Wenn Sie ohne Testament sterben, greift die gesetzliche Erbfolge.
Diese ist starr und entspricht selten Ihren Wünschen.
Viele Menschen unterschätzen das fehlende Mitspracherecht.
Wer erbt ohne Testament?
Die Verteilung Ihres Nachlasses hängt ganz von Ihrer Familiensituation ab.
So sieht die gesetzliche Regelung in der Praxis aus:
Verheiratet/Verpartnert mit Kindern
Ihr Ehe- oder Lebenspartner erhält:
Den gesamten persönlichen Hausrat (unabhängig vom Wert)
Die ersten £322.000 Ihres Nachlasses (Stand 2024)
Die Hälfte des verbleibenden Vermögens
Die andere Hälfte geht zu gleichen Teilen an Ihre Kinder.
Verstorbene Kinder werden durch Enkelkinder ersetzt.
Kinder erben erst ab 18 Jahren, was oft zu früh für große Summen ist.
Verheiratet/Verpartnert ohne Kinder
Ihr Partner erbt alles.
Dies umfasst den gesamten Nachlass und allen Besitz, selbst wenn Eltern oder Geschwister noch leben.
Unverheiratet mit Kindern
Ohne Ehe oder Partnerschaft erben Ihre Kinder alles zu gleichen Teilen.
Auch hier erhalten sie den Zugriff erst mit 18 Jahren.
Kein Partner und keine Kinder
Das Gesetz legt eine strikte Reihenfolge fest:
Eltern
Geschwister (oder deren Kinder bei Ableben)
Halbgeschwister
Großeltern
Onkel und Tanten (oder deren Kinder)
Halbonkel und Halbtanten
Gibt es keine lebenden Verwandten, fällt Ihr Nachlass an den Staat.
Häufige Streitpunkte
Unverheiratete Partner und Stiefkinder
Unverheiratete Partner haben kein gesetzliches Erbrecht, egal wie lange sie zusammenlebten.
Auch Stiefkinder gehen leer aus.
Dies kann Angehörige existenziell bedrohen.
Getrennt, aber nicht geschieden
Solange Sie nicht geschieden sind, erbt Ihr Ehepartner.
Das ist besonders ungerecht, wenn Sie bereits neu liiert sind oder keinen Kontakt mehr haben.
Erbe für Kinder mit 18 Jahren
Mit 18 Jahren erhalten Kinder vollen Zugriff.
Ohne Testament lässt sich diese Altersgrenze gesetzlich nicht anheben.
Gemeinschaftseigentum
Die Eigentumsform entscheidet.
Gemeinsames Eigentum geht direkt an den Partner über.
Miteigentum nach Anteilen fällt dagegen in den Nachlass.
Betriebsvermögen
Ohne Testament drohen Firmen Probleme.
Die gesetzliche Verteilung kann zum Zwangsverkauf führen, wenn Erben uneins oder minderjährig sind.
Folgen in der Realität
Die gesetzliche Erbfolge führt oft zu Problemen:
Partner müssen das Haus verkaufen, weil sie es nicht allein erben.
Es kommt zum Streit über persönliche Erinnerungsstücke.
Minderjährige erhalten große Summen ohne finanzielle Reife.
Stiefkinder und enge Freunde gehen völlig leer aus.
Ohne Verwandte zieht der Staat das gesamte Vermögen ein.
Warum ein Testament wichtig ist
Ein Testament sichert Ihre Wünsche ab. Sie können:
Erben und Anteile frei bestimmen.
Partner ohne Trauschein und Stiefkinder absichern.
Vormunde für Ihre Kinder ernennen.
Bedingungen für die Auszahlung an Kinder festlegen.
Einzelne Erinnerungsstücke gezielt vermachen.
Ihr Unternehmen schützen und fortführen.
Fazit
Die gesetzliche Erbfolge passt selten zum modernen Leben.
Ein Testament schützt Ihre Liebsten und verhindert Streit.
Es sorgt für Klarheit und Ihren Seelenfrieden.
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Disclaimer: Dieser Blogbeitrag dient nur zur Information und ist keine Rechtsberatung. Ergebnisse hängen von Einzelfällen ab.
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