde dann im Einzelfall kulant.
Was passiert bei schwankendem Einkommen?
Bei Selbstständigen wird meist der Durchschnitt mehrerer Monate berechnet. Reichen Sie so viele Belege wie möglich ein.
Gibt es Hilfe für eine Mediation?
Ja. Bei Erfüllung der Kriterien werden die Kosten für das Erstgespräch (MIAM) und Folgesitzungen übernommen.
Was tun bei einer Ablehnung?
Sie können Widerspruch einlegen. Oft liegt die Ablehnung nur an unvollständigen Unterlagen.
Prozesskostenhilfe in der Praxis
Im Jahr 2024 wurde in 38 % der Familiensachen Hilfe gewährt. Handeln Sie schnell, sammeln Sie Beweise und bleiben Sie hartnäckig.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient nur der Information und ist keine Rechtsberatung. Ergebnisse hängen vom Einzelfall ab.
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