Gegen Diskriminierung wegen Behinderung kann man ab Tag eins vorgehen – egal wie neu Sie sind. Ihre Rechte sind real und sofort gültig. Chatten Sie jetzt mit Caira. Sie antwortet sofort, liest Ihre Dateien und entwirft Erklärungen oder E-Mails für Sie.

Frage

Kurze Antwort

Kann ich in der Probezeit klagen?

Ja, ab dem ersten Tag.

Was, wenn die Behinderung meine Leistung mindert?

Der Arbeitgeber muss Anpassungen prüfen.

Welche Belege brauche ich?

Medizinische Infos helfen. Entscheidend ist die Auswirkung.

Welche Entschädigung ist möglich?

Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Zinsen.

Muss mein Arbeitgeber von der Behinderung wissen?

Ja, damit die Pflicht zur Anpassung entsteht.

Ein wichtiger Fall: Toheed Hussain v Armstrong Watson Nov 2025

  • Epileptischer Buchhalter wegen langsamerer Arbeit in der Probezeit entlassen.

  • Arbeitgeber passte Erwartungen und Arbeitslast nicht an die Behinderung an.

  • Das Tribunal stellte Diskriminierung fest (Equality Act 2010, Section 15).

  • Entschädigung: Über £24.000 für Schmerzensgeld und Verdienstausfall.

  • Schutz gilt ab Tag eins – die Probezeit schützt Arbeitgeber nicht.

Aufschlüsselung der Entschädigung: Hussein v Armstrong Watson LLP

  • Schmerzensgeld (Injury to feelings): £13.000
    Gezahlt für den seelischen Schmerz und die Folgen der Diskriminierung.

  • Zinsen auf das Schmerzensgeld: £2.174,03
    Gleicht die Zeit zwischen der Diskriminierung und dem Urteil aus.

  • Verdienstausfall: £8.890,32
    Deckt den durch die Kündigung entgangenen Lohn ab.

  • Zinsen auf Verdienstausfall: £762,45
    Gleicht die Verzögerung bei der Auszahlung aus.

Gesamte Entschädigung: £24.826,79

Sie sind wertvoll und verdienen Hilfe

Sorgen vor Mitarbeitergesprächen oder einer Kündigung sind normal.
Viele fürchten, dass ihre Behinderung ignoriert wird.
Gefühle von Isolation oder Scham sind verständlich.
Doch Ihre Gesundheit, Ihre Würde und Ihre Stärken zählen.
Das Gesetz schützt Sie.
Sie verdienen Respekt.
Egal, ob Sie neu sind oder schon jahrelang im Job.

Ihre Rechte gelten sofort

Rechte gelten ab Arbeitsbeginn, nicht erst nach der Probezeit oder nach zwei Jahren. Der Equality Act 2010 schützt Sie sofort vor Diskriminierung wegen Behinderung. Es gibt keine Wartezeit oder Mindestdienstzeit. Ihr Arbeitgeber muss Sie fair behandeln und sofort angemessene Anpassungen prüfen. Wenn Ihre Behinderung die Arbeit beeinträchtigt, muss er Sie unterstützen, statt Sie zu bestrafen. Die Probezeit ändert daran nichts.

Was gilt als Diskriminierung?

Diskriminierung bedeutet nicht nur offene Feindseligkeit.
Jede Benachteiligung wegen einer Behinderung zählt.
Vor allem, wenn Anpassungen ignoriert werden.
Nach Section 15 des Equality Act 2010 dürfen Sie nicht bestraft werden für Folgen der Behinderung.
Dazu zählen langsameres Arbeiten oder Fehlzeiten.
Der Arbeitgeber muss Anpassungen an Aufgaben und Deadlines prüfen, bevor er handelt.

Schritte bei Kritik oder Kündigung

  • Atmen Sie durch. Es ist schwer, aber Sie haben Optionen.

  • Erklären Sie ruhig die Auswirkungen Ihrer Behinderung.
    Nennen Sie Details nur so weit nötig.

  • Fragen Sie nach Anpassungen bei Arbeitspensum oder Deadlines.

  • Dokumentieren Sie alle Treffen, E-Mails und Anträge.

  • Schlagen Sie bei Zweifeln den betriebsärztlichen Dienst vor.

Wie Sie das Thema ansprechen

Es kostet Mut, die Behinderung zu erwähnen. Doch es ist oft der einzige Weg zur Hilfe. So starten Sie das Gespräch:

  • „Ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich [Zustand] habe.
    Dies beeinflusst meine [Konzentration/Geschwindigkeit].
    Lassen Sie uns über Hilfen sprechen.“

  • „Wegen meiner Legasthenie brauche ich für Berichte länger.
    Ich bitte um zusätzliche Zeit oder Programme zur Korrektur.“

  • „Aufgrund meiner Epilepsie brauche ich flexible Stunden.
    Wie können wir das gemeinsam regeln?“

Typische Beispiele

  • Legasthenie: Man fragt Sie nach Fehlern oder dem Arbeitstempo.
    Sie erklären die Auswirkung und bitten um Software oder Zeit.

  • Epilepsie: Ihre Leistung wird kritisiert.
    Sie klären über Anfälle und Erholungszeiten auf.
    Sie fordern flexible Fristen.

  • Depression/Angst: Kritik wegen Fristen oder Fehltagen.
    Sie nennen Ihre Diagnose und bitten um einen ruhigen Arbeitsplatz.

  • ADHS: Vorwurf unzureichender Leistung.
    Sie weisen auf Ihr ADHS hin.
    Sie bitten um klare Strukturen und Erinnerungen.

Gefühle und Ermutigung

Es ist normal, sich schuldig oder besorgt zu fühlen, wenn man um Hilfe bittet. Aber Anpassungen zu fordern ist keine Schwäche – es ist Ihr Recht. Sie müssen keine Angst vor Vorurteilen haben; das Gesetz schützt Sie. Viele Menschen haben Diskriminierung erfolgreich abgewehrt und arbeiten heute glücklich. Sie sind nicht allein.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Soll ich die Behinderung beim Mitarbeitergespräch erwähnen?
    Ja, besonders bei Leistungsproblemen.
    Erst dadurch greift die Pflicht zur Unterstützung.


  • Was tun bei einer plötzlichen Kündigung?
    Bitten Sie um ein Gespräch.
    Erklären Sie die Behinderung.
    Fordern Sie vor der Entscheidung Anpassungen.


  • Was, wenn ich Repressalien befürchte?
    Das Gesetz verbietet Benachteiligungen, wenn Sie Ihre Rechte einfordern.


  • Was, wenn ich es nicht offenlegen will?
    Die Wahl liegt bei Ihnen.
    Aber der Arbeitgeber muss nur handeln, wenn er von der Behinderung weiß.

Zum Schluss

Jeder Weg ist anders. Sorgen sind völlig normal. Das Gesetz schützt Sie, aber Ihre eigene Stärke trägt Sie auch. Hilfe ist nah.
Ihre Fähigkeiten zählen und Ihre Rechte sind real.
Sie verdienen Respekt und Würde im Job.

Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Infos und ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

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