1. Erbschaftsteuerbefreiung für Opfer und Familien

Der Kanzler hat verkündet, dass alle Entschädigungen des Infizierten-Blut-Programms komplett steuerfrei vererbt werden können.
Dies gilt ohne Ausnahmen.
Erhaltener Schadensersatz wird für niemanden auf die Erbschaftsteuer angerechnet.
So können Sie sicher sein, dass Ihr Geld ungekürzt an Ihre Liebsten übergeht.

Die Regelung erkennt erlittenes Unrecht an.
Sie schützt Entschädigungen vor Steuern, wenn Geld am dringendsten gebraucht wird.
So planen Sie Ihr Erbe mit maximaler Gewissheit.


2. Wer ist berechtigt? Starten Sie Ihren Anspruch

Der Kreis der Berechtigten ist groß.
Ansprüche bestehen bei direkter Infektion mit HIV, Hepatitis B oder C durch kontaminiertes Blut.
Auch Partner und Mitbewohner von Infizierten sind berechtigt.
Zudem können die Nachlässe Verstorbener dieselbe Entschädigung fordern wie Lebende.

So beginnen Sie:

  • Melden Sie Ihren Anspruch bei der IBCA an.

  • Sammeln Sie Nachweise der Infektion oder Verwandtschaft.

  • Als Nachlassverwalter halten Sie die nötigen Dokumente bereit.

Fälle am Lebensende werden prioritär behandelt.
Sind Sie infiziert und zugleich betroffen (z.B. Partner auch infiziert), stellen Sie separate Anträge.


3. Schätzung der Summe und Rückforderung von Steuer

Der IBCA-Rechner hilft Ihnen,
die Höhe der Auszahlung vorab zu schätzen.
Er berücksichtigt die Schwere der Infektion.
Ihr persönlicher Fallmanager begleitet Sie durch den gesamten Prozess.

Falls bereits Erbschaftsteuer gezahlt wurde:
Melden Sie sich schnellstmöglich beim HMRC.
Erklären Sie, dass das Geld aus dem Fonds stammt und steuerfrei ist.
Das Finanzamt erstattet zu viel gezahlte Steuern.
Fügen Sie Ihrem Schreiben Nachweise und einen Begleitbrief bei.
Kopieren Sie den gesamten Schriftverkehr.



4. Berechnung Ihrer Entschädigung

Ihre Zahlung setzt sich aus mehreren Teilen zusammen,
die unterschiedliche Folgen der Infektion abdecken.
Dazu gehören:

  • Schaden: Für seelisches und körperliches Leid.

  • Soziales: Für erlebte Ausgrenzung und Stigmatisierung.

  • Selbstbestimmung: Für Einschränkungen bei privaten Entscheidungen.

  • Pflege: Für benötigte Hilfe.
    Das Geld kann direkt an die Pflegekraft ausgezahlt werden.

  • Finanzieller Verlust: Für Erwerbsausfall
    und unbezahlte Arbeit im Haushalt.

Die Höhe richtet sich nach dem Schweregrad und Ihren Lebensumständen.
Bei extrem hohen Verlusten oder hohen Pflegekosten können Sie Zusatzzahlungen beantragen.



5. Zukunft absichern durch Weitergabe der Zahlung

Die Auszahlung darf ohne Erbschaftsteuer an Kinder oder Partner fließen.
Das gilt für Schenkungen zu Lebzeiten wie für den Nachlass.
Versterben Sie vor der vollen Auszahlung,
steht der Restbetrag Ihren Erben zu.

Nächste Schritte:

  • Ergänzen Sie Ihr Testament um Details zur Entschädigung.

  • Informieren Sie Erben über die Steuerfreiheit.

  • Sichern Sie Belege und Briefe von IBCA und HMRC.


6. Vorteile maximieren: Was Sie jetzt tun sollten

Um sich und Ihre Familie optimal abzusichern:

  • Melden Sie Ihren Anspruch rasch an.

  • Nutzen Sie den IBCA-Rechner für Ihre Planung.

  • Fordern Sie gezahlte Erbschaftsteuern vom HMRC zurück.

  • Wählen Sie Einmalzahlung oder Rente.
    Beide sind steuerfrei.

  • Passen Sie Ihr Testament an und sprechen Sie mit Ihren Erben.

Bei Unsicherheiten hilft Ihnen Ihr Fallmanager jederzeit gerne weiter.



7. Häufig gestellte Fragen

Gilt die Steuerfreiheit für alle Zahlungen?
Ja.
Sämtliche Zahlungen dieses Programms sind komplett von der Erbschaftsteuer befreit.

Was gilt für bereits erhaltene Zwischenzahlungen?
Auch diese sind steuerfrei.
Dafür gezahlte Steuern können Sie beim HMRC zurückfordern.

Beeinflusst das meine Sozialleistungen?
Nein.
Die Entschädigungen haben keinen Einfluss auf bedürftigkeitsabhängige Leistungen.

Wie beweise ich dem HMRC die Herkunft des Geldes?
Reichen Sie Kopien aller IBCA-Dokumente und Bescheide mit Ihrem Erstattungsantrag ein.

Kann ich das Geld zu Lebzeiten verschenken?
Ja, Schenkungen sind zu Lebzeiten erbschaftsteuerfrei.
Dokumentieren Sie die Schenkung für Ihre Unterlagen.


8. Fazit

Die Steuerbefreiung ist ein Meilenstein für Betroffene.
Sie sichert Familien finanziell ab.
Reagieren Sie schnell,
wenn Sie Steuern zurückfordern müssen.
Nutzen Sie die Hilfe Ihres Fallmanagers und der IBCA-Medien.

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