Schutzanordnung beantragen: Wie leicht ist es?

Die Beantragung beim Familiengericht in England oder Wales ist unkompliziert. Das Gericht setzt meist innerhalb von zwei Wochen einen Termin an.

Bei akuter Gefahr kann das Gericht sofort eine einstweilige Verfügung erlassen. Diese schützt Sie bis zur Hauptverhandlung Monate später.

Wichtig: Eine solche Schutzanordnung unterstellt Ihnen keine Schuld.
Sie führt nicht zu einem Eintrag im Führungszeugnis.
Es ist eine reine Schutzmaßnahme.

Brauche ich dafür einen Anwalt?

Nein, Sie brauchen keinen Anwalt für den Antrag.
Viele erledigen das Verfahren selbst und völlig kostenfrei.
Das Gericht schützt Sie mit oder ohne Rechtsbeistand.

Was kostet die Verfügung in Großbritannien?

Für diesen Antrag fallen keine Gerichtsgebühren an.
Das Verfahren ist für alle Betroffenen kostenlos.

Welches Formular muss ich nutzen?

Nutzen Sie das Online-Formular FL401.
Es ist auch beim örtlichen Familiengericht erhältlich.
Reichen Sie es mit Ihrer Zeugenaussage und Beweisen ein.

Welche Beweise sind nötig?

Polizeiliche Ermittlungen oder ärztliche Atteste sind keine Pflicht.
Mehr Belege erhöhen jedoch Ihre Erfolgschancen.
Das Gericht entscheidet nach der Wahrscheinlichkeit.

  • Nachrichten und Screenshots: Chats über WhatsApp, E-Mails oder Social Media, die Drohungen, Stalking oder Kontrolle belegen.

  • Polizeiberichte: Falls Sie die Polizei gerufen haben, geben Sie Aktenzeichen oder Vorgangsnummern an.

  • Ärztliche Berichte: Dokumente oder Briefe nach einem Arzt- oder Krankenhausbesuch wegen des Vorfalls.

  • Zeugenaussagen: Kurze Berichte von Freunden, Familie oder Nachbarn, die das Verhalten bezeugen können.

  • Eigene Aussage: Das wichtigste Dokument. Erklären Sie genau, was wann geschah und wie es Sie belastet. Nennen Sie konkrete Termine.

Geben Sie genau an, was das Gericht anordnen soll.
Sie können dem Antragsgegner Folgendes verbieten lassen:

  • Annäherung an Ihre Wohnung oder Ihren Arbeitsplatz.

  • Direkten oder indirekten Kontakt (auch über Dritte).

  • Beiträge über Sie in sozialen Medien zu posten.

  • Unangemeldet an der Schule des Kindes zu erscheinen.

  • Kontakt zu Ihren Familienmitgliedern aufzunehmen.

Schutzanordnung vs. Kontaktverbot

Die Non-Molestation Order regelt Schutz vor Belästigung durch (Ex-)Partner oder Familie.
Es ist eine zivilrechtliche Maßnahme nach dem Family Law Act 1996.

Ein Restraining Order wird vom Strafgericht verhängt.
Dies geschieht meist nach einer Straftat.
Es schützt jede Person, nicht nur Familienmitglieder.

Wie weitreichend ist die Anordnung?

Dies ist eine ernsthafte gerichtliche Maßnahme.
Ein Verstoß ohne triftigen Grund ist eine Straftat.
Es drohen Festnahme und bis zu fünf Jahre Haft.

Die reine Existenz der Anordnung führt aber nicht zu Vorstrafen.
Strafrechtlich relevant wird es erst bei einem Verstoß.

Zur Durchsetzung muss die Verfügung eine Strafandrohung enthalten.
Prüfen Sie den Entwurf genau auf diesen Hinweis.

Dies ist die formelle Warnung des Gerichts bei Zuwiderhandlung.
Sie verdeutlicht dem Antragsgegner die ernsten Folgen.

Die Verfügung nennt ganz konkrete Verbote wie Nachstellen oder Bedrohen.
Das bringt Ihnen endlich Sicherheit und Ruhe zurück.

Darf ich Kontakt zum Ex-Partner aufnehmen?

Als Antragsgegner dürfen Sie keinen Kontakt aufnehmen.
Ausnahmen für gemeinsame Kinder müssen explizit geregelt sein.
Das erfolgt meist per SMS, E-Mail oder über Dritte.

Halten Sie sich strikt an die Vorgaben.
Fragen Sie bei Unsicherheiten sofort beim Gericht nach.
Auch versehentliche Verstöße haben ernste Folgen.

Als Antragsteller prüfen Sie bei nötigem Kontakt die Vorgaben.
Änderungen müssen Sie direkt beim Gericht beantragen.

Gilt der Schutz auch für Kinder?

Ja, Kinder können durch die Anordnung geschützt werden.
Das Gericht schließt sie ein, wenn es ihrer Sicherheit dient.
Eltern oder Sorgeberechtigte stellen den Antrag fürs Kind.

In seltenen Fällen können ältere Kinder selbst klagen.
Das Wohl des Kindes steht für das Gericht immer an erster Stelle.

Verliere ich dadurch das Umgangsrecht?

Die Anordnung soll den Umgang mit Ihrem Kind nicht verhindern.
Sie dient der Abwehr von Gefahren, nicht dem Entzug von Rechten.

Bestehende Umgangsregelungen bleiben meist unberührt.
Die Verfügung regelt dann nur die sichere Übergabe des Kindes.

Sie verbietet eventuell unangekündigte Besuche.
Bei Sorgen können Sie eine Anpassung beim Gericht beantragen.

Checkliste für den Antrag

  • Beweise sichern: Sammeln Sie E-Mails, Chats, Screenshots, Polizeiberichte und Zeugenaussagen.

  • Klare Aussage verfassen: Erklären Sie die Vorfälle, Schutzbedürfnisse und gewünschten Verbote.

  • Details nennen: Listen Sie konkrete Handlungen auf, die unterbunden werden sollen (z. B. Besuche).

  • Kinder einplanen: Erklären Sie, wie der Schutz trotz bestehender Umgangsregelungen greifen soll.

  • Antrag einreichen: Nutzen Sie Formular FL401 samt Belegen. Für Geheimhaltung der Adresse nutzen Sie Formular C8.

Schutzanordnung - Begründungsschreiben

BEIM FAMILIENGERICHT

Aktenzeichen: (falls bekannt)
Antragsteller: [Ihr vollständiger Name]
Antragsgegner: [Vollständiger Name der Gegenseite]

ZEUGENAUSSAGE ZUR BEANTRAGUNG EINER SCHUTZANORDNUNG

1. Meine Angaben
Mein Name ist [Ihr Name], ich bin [Alter] Jahre alt.
Ich wohne unter [Adresse / Angabe zur vertraulichen Behandlung].
Ich bin die/der [Beziehung, z. B. Ex-Partner] der Gegenseite.

2. Hintergrund
Wir führten eine Beziehung vom [Start] bis zum [Ende].
Wir haben [Anzahl] gemeinsame Kinder: [Namen und Geburtsdaten].
Seit der Trennung erleide ich ständige Belästigungen.

3. Vorfälle
Seit dem [Datum] hat der Antragsgegner folgende Taten begangen:

  • [Beispiel] Sendete mir wiederholt beleidigende oder drohende Nachrichten und E-Mails.

  • [Beispiel] Stand mehrfach unangekündigt vor meiner Wohnung, unter anderem am [Daten].

  • [Beispiel] Kontaktierte meine Familie und verbreitete Unwahrheiten über mich.

  • [Beispiel] Suchte mich an Arbeitsplatz oder Schule auf und bedrängte mich.

  • [Beispiel] Postete einschüchternde Beiträge über mich in sozialen Netzwerken.

Ich lege folgende Beweise bei:

  • Screenshots von Nachrichten und E-Mails (Anlage A)

  • Polizeiliche Tagebuchnummer [falls vorhanden] (Anlage B)

  • Aussagen von [Namen der Zeugen] (Anlage C)

4. Folgen für mich und meine Kinder
Das Verhalten erzeugt bei mir große Angst und lähmt meinen Alltag.
Ich fürchte um meine Sicherheit und das Wohl meiner Kinder.
Die Kinder mussten Vorfälle miterleben und sind sichtlich traumatisiert.

5. Warum ich Schutz benötige
Ich beantrage die Anordnung aus Sorge vor weiteren Eskalationen.
Ich will mich zu Hause und unterwegs wieder sicher fühlen.
Es besteht akutes Risiko durch [Grund für Gefährdung einfügen].

6. Gewünschte Auflagen
Ich beantrage, dem Antragsgegner Folgendes gerichtlich zu untersagen:

  • Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen meine Person.

  • Belästigung und Kontaktaufnahme per Anruf, Textnachricht oder Social Media.

  • Annäherung an meine Wohnung oder meinen Arbeitsplatz.

  • Kontaktaufnahme zu meiner Familie oder Freunden bezüglich meiner Person.

  • Unangemeldetes Erscheinen an Schule oder Kindergarten der Kinder.

  • Aufenthalt an diesen Orten außerhalb vereinbarter Übergabezeiten.

  • Kontakt ausschließlich wegen der Kinder und nur per SMS oder E-Mail.

Gerne stimme ich einer klaren Regelung für die Kinder zu, damit Übergaben in Zukunft völlig gewaltfrei und sicher ablaufen können.

7. Wahrheitserklärung
Ich versichere hiermit, dass alle gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.

Unterschrift: ___________________________
Datum: ____________________________

Rechtlicher Hinweis: Dieser Text dient der Information und ersetzt keine Rechts-, Finanz- oder Steuerberatung. Ergebnisse können im Einzelfall abweichen.

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