Die Erbfolge ohne gültiges Testament – bekannt als Erbfall „intestate“ – bedeutet, dass Ihr Nachlass nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge verteilt wird. Diese Regeln sind streng, gesetzlich festgelegt und spiegeln oft weder die Realität moderner Familien noch Ihre persönlichen Wünsche wider. Viele Menschen sind überrascht, wie wenig Kontrolle sie (oder ihre Angehörigen) in dieser Situation haben.

Wer erbt bei gesetzlicher Erbfolge?

Wie Ihr Nachlass aufgeteilt wird, hängt vollständig von Ihrer Familiensituation zum Zeitpunkt Ihres Todes ab. So funktioniert das Gesetz in der Praxis:

Verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft mit Kindern

Ihr Ehepartner oder Lebenspartner erhält:

  • Alle Ihre persönlichen Gegenstände (unabhängig vom Wert)

  • Die ersten 322.000 £ Ihres Nachlasses (Stand 2024)

  • Die Hälfte des Restes

Die andere Hälfte des verbleibenden Vermögens wird zu gleichen Teilen unter Ihren Kindern aufgeteilt. Ist ein Kind vor Ihnen verstorben, geht dessen Anteil an dessen eigene Kinder (Ihre Enkelkinder). Kinder erhalten ihr Erbe erst mit 18 Jahren, was problematisch sein kann, wenn Sie das Gefühl haben, dass sie in diesem Alter noch nicht mit einer Einmalsumme umgehen können.

Verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft ohne Kinder

Ihr Ehepartner oder Lebenspartner erbt alles. Dazu gehören Ihr gesamter Nachlass und sämtliche persönlichen Gegenstände, selbst wenn Ihre Eltern oder Geschwister noch leben.

Unverheiratet mit Kindern

Wenn Sie nicht verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, erben Ihre Kinder alles, zu gleichen Teilen. Auch hier müssen sie bis 18 warten, um auf ihr Erbe zugreifen zu können.

Kein Ehepartner und keine Kinder

Das Gesetz legt eine strikte Reihenfolge fest, wer erbt:

  1. Eltern

  2. Geschwister (oder deren Kinder, wenn sie vor Ihnen gestorben sind)

  3. Halbgeschwister

  4. Großeltern

  5. Onkel und Tanten (oder deren Kinder)

  6. Halbonkel und Halbtanten

Wenn Sie keine lebenden Verwandten in diesen Kategorien haben, fällt Ihr Nachlass an die Krone (bekannt als „bona vacantia“).

Häufige Unklarheiten und Streitpunkte

Unverheiratete Partner und Stiefkinder

Einer der umstrittensten Aspekte ist, dass unverheiratete Partner – ganz gleich, wie lange Sie zusammengelebt haben – kein automatisches Erbrecht haben. Stiefkinder sind ebenfalls ausgeschlossen, selbst wenn Sie sie wie eigene Kinder großgezogen haben. Das kann Angehörige in eine sehr verletzliche Lage bringen, insbesondere wenn das Familienheim allein auf Ihren Namen eingetragen ist.

Getrennt, aber nicht geschieden

Wenn Sie getrennt, aber rechtlich noch nicht geschieden sind, erbt Ihr Ehepartner oder Lebenspartner trotzdem nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Das kann zutiefst unfair sein, wenn Sie mit jemand anderem ein neues Leben aufgebaut haben oder wenn Sie zerstritten sind.

Erbe für Kinder ab 18

Viele Eltern machen sich Sorgen darüber, dass Kinder mit 18 große Geldbeträge erben. Das Gesetz erlaubt es Ihnen nicht, dies zu verzögern, es sei denn, Sie errichten ein Testament, in dem ein anderes Alter oder andere Bedingungen festgelegt sind.

Gemeinsam gehaltenes Eigentum

Darauf kommt es an, wie Eigentum gehalten wird. Wenn Sie Ihr Zuhause als „joint tenants“ besitzen, geht es automatisch auf den überlebenden Eigentümer über und fällt nicht unter die Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Wenn Sie als „tenants in common“ Eigentümer sind, wird Ihr Anteil Teil Ihres Nachlasses und im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge verteilt.

Unternehmensvermögen

Wenn Sie ein Unternehmen besitzen, kann die gesetzliche Erbfolge echte Probleme verursachen. Ihr Geschäftsanteil wird nach den Regeln aufgeteilt, was zu einem Verkauf oder einer Liquidation führen kann, wenn die Begünstigten sich nicht einigen oder unter 18 sind.

Auswirkungen in der Praxis

Die Regeln der gesetzlichen Erbfolge können zu belastenden Ergebnissen führen:

  • Ihr Partner muss möglicherweise aus dem Familienheim ausziehen oder es verkaufen, wenn er es nicht erbt.

  • Familienstreitigkeiten um Erinnerungsstücke sind häufig, da das Gesetz persönliche Wünsche nicht berücksichtigt.

  • Kinder erhalten möglicherweise große Geldbeträge, bevor sie reif genug sind, um damit umzugehen.

  • Stiefkinder und enge Freunde erhalten nichts, unabhängig von Ihrer Beziehung.

  • Wenn keine berechtigten Verwandten gefunden werden, geht Ihr Nachlass an den Staat.

Fallen vermeiden: Warum ein Testament wichtig ist

Ein Testament zu erstellen ist der einzige Weg, sicherzustellen, dass Ihre Wünsche beachtet werden. Sie können:

  • Entscheiden, wer erbt und in welchen Anteilen

  • Unverheiratete Partner, Stiefkinder oder Freunde bedenken

  • Vormunde für Ihre Kinder bestimmen

  • Festlegen, wann und wie Kinder erben

  • Konkrete Zuwendungen für Erinnerungsstücke machen

  • Ihr Unternehmen schützen und die Fortführung sichern

Abschließende Gedanken

Die Regeln der gesetzlichen Erbfolge sind streng und oft nicht mehr auf das moderne Leben zugeschnitten. Wenn Sie Ihre Angehörigen schützen und unnötigen Stress oder Streit vermeiden möchten, ist ein Testament unerlässlich. Es geht nicht nur ums Geld – es geht um Seelenfrieden und darum, sicherzustellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden.

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