Good-/Bad-Leaver-Klausel (Vorlage)
Was ist eine Good-/Bad-Leaver-Klausel?
Diese Klausel regelt den Verbleib von Anteilen eines ausscheidenden Geschäftsführers, Partners oder Gesellschafters.
Es wird unterschieden zwischen „Good Leavern“ (Ausscheiden aus akzeptablen Gründen, Erhalt des fairen Marktwerts)
und „Bad Leavern“ (Ausscheiden unter ungünstigen Umständen, oft nur Erhalt des Nominalwerts).
Wer braucht sie und warum?
Ideal für: Startups, Partnerschaften, GmbHs sowie deren Geschäftsführer oder beteiligte Mitarbeiter.
Hauptrisiko bei Fehlen: Ausgeschiedene Partner blockieren Entscheidungen oder behalten unverdiente Firmenanteile.
Typisches Problem in UK: Ohne Klausel im Gesellschaftervertrag kommt es fast immer zu Streit über Bewertung und Ansprüche.
Praxisbeispiel
Beispiel:
Ein Geschäftsführer kündigt, um zur Konkurrenz zu wechseln. Als „Bad Leaver“ muss er seine Anteile zum Nennwert verkaufen.
Ginge er wegen Krankheit, wäre er ein „Good Leaver“ und erhielte den fairen Marktwert.
Häufige Stolperfallen
Die Klausel muss im Gesellschaftervertrag oder der Satzung stehen, um rechtlich bindend zu sein.
Die Definitionen müssen präzise und fair sein, sonst riskieren sie Unwirksamkeit.
Bewertungsmethoden müssen sachlich und transparent geregelt sein.
FAQ
1. Kann man den Leaver-Status verhandeln?
Ja, am besten direkt bei Gründung oder vor einem Konflikt vereinbaren.
2. Ist die Klausel im UK-Recht automatisch enthalten?
Nein, sie muss explizit im Vertrag oder der Satzung verankert werden.
3. Was passiert, wenn die Klausel zu streng ist?
Unfaire Klauseln können vor Gericht angefochten werden.
4. Wer entscheidet über den Leaver-Status?
Das muss die Klausel regeln – meist der Vorstand oder die verbleibenden Partner.
5. Kann der Rückkaufspreis bestritten werden?
Ja, wenn die Bewertungsmethode nicht absolut klar geregelt ist.
Nächste Schritte
Prüfen Sie Ihre Verträge und Satzungen auf entsprechende Klauseln.
Ergänzen Sie fehlende Klauseln frühzeitig vor möglichen Konflikten.
Nutzen Sie die obige Vorlage und passen Sie diese an Ihre Bedürfnisse an.
Hinweis: Dieser Inhalt dient nur der Information und ersetzt keine Rechts-, Finanz- oder Steuerberatung.
