1. Erbschaftsteuerbefreiung für Opfer und Familien
Die Regierung hat beschlossen: Entschädigungen für infiziertes Blut sind komplett steuerfrei.
Dies gilt für die Erbschaftsteuer ohne zeitliche Begrenzung.
Ob als Betroffener, Partner oder Erbe – das Geld wird nicht auf den Nachlass angerechnet.
Die Steuerbefreiung gilt immer.
So bleibt Ihre Auszahlung in voller Höhe für Ihre Liebsten erhalten.
Diese Lösung würdigt das erlittene Unrecht der Opfer und Familien.
Die Hilfe wird nicht durch Steuern geschmälert.
Sie können Ihren Nachlass jetzt sicher und gezielt planen.
Ihr Erbe kommt genau da an, wo es gebraucht wird.
2. Wer ist berechtigt und wie beantrage ich?
Die Kriterien für das Entschädigungssystem sind weitreichend.
Anspruch besteht bei Infektion mit HIV, Hepatitis B oder C durch Blutprodukte.
Auch Lebenspartner und Angehörige im selben Haushalt können Anträge stellen.
Zudem sind Nachlässe von Verstorbenen im gleichen Maße anspruchsberechtigt.
Erste Schritte für Ihren Antrag:
Melden Sie Ihren Anspruch bei der Entschädigungsbehörde (IBCA) an.
Sammeln Sie Nachweise zur Infektion oder zur Verwandtschaft.
Halten Sie als Erbe alle nötigen Berechtigungsnachweise bereit.
Bei schwerer Krankheit wird Ihr Antrag sofort prioritär behandelt.
Sind Sie infiziert und zugleich als Angehöriger betroffen, stellen Sie zwei Anträge.
3. Rechner und Erstattung gezahlter Steuern
Nutzen Sie den IBCA-Rechner, um Ihre Entschädigung vorab zu schätzen.
Das Tool filtert nach Infektion, Schweregrad und Lebenslage.
Ihr persönlicher Fallmanager führt Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren.
Falls Sie bereits Erbschaftsteuer gezahlt haben:
Melden Sie sich schnellstmöglich beim zuständigen Finanzamt.
Verweisen Sie auf die Steuerbefreiung der Blutentschädigung.
Das Finanzamt kann Ihnen die überzahlte Steuer erstatten.
Reichen Sie Nachweise zur Auszahlung und zum Fall ein.
Nutzen Sie ein Begleitschreiben und kopieren Sie alle Dokumente.
4. So wird Ihre Entschädigung berechnet
Ihre Zahlung setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen.
Jedes Element gleicht eine andere Belastung aus:
Leid: Für körperliche und seelische Schäden sowie emotionale Not.
Soziales: Für erlebte Stigmatisierung und soziale Isolation.
Selbstbestimmung: Für Einschränkungen bei Lebens- oder Familienplanung.
Pflege: Für Pflegeleistungen. Auszahlbar auch direkt an Ihre Pflegeperson.
Finanzen: Für Erwerbsausfall, Kinderbetreuung und Haushaltsführung.

Die Höhe orientiert sich an der Schwere der Infektion und Ihrer Lage.
Bei extrem hohen Verlusten oder Pflegekosten gibt es Zusatzleistungen.
Hierfür steht Ihnen ein ergänzendes Antragsverfahren offen.
5. Entschädigungen steuerfrei vererben
Zahlungen können steuerfrei an Kinder oder Partner vererbt werden.
Das gilt für Schenkungen zu Lebzeiten wie auch für das Erbe.
Verstirbt ein Berechtigter vor der Auszahlung, steht das Geld den Erben zu.
So ist die finanzielle Absicherung Ihrer Familie garantiert.
Empfohlene Schritte:
Ergänzen Sie Ihr Testament um Details zur Entschädigung.
Informieren Sie Erben über die Erbschaftsteuerbefreiung.
Sichern Sie alle IBCA- und Finanzamtsbelege sorgfältig ab.
6. Tipps: So sichern Sie Ihre Ansprüche
Schützen Sie sich und Ihre Familie mit diesen Schritten:
Registrieren Sie Ihren Anspruch möglichst zeitnah.
Nutzen Sie den IBCA-Rechner für Ihre persönliche Planung.
Fordern Sie zu viel gezahlte Erbschaftsteuer beim Finanzamt zurück.
Wählen Sie flexibel zwischen Einmalzahlung und monatlicher Rente.
Besprechen Sie Ihre Pläne mit der Familie und passen Sie Ihr Testament an.
Bei Fragen hilft Ihnen Ihr Fallmanager jederzeit weiter.
7. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gilt die Steuerbefreiung für alle Zahlungen?
Ja, alle Leistungen aus diesem System sind komplett frei von Erbschaftsteuer.
Was gilt bei bereits erhaltenen Abschlagszahlungen?
Auch diese sind steuerfrei. Zu viel gezahlte Steuern fordert das Finanzamt zurück.
Werden Sozialleistungen dadurch gekürzt?
Nein, diese Entschädigungen werden nicht auf Sozialleistungen angerechnet.
Wie weise ich die Herkunft dem Amt nach?
Heben Sie alle IBCA-Bescheide auf und reichen Sie diese beim Finanzamt ein.
Kann ich das Geld schon zu Lebzeiten verschenken?
Ja, Schenkungen sind steuerfrei. Protokollieren Sie diese für Ihre Unterlagen.
8. Fazit
Die Steuerbefreiung ist ein wichtiger Schritt zur Gerechtigkeit.
Sie sichert die Zukunft der Betroffenen und Familien langfristig ab.
Prüfen Sie Ihre Ansprüche, rechnen Sie nach und sichern Sie alle Belege.
Sollten Sie bereits Steuern gezahlt haben, fordern Sie diese zügig zurück.
Ihr Fallmanager und die IBCA unterstützen Sie bei jedem Schritt.
