Mietvertrag in Frankreich — Vollständiger Leitfaden 2026
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1. Der rechtliche Rahmen des Mietvertrags in Frankreich
Die Vermietung einer Wohnung in Frankreich unterliegt vor allem dem Gesetz Nr. 89-462 vom 6. Juli 1989, dem sogenannten „Loi Mézard“, sowie den Bestimmungen des ALUR-Gesetzes (Accès au Logement et Urbanisme Rénové) vom 24. März 2014, das das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern grundlegend reformiert hat. Das ALUR-Gesetz hat insbesondere die Verwendung eines per Verordnung definierten Standardmietvertrags verpflichtend gemacht, strenge Pflichtangaben vorgeschrieben und umlagefähige Nebenkosten geregelt.
Der französische Mietmarkt unterscheidet zwei Hauptarten von Wohnraummietverträgen mit grundlegend unterschiedlichen Regeln. Die falsche Wahl für Ihre Situation kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben.
2. Unmöblierter Mietvertrag vs. Möblierter Mietvertrag — Wesentliche Unterschiede
Kriterium | Unmöblierter Mietvertrag | Möblierter Mietvertrag |
|---|---|---|
Dauer | 3 Jahre (stillschweigend verlängerbar) | 1 Jahr (9 Monate für Studierende) |
Kündigungsfrist Mieter | 3 Monate (1 Monat in angespannten Gebieten) | 1 Monat |
Kündigungsfrist Vermieter | 6 Monate (eingeschränkte Gründe) | 3 Monate |
Kaution | Maximal 1 Monatsmiete ohne Nebenkosten | Maximal 2 Monatsmieten ohne Nebenkosten |
Steuerliche Regelung | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (tatsächliche Kosten oder Micro-foncier) | BIC (LMNP oder LMP) — oft günstiger |
Erforderliche Möblierung | Keine | Per Verordnung definierte Ausstattung (Liste mit 11 Kategorien) |
3. Pflichtangaben im Mietvertrag (ALUR-Gesetz)
Seit 2014 muss jeder Mietvertrag für eine Hauptwohnung die folgenden Angaben enthalten, andernfalls drohen Teilnichtigkeit oder ein Bußgeld:
Vollständige Identität des Vermieters und des Mieters (sowie der Agentur, falls zutreffend)
Genaue Beschreibung der Wohnung (Wohnfläche nach Carrez-Gesetz, Adresse, Art)
Zweck der Wohnung (ausschließliche Nutzung als Hauptwohnsitz)
Höhe der monatlichen Miete und Modalitäten der Anpassung (IRL-Index)
Höhe der umlagefähigen Nebenkosten und Art der Abrechnung
Höhe und Bedingungen der Rückzahlung der Kaution
Datum des Inkrafttretens und Laufzeit des Mietvertrags
Verweis auf die Miete des vorherigen Mieters (in angespannten Gebieten)
Liste der Ausstattungen für den Zugang zum Internet und zur Wohnung
⚠️ Mietpreisbremse in Paris, Lyon, Bordeaux und anderen Städten: In Gebieten mit Mietpreisbegrenzung (Paris, Lyon, Bordeaux, Montpellier usw.) darf die Miete den per Präfekturverordnung festgelegten erhöhten Referenzmietwert nicht überschreiten. Eine höhere Miete setzt den Vermieter einem Bußgeld und der Pflicht zur Rückzahlung des zu viel gezahlten Betrags aus. Prüfen Sie den Referenzmietwert vor jeder Vermietung auf der Website der ADIL.
4. Obligatorische Anlagen zum Mietvertrag
Das ALUR-Gesetz schreibt vor, dem Mieter bei der Unterzeichnung zahlreiche Anlagen auszuhändigen:
DDT (Dossier de Diagnostic Technique) : Enthält den DPE (Energieausweis), das ERNMT (Erklärung über natürliche und technologische Risiken), die Bleianalyse (CREP), die Asbestanalyse (für Gebäude vor 1997) sowie den Zustand der Elektro- und Gasanlage, wenn die Anlage älter als 15 Jahre ist.
Informationshinweis : Die Verordnung Nr. 2015-587 schreibt die Aushändigung eines Informationshinweises zu den Rechten und Pflichten von Mieter und Vermieter vor.
Einzugsprotokoll : Muss beim Einzug widersprüchlich erstellt werden. Ohne Einzugsprotokoll gilt die Wohnung als in gutem Zustand übergeben.
Miteigentumsordnung : Falls zutreffend.

Konkretes Beispiel: Der Mietvertrag von Thomas und seiner Vermieterin Frau Lefèvre
Situation : Thomas (31 Jahre, unbefristeter Arbeitsvertrag, monatliches Nettoeinkommen 2.800 €) mietet eine 48 m² große Wohnung im 3. Arrondissement von Lyon für 900 € + 120 € Nebenkosten. Frau Lefèvre ist Eigentümerin und vermietet ohne Agentur.
Was passiert ist :
Erster Fehler : Frau Lefèvre hat vergessen, den Verweis auf die Miete des vorherigen Mieters aufzunehmen, obwohl Lyon in einem Gebiet mit Mietpreisbegrenzung liegt. Thomas hätte eine Mietsenkung verlangen können, wenn diese den Höchstbetrag überschritten hätte.
Kaution : Frau Lefèvre hat die Kaution korrekt auf 900 € (1 Monatsmiete ohne Nebenkosten) für einen unmöblierten Mietvertrag begrenzt. Sie hat ihm beim Auszug 850 € zurückgezahlt und 50 € für den Austausch einer Wasserhahn-Dichtung einbehalten — das ist rechtmäßig, da es im Auszugsprotokoll dokumentiert ist.
Mietanpassung : Jedes Jahr zum 1. Juli wird die Miete gemäß dem IRL (Indice de Référence des Loyers) angepasst. Das Vergessen dieser Klausel hätte jede Anpassung für die gesamte Laufzeit des Mietvertrags blockiert.
Caira-Analyse : Thomas hat den Mietvertrag vor der Unterzeichnung bei Caira hochgeladen. Caira stellte das Fehlen des ERNMT und der Elektroprüfung fest, zwei gesetzlich vorgeschriebene Dokumente, und warnte Thomas, der sie vor der Unterzeichnung bei Frau Lefèvre anforderte.
5. Mietvertragsvorlage (Word / PDF)
Kopieren Sie die folgende Vorlage und fügen Sie sie in Microsoft Word ein, füllen Sie die Klammern aus, drucken Sie sie in zwei Exemplaren aus und lassen Sie Vermieter und Mieter unterschreiben. Bewahren Sie sie für Ihre digitalen Archive als PDF auf.
📋 Vorlage kopieren → Word 📄 Nur-Text kopieren
Diese Vorlage entspricht dem gesetzlichen Standardmietvertrag für unmöblierten Wohnraum (Verordnung vom 29. Mai 2015). Passen Sie sie bei Bedarf an einen möblierten Mietvertrag an.
6. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Frage: Kann mein Vermieter mich im Winter kündigen?
Antwort : Nein. In Frankreich verbietet die Winterpause (vom 1. November bis 31. März) jede Räumung von Mietern, selbst bei Mietrückständen, außer in sehr besonderen Fällen (Hausbesetzer, Ferienunterkünfte usw.). Dieser Schutz ist im ALUR-Gesetz verankert.
Frage: Kann mein Vermieter die Rückzahlung meiner Kaution verweigern?
Antwort : Nein, nicht ohne Begründung. Ein Einbehalt ist nur rechtmäßig, wenn Schäden im Auszugsprotokoll dokumentiert sind. Ohne unterschriebenes Einzugsprotokoll gilt die Wohnung als in gutem Zustand übergeben, und der Vermieter darf keinen Betrag einbehalten.
Frage: Kann der Mietvertrag vor Ablauf der 3 Jahre gekündigt werden?
Antwort : Ja, der Mieter kann jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist ausziehen (3 Monate, verkürzt auf 1 Monat in angespannten Gebieten oder aus bestimmten Gründen: berufliche Versetzung, Verlust des Arbeitsplatzes, Gesundheitsproblem). Der Vermieter hingegen kann vor Ablauf der 3 Jahre nicht kündigen, außer aus den drei gesetzlichen Gründen.
Offizielle Quellen
Légifrance — Gesetz 89-462 vom 6. Juli 1989 : legifrance.gouv.fr
Service-Public.fr — Mietvertrag : service-public.fr
ANIL — Referenzmietspiegel : anil.org
Dieser Artikel basiert auf dem im Jahr 2026 geltenden französischen Recht und dient ausschließlich Informationszwecken. Verwenden Sie Caira, um Ihr spezifisches Dokument zu analysieren.
